- Geltungsbereich und Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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- Arbeitsintegration Schweiz (AIS) organisiert Weiterbildungen, Tagungen, Fachaustausche, Webinare und andere Arten von Veranstaltungen. Sie führt diese selbst oder mit Hilfe von externen Partnern durch.
- In diesen AGB werden Weiterbildungen, Fachaustausche, Tagungen, Webinare etc. einheitlich als «Veranstaltungen» bezeichnet.
- Diese AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle Vertragsbeziehungen mit Arbeitsintegration Schweiz. Mit der Nutzung eines Angebots von AIS erkennen die Personen an, dass sie an die jeweils aktuelle Fassung der AGB gebunden sind, die auf der Website von Arbeitsintegration Schweiz (www.arbeitsintegrationschweiz.ch) abrufbar ist. AIS hat das Recht, die AGB jederzeit zu erweitern oder zu ändern. Die jeweils gültige Version der AGB ist die auf der Website veröffentlichte Fassung.
- Im Falle von Abweichungen zwischen individuellen schriftlichen Vereinbarungen und den Bestimmungen dieser AGB haben die individuellen Vereinbarungen Vorrang.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern nicht anders vereinbart, gelten die auf der AIS-Website angegebenen Tarife für die Teilnahme an Veranstaltungen. Alle Preise verstehen sich netto, ohne Mehrwertsteuer. Skonti oder Abzüge sind nicht zulässig.
- Arbeitsintegration Schweiz behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Die neuen Preise gelten ab ihrer Veröffentlichung auf der Website.
- Der auf der Website angegebene Vorzugspreis für Mitglieder von Arbeitsintegration Schweiz gilt nur für Mitglieder von Arbeitsintegration Schweiz und nicht für Mitglieder der Regionalen Vertretungen oder anderer Partnerverbände.
- Nach Ablauf der Anmeldefrist für die Veranstaltung erhalten die angemeldeten Personen per E-Mail eine Rechnung für die Teilnahmegebühren. Die in Rechnung gestellten Beträge sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab dem Datum des Erhalts der Rechnung. Bei verspäteter Zahlung müssen die betroffenen Personen Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5 % sowie andere Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten begleichen.
- Organisation der Veranstaltungen
- Arbeitsintegration Schweiz behält sich das Recht vor, Veranstaltungen zu verschieben oder zusammenzulegen, den Veranstaltungsort zu ändern oder die Höhe der Teilnahmegebühren zu reduzieren. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der referierenden Person behalten wir uns das Recht vor, diese zu ersetzen oder die Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen. Wir behalten uns das Recht vor, Veranstaltungen aus dringlichen Gründen (z. B. aufgrund von Krankheit der referierenden Person) abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer Stornierung werden die Teilnahmegebühren selbstverständlich zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
- Für jede Veranstaltung wird von AIS eine Höchst- und Mindestzahl von Teilnehmenden festgelegt. Diese Zahl kann bei Bedarf angepasst werden.
- Die Plätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Voraussetzung der fristgerechten Zahlung).
- Falls die Mindestanzahl Teilnehmender nicht erreicht wird, werden die Veranstaltungen in der Regel nicht durchgeführt und die Teilnahmegebühren werden storniert oder zurückerstattet.
- Arbeitsintegration Schweiz behält sich zudem das Recht vor, angekündigte Veranstaltungen aus anderen Gründen, die nicht in der Verantwortung von AIS liegen, abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Im Falle von Änderungen oder Absage einer Veranstaltung können die Teilnehmenden keine weiteren Rechte, insbesondere keinen Schadenersatz, geltend machen.
- Im Falle höherer Gewalt behält sich Arbeitsintegration Schweiz das Recht vor, die Veranstaltung unter denselben Vertragsbedingungen von einer Präsenz- in eine Online-Veranstaltung umzuwandeln.
- Arbeitsintegration Schweiz behält sich das Recht vor, Teilnehmende von einer Veranstaltung auszuschliessen (z.B. bei Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzlicher Sachbeschädigung usw.). Nicht besuchte Veranstaltungen können nicht nachgeholt werden und werden nicht zurückerstattet.
- An- und Abmeldung
- Personen, die an einer AIS-Veranstaltung teilnehmen möchten, melden sich auf unserer Website oder auf der Website der Partnerorganisation mithilfe eines Formulars an. Jede Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich und kann bis zum Ende der Anmeldefrist erfolgen. Die Teilnehmenden verpflichten sich bei der Anmeldung zur Zahlung der Teilnahmegebühren.
- Die Plätze für eine Veranstaltung sind persönlich, können bei Bedarf aber auf eine andere Person übertragen werden. Jede derartige Änderung muss Arbeitsintegration Schweiz schriftlich mitgeteilt werden.
- Abmeldungen sind bis zum Ende der Anmeldefrist möglich. Abmeldungen sind Arbeitsintegration Schweiz schriftlich mitzuteilen. Die Nichtbezahlung der Anmeldegebühr gilt nicht als Abmeldung. Nach Ablauf dieser Frist rechtfertigen nur Fälle höherer Gewalt (Krankheit, Tod eines Angehörigen, Unfall usw.) eine verspätete Abmeldung und die Befreiung von den Teilnahmegebühren. Eine Abmeldung aus Krankheitsgründen wird nur akzeptiert, wenn ein entsprechendes Arztzeugnis vorgelegt werden kann.
- Zum Zeitpunkt der Anmeldung wird ein Bestätigungsmail an die teilnehmende Person gesendet. Diese muss die Anmeldebestätigung sofort überprüfen und eventuelle Fehler melden.
- Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, haben Interessierte die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Diese Anmeldung ist verbindlich und jede Änderung muss Arbeitsintegration Schweiz mitgeteilt werden.
- Soll ein Platz frei werden, wird dieser nach dem Prinzip «first come, first served» vergeben.
- Datenschutz
Mehr erfahren - Haftungsausschluss und Versicherungen
- Arbeitsintegration Schweiz lehnt jede Haftung für Schäden, Verletzungen usw. ab. Haftpflicht-, Annullierungs- und Unfallversicherungen sind Sache der Teilnehmenden.
- Materialien der Veranstaltungen
- Die Vorbereitung der Materialien zu den Veranstaltungen (Powerpoint, Recherche von Fachartikeln, Übungen etc.) und der Manuskripte nimmt viel Zeit in Anspruch. Die Nutzungsrechte und das Copyright der verwendeten Unterlagen bleiben bei den Autorinnen und Autoren.
- Ausschlussklausel
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte ihre Durchführung unmöglich sein, so beeinflusst dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die mit dem Inhalt der Vereinbarung übereinstimmt.
- Vollstreckungsort
- Vollstreckungsort für alle Rechtsgeschäfte, die diesen AGB unterliegen, ist der Sitz des Vereins Arbeitsintegration Schweiz (AIS), Lorrainestrasse 52, 3001 Bern, Schweiz.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den in Anwendung dieser AGB abgeschlossenen Rechtsgeschäften sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in Bern, Schweiz, zuständig.
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