Angekündigte Kürzungen bei der familienergänzenden Kinderbetreuung, den Grundkompetenzen und der Integration von Flüchtlingen
Wenig überraschend kündigte der Bundesrat am 29. Januar Budgetkürzungen in Höhe von 2,7 Milliarden im Jahr 2027 und 3,6 Milliarden im Jahr 2028 an.
Obwohl die berufliche Eingliederung nicht direkt betroffen ist, werden sich die angekündigten Entscheidungen auf die Arbeit der Eingliederungsorganisationen auswirken. Arbeitsintegration Schweiz identifiziert vier grosse Maßnahmen, die die soziale und berufliche Eingliederung einer bereits geschwächten Bevölkerung bremsen werden:
- Streichung der Bundesmittel für die Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen.
- Streichung der Unterstützung für die Leistungen von Weiterbildungsorganisationen.
- Streichung der Bundesfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung.
- Kürzung der Bezugsdauer für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen von fünf bzw. sieben Jahren auf vier Jahre.
Bedeutung der Weiterbildung und der Grundkompetenzen
In einem immer anspruchsvolleren Arbeitsmarkt, der von einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, nicht linearen Berufslaufbahnen und einem raschen technologischen Wandel geprägt ist, ist die Unterstützung der Weiterbildung von entscheidender Bedeutung. Sie fördert sowohl die berufliche Umschulung als auch die Entwicklung der von der Wirtschaft nachgefragten Kompetenzen. Jede Haushaltskürzung in diesem Bereich führt unweigerlich zu zusätzlichen wirtschaftlichen und sozialen Kosten.
Die jüngsten PIAAC-Daten haben im Übrigen das Ausmass des Weiterbildungsbedarfs im Bereich der Grundkompetenzen von Erwachsenen aufgezeigt. In der Schweiz haben 1,67 Millionen Menschen Schwierigkeiten mit dem Lesen, der Mathematik oder der Problemlösung, wobei diese Gruppe unter den Arbeitssuchenden überrepräsentiert ist.
Der Erwerb von Grundkompetenzen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und den Erhalt des Arbeitsplatzes. Eine Kürzung der Finanzierung in diesem Bereich würde bedeuten, dass eine bereits gefährdete Gruppe noch weiter geschwächt und ihre Aussichten auf soziale Mobilität eingeschränkt werden.
Berufliche Eingliederung und familienergänzende Betreuung
Organisationen zur beruflichen Eingliederung betonen regelmäßig die Schlüsselrolle der familienergänzenden Betreuung für die erfolgreiche Eingliederung von Eltern, insbesondere von Frauen. Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind viele Flüchtlinge Mütter mit kleinen Kindern, die sich nicht auf ein Familiennetzwerk in der Heimat stützen können.
Ohne Kinderbetreuung ist es ihnen nicht möglich, an Massnahmen zur beruflichen Eingliederung wie Sprachkursen, Schulungen oder Praktika teilzunehmen. Der Zugang zur Eingliederung und die Berücksichtigung des Bedarfs an Kinderbetreuung sind untrennbar miteinander verbunden. Durch Kürzungen bei der vorschulischen Betreuung belastet der Bundesrat ein bereits unzureichendes System und behindert die berufliche Eingliederung junger Eltern.
Verkürzung der Bezugsdauer für Flüchtlinge
Indem der Bundesrat die Entschädigungspflicht für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen auf vier statt fünf oder sieben Jahre beschränkt, stellt er die in der Integrationsagenda Schweiz festgelegte Zeitschiene in Frage. Diese Regelung hat sich jedoch bewährt und weist eine positive Bilanz auf.
Die berufliche Eingliederung braucht Zeit, um strukturelle Hindernisse wie Unterkunft, Spracherwerb, Anerkennung von Diplomen oder Zugang zu Betreuungsmöglichkeiten zu überwinden. Eine Verkürzung der Bezugsdauer birgt die Gefahr, dass eine kurzfristige Sichtweise der Eingliederung durchgesetzt wird und die mittel- und langfristigen Auswirkungen eines soliden Berufsprojekts vernachlässigt werden. Diese Massnahme berücksichtigt auch nicht die Realität vor Ort in den Eingliederungsorganisationen.
Nächste Schritte
Die Vernehmlassung zum Sparpaket läuft bis zum 5. Mai 2025. Arbeitsintegration Schweiz wird sich zusammen mit ihren Partnern gegen diese Budgetkürzungen einsetzen. Das Parlament wird die Vorlage des Bundesrates in der Wintersession 2025 beraten.
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