«Armut ist kein Verbrechen»
Arbeitsintegration Schweiz begrüsst die Annahme der parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen», fordert jedoch notwendige Anpassungen, um den Betroffenen einen echten Schutz zu gewährleisten.
Die vom Nationalrat und vom Ständerat angenommene parlamentarische Initiative ist ein wichtiger Schritt nach vorne: Sie erkennt an, dass die Sozialhilfe ein Sicherheitsnetz für alle von Armut betroffenen Menschen bleiben muss, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Ihr Ziel ist klar: Sie soll verhindern, dass die Sozialhilfe als Instrument der Migrationssteuerung eingesetzt wird, und allen Menschen, die sie benötigen, ein Existenzminimum garantieren.
Verzicht auf Sozialhilfe: eine Gefahr für die Betroffenen
Die Verknüpfung des Zugangs zur Sozialhilfe mit aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen übt einen unverhältnismäßigen Druck auf Menschen in prekären Situationen aus. Aus Angst, ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlieren, verzichten viele Familien auf Sozialhilfe, was sie in noch prekärere Situationen stürzt: Verschuldung, Verlust der Wohnung, Verzicht auf medizinische Versorgung und Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung.
Die Position von Arbeitsintegration Schweiz: Anpassungen sind notwendig
Die Initiative ist ein Schritt in die richtige Richtung, muss aber durch Massnahmen ergänzt werden, die einen echten Schutz der Betroffenen gewährleisten. Arbeitsintegration Schweiz empfiehlt zwei wesentliche Anpassungen:
- Eine Schutzfrist für gut integrierte Ausländer
Personen mit einer Niederlassungsbewilligung leben oft seit Jahrzehnten in der Schweiz, sind hier geboren, aufgewachsen, arbeiten und zahlen Steuern. Sie sind fest in der Gesellschaft verwurzelt. Es ist wichtig, dass die Aufenthaltsdauer und die nachgewiesene Integration berücksichtigt werden und dass höhere Hürden gesetzt werden, bevor ihr Aufenthaltsrecht in Frage gestellt wird. Arbeitsintegration Schweiz bedauert, dass der aktuelle Vorschlag keine Schutzfrist vorsieht, um ihre Aufenthaltssicherheit zu erhöhen.
- Den Begriff „eigene Schuld“ durch „Mutwilligkeit“ ersetzen
Der Entzug einer Aufenthaltsgenehmigung sollte nur möglich sein, wenn die betroffene Person ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt oder aufrechterhalten hat. Der bloße Bezug von Sozialhilfe sollte nicht per se den Verlust des Aufenthaltsrechts rechtfertigen. Es ist unerlässlich, dass das Gesetz auf einem gerechteren und differenzierteren Ansatz beruht.
Arbeitsintegration Schweiz fordert diese Anpassungen, um den Betroffenen echte Rechtssicherheit zu garantieren und zu verhindern, dass die Angst vor migratorischen Konsequenzen sie eines Grundrechts beraubt: Zugang zu einem Existenzminimum.