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Im Fokus: Integration messen

Artikel Im Fokus

Ohne dabei den Sinn aus den Augen zu verlieren

Die Evaluation von Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration stützt sich auf Wirkungsindikatoren. Deren Verwendung ist keineswegs neutral, sondern bringt methodische Entscheidungen und Auswirkungen auf die Praxis mit sich.

Von Éric Moachon, assoziierter Professor und Morgane Kuehni, ordentliche Professorin, Hochschule für Sozialarbeit und Gesundheit Lausanne (HES·SO)

Der Artikel wurde von Charlotte Miani von Arbeitsintegration Schweiz übersetzt; die Originalfassung ist auf Französisch verfasst und in der Zeitschrift Reiso verfügbar.

Die Evaluation der sozialen und beruflichen Integration stützt sich weitgehend auf Wirkungsindikatoren. Diese Instrumente haben jedoch Mühe, die Komplexität der Verläufe und der durch die Massnahmen hervorgerufenen Effekte zu erfassen. Die Analyse von vier Indikatoren, die von Einrichtungen zur sozialen und beruflichen Integration häufig verwendet werden, verdeutlicht deren Vorteile und Grenzen und liefert gleichzeitig Anhaltspunkte für eine zweckmässigere Konzeption und Nutzung dieser Instrumente.

Mehrere für die soziale und berufliche Integration spezifische Merkmale erschweren deren Evaluation. Zunächst einmal beruht dieser Bereich – im Gegensatz zu anderen – nicht auf einem einzigen Kausalmodell, das eine einzelne Massnahme mit einer klar identifizierbaren Wirkung verknüpft, wie beispielsweise der Bau einer Brücke und die Verbesserung der Mobilität. Die Integrationsverläufe der Individuen hängen von zahlreichen Faktoren ab – verfügbare Ressourcen, wirtschaftliches Umfeld, Arbeitskräftebedarf –, die sich der Kontrolle der betroffenen Personen und der Fachleute, die sie begleiten, entziehen.

Zweitens sind die Wege zur Integration vielfältig und verlaufen nicht zwangsläufig über vordefinierte Etappen wie einen Kurs zu Techniken der Stellensuche oder ein Berufspraktikum. Ausserdem lässt sich Integration nicht eindeutig definieren und bedeutet nicht zwangsläufig die (Wieder-)Aufnahme einer Beschäftigung: Eine Person kann sozial integriert sein, ohne beruflich tätig zu sein. Schliesslich stellt sich im Hinblick auf die berufliche Integration die Frage nach der Qualität der wiedergefundenen Stelle: Ist sie dauerhaft oder prekär? Entspricht sie den Bedürfnissen und Erwartungen der Betroffenen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen (Lohn, Beschäftigungsgrad) oder der Vereinbarkeit der verschiedenen Lebensbereiche?

Zu dieser Komplexität kommt die Vielfalt der Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration hinzu. Tatsächlich variieren die Vorgehensweisen der Fachleute im Bereich der Integration je nach institutionellem Auftrag (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe, Migration), den behandelten Problemstellungen (mangelnde Qualifikation, Gesundheit, Isolation) und den unterstützten Zielgruppen (Alter, Bildungsniveau).

Die Wirkung evaluieren: Herausforderungen und Ansätze

Angesichts dieser Vielfalt an Lebensläufen und Massnahmen stellt sich die Frage nach der Wirkungsevaluation mit besonderer Dringlichkeit. Der Bereich der Evaluation zeichnet sich durch eine Fülle von Begriffen aus – Inputs, Ressourcen, Outputs, Aktivitäten, Leistungen, Outcomes, Ergebnisse, direkte und indirekte Auswirkungen, kurz-, mittel- und langfristige Auswirkungen –, deren Definitionen manchmal mehrdeutig bleiben (Delahais et al.). Diese Fülle kann für Laien verwirrend sein.

Zur Verdeutlichung schlägt dieser Artikel vor, sich auf eine binäre Unterscheidung zwischen einerseits der Funktionsweise einer Massnahme und andererseits deren Folgen zu beschränken. Im Bereich der sozioprofessionellen Integration bezeichnen die Wirkungen somit die Gesamtheit der Effekte – ob erwartet oder nicht, vorhersehbar oder nicht –, die eine Massnahme auf die Teilnehmenden und deren Umfeld hat [1] .

Grob gesagt gibt es zwei sich ergänzende Perspektiven zur Untersuchung der Wirkungen. Die erste, der lineare kausale Ansatz, ist in erster Linie quantitativ. Er zielt darauf ab, Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge zwischen einer Intervention und einer Wirkung herzustellen, wobei Faktoren ausserhalb der evaluierten Intervention so gut wie möglich neutralisiert werden. Er stützt sich auf den Vergleich von Wirkungsindikatoren zweier Interventionen, die in ähnlichen Kontexten mit ähnlichen Zielgruppen durchgeführt wurden, nach einem Modell, das dem von klinischen Studien ähnelt. So kann es beispielsweise darum gehen, die Arbeitsmarkteingliederungsquote einer Gruppe von Jugendlichen, die an einem Motivationssemester (SEMO) teilgenommen haben, mit der einer anderen Gruppe zu vergleichen, die nicht daran teilgenommen hat. Der kausale Ansatz wird vor allem von denjenigen bevorzugt, die über die Finanzierung einer Massnahme entscheiden.

Der umfassende Ansatz, der oft qualitativer Natur ist, zielt weniger darauf ab, die Frage nach dem «Wie viel» zu beantworten, als vielmehr die nach dem «Wie». Indem er sich mehr auf die Prozesse als auf die quantifizierten Ergebnisse konzentriert, dokumentiert er die Wirkungen einer Massnahme auf eine Zielgruppe im Hinblick auf erlebte Veränderungen, wie beispielsweise die Stärkung des Selbstvertrauens, die Entwicklung von Kompetenzen oder den Aufbau eines Netzwerks. Dieser Ansatz ist zudem bestrebt, die bedeutendsten Veränderungen unter Berücksichtigung der Profile der Teilnehmenden und des sozioökonomischen Kontexts zu ermitteln. Er analysiert auch die Zusammenhänge zwischen diesen verschiedenen Veränderungen und den angestrebten Wirkungen (Devaux-Spatarakis, 2023), beispielsweise um aufzuzeigen, wie Coaching das Selbstvertrauen beeinflusst oder wie Praktika die Einstellung zur Arbeit verändern. Ein solcher Ansatz verdeutlicht die Hebel für Verbesserungen für die Fachleute, die die Massnahmen umsetzen.

Wirkungsindikatoren: Stärken, Grenzen und Anwendungsmöglichkeiten

Im Bereich der sozialen und beruflichen Integration gibt es keinen Konsens darüber, welche Indikatoren für die Wirkungsevaluation relevant sind. Die Auftraggeber erwarten meist eine Quote positiver Abschlüsse der Begleitungen (in eine Anstellung oder eine Ausbildung). Die meisten Dienstleister halten diesen Ansatz jedoch für zu vereinfachend und kombinieren mehrere Indikatoren, um der Vielfalt der Wirkungen ihrer Massnahmen Rechnung zu tragen und mögliche Hebel für Verbesserungen zu identifizieren.

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Stärken und Schwächen von vier Indikatoren, die von Einrichtungen zur sozialen und beruflichen Eingliederung häufig herangezogen werden: der Vorher-Nachher-Vergleich der Kompetenzen der Teilnehmenden, die Wiedereingliederungsquote, die Zufriedenheitsquote der Zielgruppen und die Abbruchquote der Massnahme.

Tabelle 1: Stärken und Schwächen von vier Indikatoren

Der Einsatz von Indikatoren ist oft sinnvoll, insbesondere um bestimmte Dimensionen der Wirkung einer Massnahme zur sozialen und beruflichen Eingliederung aufzuzeigen. Die Messung eines Phänomens anhand eines Indikators stellt jedoch eine erhebliche Vereinfachung der Realität dar. Per Definition konzentriert sich ein Indikator auf einen bestimmten Aspekt und sagt nichts über den Kontext aus. Zudem lässt sich anhand der Erhebung eines Indikators kein eindeutiger Zusammenhang zwischen einer Massnahme und einer Wirkung feststellen: Die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit durch eine Person nach einer Massnahme bedeutet nicht, dass diese Massnahme die Ursache dafür ist. Die Messung eines Indikators ist keinesfalls gleichbedeutend mit einer umfassenden Bewertung der Wirksamkeit, Relevanz oder Wirkung einer Massnahme.

Indikatoren sind zudem mit einer politischen Dimension behaftet. Es handelt sich um Instrumente, die im Zentrum von Machtverhältnissen stehen, beispielsweise zwischen Auftraggebenden und Anbietern einer Integrationsmassnahme. Sie können dazu genutzt werden, Einrichtungen in Konkurrenz zueinander zu stellen (durch den Vergleich ihrer Leistung) und können zu Belohnungen oder Sanktionen führen (mit einem Bonus-Malus-System). Eine solche Nutzung führt manchmal zu opportunistischem Verhalten, was dazu führt, dass Einrichtungen und Fachleute eher auf die Indikatoren als auf die Zielgruppen ausgerichtet arbeiten (Moachon, 2007).

Relevante Indikatoren konzipieren und nutzen

Die Arbeit mit Indikatoren erfordert einige Vorsichtsmassnahmen. Mehrere Aspekte verdienen sowohl bei ihrer Konzeption als auch bei ihrer Anwendung besondere Beachtung.

Zunächst muss sichergestellt werden, dass relevante Indikatoren zur Verfügung stehen. Damit die gemessene Wirkung aussagekräftig ist, müssen die Realität und die Anliegen der verschiedenen betroffenen Personen über die blossen Erwartungen der Geldgeber hinaus bekannt sein. Dazu ist es angebracht, die Indikatoren gemeinsam mit den Beteiligten zu erarbeiten.

Sobald der Indikator ausgewählt ist, muss er genau definiert werden, um seine Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Es müssen klare und gemeinsam vereinbarte Kriterien festgelegt werden. Klarheit und Transparenz sind hier unerlässlich. Beim Indikator «Wiedereingliederungsquote» muss beispielsweise überlegt werden, anhand welcher Daten diese Quote berechnet wird. Was ist die Referenzpopulation: alle Personen, die an der Massnahme teilgenommen haben, oder nur diejenigen, die die Massnahme abgeschlossen haben? Wie sieht der zeitliche Rahmen der Erhebung aus: unmittelbar nach Abschluss der Massnahme, sechs Monate oder ein Jahr nach Massnahmenende? Kann jeder Arbeitsvertrag als Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt gewertet werden (befristeter Vertrag, temporärer Einsatz, Praktika)?

Ist der Indikator erst einmal ausgewählt und definiert, muss er auch noch einsetzbar sein, das heisst, es müssen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Datenerhebung zu gewährleisten. Für die Organisatoren von Massnahmen sind Zeit und methodische Ressourcen oft begrenzt. Es ist daher angebracht, die Kosten für die Erhebung und Aufbereitung der Daten so weit wie möglich zu reduzieren, indem zu aufwendige und zu komplexe Verfahren vermieden werden.

Schliesslich ist eine reflexive Herangehensweise erforderlich, bei der man die Verwendung und Interpretation der Indikatoren aufmerksam im Auge behält. Es ist daher sinnvoller, die Indikatoren zu nutzen, um die Entwicklung der Wirkung einer Massnahme zu verstehen, als zu versuchen, zu erreichende Mindestschwellenwerte festzulegen (zum Beispiel 40 % (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt). Im Bereich des Managements zeigen Studien übereinstimmend die unbeabsichtigten Auswirkungen solcher Praktiken auf: erheblichen Stress, um diesen Schwellenwert zu erreichen, und eine gewisse Nachlässigkeit, sobald er erreicht ist.

Verstehen statt nur messen

Es erweist sich als sinnvoll, sich mit den Wirkungen von Integrationsmassnahmen zu befassen, insbesondere aus einer konstruktiven Perspektive zur Verbesserung der Praxis. Einfache quantitative Indikatoren können geeignet sein, um die Auswirkungen in einfachen Fällen (homogene Zielgruppe, ein einziges Ziel) darzustellen. Bei komplexeren Situationen sollte man sich jedoch nicht auf das Messen beschränken, sondern vielmehr versuchen zu verstehen, warum und wie eine Massnahme Wirkung zeigt oder auch nicht. Partizipative Ansätze ermöglichen es oft, den Blickwinkel zu erweitern und die Vielfalt der Ziele der Massnahmen sowie unerwartete Auswirkungen zu berücksichtigen.

Über die AIS Fachtagung 2025

Im September 2025 befasste sich die nationale Fachtagung von Arbeitsintegration Schweiz mit einer zentralen Frage des Integrationsbereichs: Wie lassen sich die Wirkungen von Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration messen? Angesichts steigender Anforderungen seitens der Auftraggebenden und des Bestrebens der Eingliederungsorganisationen, die Qualität ihrer Dienstleistungen zu verbessern, wird die Wirkungsevaluation zu einer zentralen Herausforderung für den Sektor.

Im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen Insertion Suisse und REISO ist eine Reihe aus drei Artikeln und einem Interview erschienen, um die Komplexität dieses Themas zu beleuchten. Die aus dem Französischen ins Deutsche übersetzte Fassung des Artikels stammt von Charlotte Miani von Insertion Suisse; die Originalversion des Artikels ist hier abrufbar.

Literaturverzeichnis

  • Delahais, T., Devaux-Spatarakis, A., Revillard, A.,& Ridde, V . (dir) (2022). Évaluation. Fondements, controverses, perspectives. Éditions science et bien commun.
  • Devaux-Spatarakis, A. (2023). L’évaluation basée sur la théorie, in A. Revillard (dir.) Méthodes et approches en évaluation des politiques publiques (pp. 269-278). Éditions science et bien commun.
  • Moachon, E. (2007). La mise en œuvre de la lutte contre les abus : le cas du chômage. Carnets de bord, 13, 16-24.
Links
→ Sigrid Haunberger «Wirkung heisst mehr als Zahlen», Im Fokus AIS, veröffentlicht am 22. Juni
→ Maël Dif-Pradalier und al., «Wie lässt sich ein Integrationsprogramm evaluieren?», AIS IM Fokus, veröffentlicht am 23. Septembre
→ Erfolgreiche Fachtagung 2025: Wirkungsevaluation im Fokus
→ AIS Fachtagung – Fotosgalerie
→ AIS Fachtagung – Programm und Päsentationen

Im Fokus: Wie lässt sich ein Integrationsprogramm evaluieren?

Artikel Im Fokus

Die Evaluation eines Programms zur sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen ist komplex. Im Rahmen eines Pilotprojekts im Kanton Wallis wurde ein Modell entwickelt, das versucht, diese Schwierigkeiten zu überwinden, indem es Wissenschaftlichkeit, Partizipation und Reflexivität miteinander verbindet.

Von Maël Dif-Pradalier, Professor, Joseph Hivert, wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Riccardo Milani, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Hochschule für Sozialarbeit Freiburg (HES-SO)

Der Artikel wurde von Charlotte Miani von Arbeitsintegration Schweiz übersetzt; die Originalfassung ist auf Französisch verfasst und in der Zeitschrift Reiso verfügbar.

Ausgangslage

Die Evaluation staatlichen Handelns bedeutet immer, den Wert einer Massnahme zu hinterfragen: Was bringt sie, für wen und nach welchen Kriterien? Im Bereich der sozialen und beruflichen Integration junger Erwachsener ist diese Aufgabe besonders komplex. Es geht nicht nur darum, die unmittelbaren Auswirkungen einer Begleitung zu bewerten, sondern auch Prozesse zu erfassen, deren Ergebnisse sich oft erst im Laufe der Zeit entfalten. Wie lässt sich also die Tragweite einer Begleitung zur sozialen und beruflichen Integration einschätzen, deren nachhaltigste Auswirkungen manchmal erst lange nach Abschluss des Programms sichtbar werden? Denn diese Wirkungen liegen ebenso sehr in den subjektiven und zwischenmenschlichen Veränderungen wie in objektivierbaren Ergebnissen, die jedoch unterschiedlichen Zeiträumen zuzuordnen sind.

Klassische Bewertungsmodelle, die auf einfachen Kausalzusammenhängen zwischen einer Massnahme und ihren Auswirkungen beruhen, erweisen sich als unzureichend, um der Vielfalt der Verläufe und der dabei wirksamen Zeitrahmen gerecht zu werden. Im Bereich der Integration junger Menschen sind die Verläufe von Brüchen, Neuorientierungen und Weggabelungen geprägt, die standardisierte Bewertungsinstrumente nur unvollständig erfassen. Zudem erschwert die Vielzahl der beteiligten Akteure – öffentliche Verwaltungen, Dienstleistungsorganisationen, Ausbildungsbetriebe, Schulen, aber auch Eltern oder Angehörige – jede eindeutige Zuordnung der Wirkungen zu einer einzigen Massnahme.

Vor diesem Hintergrund wurde die Evaluation des Pilotprogramms FormAvenir im Kanton Wallis konzipiert, das sich direkt am Programm FORJAD (Ausbildung für junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen) orientiert. Dieses dient seit 2006 im Kanton Waadt als Referenzmodell für die Integration junger Menschen, indem es sie auf dem Weg zu einer Berufsausbildung und während dieser begleitet.

Kombination quantitativer und qualitativer Methoden

Die Evaluation von FormAvenir basiert auf einem gemischten Ansatz, der quantitative und qualitative Methoden miteinander verbindet. Sie stützt sich zudem auf eine Logik der begleitenden Evaluation, d. h., sie wird parallel zur Einführung des Programms im Jahr 2023 und für eine anfängliche Pilotphase von drei Jahren durchgeführt. Sie berücksichtigt zudem eine Entwicklungsperspektive, indem sie darauf ausgerichtet ist, laufend Anpassungen am Angebot im Verlauf seiner Umsetzung zu ermöglichen.

Der gewählte Ansatz legt den Schwerpunkt auf die Ko-Konstruktion von Erfolgsindikatoren mit allen Beteiligten – Jugendlichen, Fachkräften vor Ort, Ausbildungsbetrieben, Lehrkräften und dem Auftraggeber. Diese Entscheidung spiegelt den Willen wider, eine Logik der ex-post-Kontrolle zugunsten eines reflexiven und partizipativen Prozesses zu überwinden. Dadurch wird die Evaluation zu einem Instrument des kollektiven Lernens und der kontinuierlichen Verbesserung des öffentlichen Handelns. Sie verfolgt die Werdegänge der Jugendlichen auf der Grundlage mehrerer Quellen und Beobachtungszeitpunkte. Das Verfahren kombiniert von den Coaches ausgefüllte Fragebögen mit Interviews mit den Akteuren des Programms. Das Ziel besteht letztendlich darin, sowohl die konkreten Entwicklungen im beruflichen, schulischen, persönlichen und sozialen Leben der Jugendlichen als auch die subtileren Veränderungen, die ihre Begleitung prägen, sichtbar zu machen.

Fortschritte und Schwierigkeiten dokumentieren

Im Rahmen des Programms stützt sich die quantitative Erfassung auf drei Fragebögen, die auf den Unterlagen basieren, die die Coaches bereits in ihrer täglichen Arbeit verwenden. Sie stützen sich auf Kriterien, die gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt wurden, um die Fortschritte und Schwierigkeiten der Jugendlichen zu dokumentieren.

Der erste Fragebogen, der zu Beginn des Programms ausgefüllt wird, liefert ein erstes Profil jeder Teilnehmerin und jedes Teilnehmers. Er umfasst soziodemografische Daten, Informationen zur angestrebten Ausbildung und zum Beruf sowie zu Risikofaktoren und dem vorhandenen Unterstützungsnetzwerk. So lässt sich der Ausgangspunkt jedes Werdegangs ermitteln, die Ressourcen identifizieren, auf die die Jugendlichen zurückgreifen können, und ihre potenziellen Schwachstellen verstehen.

Der zweite Fragebogen, der jedes Semester von den Coaches ausgefüllt wird, verfolgt die Entwicklung der Jugendlichen in den Bereichen Beruf, Schule, Privatleben und Soziales. Er kombiniert abgestufte Bewertungen und freie Kommentare, um Fortschritte, aufgetretene Hindernisse und die von den Coaches vorgenommenen Anpassungen zur Unterstützung jeder einzelnen Person darzustellen.

Der dritte Fragebogen wird ausgefüllt, wenn die teilnehmende Person das Programm verlässt – sei es aufgrund einer Stabilisierung ihrer Situation, einer notwendigen Neuorientierung oder weil es dem Coach nicht mehr möglich ist, eine wirksame Begleitung fortzusetzen. Diese Bilanz verdeutlicht die eingeschlagenen Wege und die im Laufe der Begleitung getroffenen Entscheidungen.

Den Beteiligten das Wort geben

Die qualitative Begleitung ergänzt diese Beobachtungen, indem sie den beteiligten Akteur:innen das Wort erteilt. Zwischen Dezember 2023 und April 2026 wurden 28 halbstrukturierte Interviews mit Vertreter:innen des Sozialdienstes des Kantons Wallis (SAS), Coaches, Jugendlichen, Arbeitgeber:innen und Lehrpersonen geführt. Parallel dazu ermöglichten zwei Fokusgruppen, die gemeinsam mit dem SAS und den Partnerorganisationen durchgeführt wurden, die unterschiedlichen Standpunkte herauszuarbeiten, die Bewertungskriterien zu hinterfragen und die Überlegungen zur Entwicklung der Erfolgsindikatoren für die Massnahme zu bereichern.

Diese Kombination aus indirekten Beobachtungen, Kommentaren und Erfahrungsberichten bildet die Grundlage für den vom Evaluationsteam geleiteten Prozess der Ko-Konstruktion der Indikatoren. Ziel war es, die Komplexität der individuellen Werdegänge, die Vielfalt der gemachten Erfahrungen und die Pluralität der Sichtweisen der am FormAvenir-Programm beteiligten Akteur:innen zu berücksichtigen.

Ko-Konstruktion der Erfolgsindikatoren

Die Ko-Konstruktion der Erfolgsindikatoren des Programms bildete einen zentralen Bestandteil der begleitenden Evaluation. Sie erfolgte in drei Schritten: Zunächst ging es um die Identifizierung und Konkretisierung der Bewertungskriterien der Beteiligten – Jugendliche, Coaches, Partnerorganisationen, Arbeitgeber:innen, Lehrpersonen und Auftraggeber. Jede Akteursgruppe hat nämlich spezifische Erwartungen und Werte hinsichtlich dessen, was den Erfolg des Programms ausmacht oder ausmachen würde. Diese Perspektiven können übereinstimmen aber auch voneinander abweichen.

Anschliessend wurden diese Kriterien thematisch zusammengefasst, wodurch sich vier grosse Gruppen herauskristallisierten: die Erreichung der Ziele und die beobachtbaren Auswirkungen auf die Jugendlichen, die Qualität der Begleitung, die Mobilisierung und Festigung des Partnernetzwerks sowie die Begleitung und Überwachung des Projekts. Auf dieser Grundlage wurde eine Reihe qualitativer und quantitativer Indikatoren erarbeitet, mit denen sich die identifizierten Kriterien qualitativ beschreiben oder quantitativ messen lassen. Insgesamt wurden 36 Indikatoren vorgeschlagen, von denen 22 sofort einsetzbar waren, da sie anhand der verfügbaren Quellen ermittelt werden konnten. Vierzehn mussten noch „operationalisiert“ werden, da sie von der künftigen Einführung geeigneter Erhebungsmethoden abhingen, die mehr oder weniger lange Zeiträume umfassten.

Die Stimmen aller Akteur:innen werden hörbar gemacht

Dieser Prozess der Ko-Konstruktion verdeutlicht die Vorteile, aber auch die Grenzen des Bewertungssystems. Die gewählte Struktur ermöglicht eine detaillierte Nachverfolgung der Verläufe und Wirkungen, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung des persönlichen und beruflichen Netzwerks der Jugendlichen. Sie bietet den Coaches regelmässiges Feedback zu den Wirkungen ihrer Begleitung. Sie ermöglicht es dem SAS zudem, das Programm kontinuierlich anzupassen, und bildet einen Bewertungsrahmen, der über die Pilotphase hinaus übertragbar ist. Schliesslich macht sie die Stimmen der verschiedenen Akteur:innen hörbar und wirft gleichzeitig die Frage nach dem relativen Gewicht jeder Perspektive im Falle von Meinungsverschiedenheiten auf. Denn nicht alle Vorstellungen von „Erfolg“ sind im Hinblick auf die Ziele des Programms zwangsläufig gleichwertig.

Die Wirksamkeit der Evaluation hängt von mehreren Faktoren ab: der Fähigkeit des Forschungsteams, die Sichtweise der Jugendlichen einzubeziehen, der Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Partnerorganisationen für den Zugang vor Ort und der Auswahl der Teilnehmenden sowie der Flexibilität, die erforderlich ist, um das Monitoring an die schwankenden Zu- und Abgänge anzupassen. Sie stützt sich zudem auf die vom Auftraggeber festgelegten Kriterien, die je nach Fachkraft unterschiedlich interpretiert werden können oder im Falle von Personalfluktuation variieren können. Zwei Einschränkungen bleiben bestehen: die fehlende Nachverfolgung der Jugendlichen nach ihrem Ausscheiden, wodurch die weitere Entwicklung ihres Werdegangs nicht dokumentiert werden kann. Und die Unmöglichkeit, mittel- und langfristige Auswirkungen zu bewerten, insbesondere hinsichtlich der Qualität der ausgeübten Beschäftigung oder der Gesundheit.

Die Evaluation als Instrument zur gemeinsamen Wissensgenerierung

Die Evaluation des Programms FormAvenir verdeutlicht die Vorteile eines Ansatzes, der Wissenschaftlichkeit, Partizipation und Reflexivität miteinander verbindet. Durch die frühzeitige Einbindung der betroffenen Akteure – der SAS, der Partnerorganisationen, der teilnehmenden Jugendlichen und der Forscher:innen – ermöglichte sie die Entwicklung eines Analyserahmens, der den Realitäten vor Ort Rechnung trägt und gleichzeitig methodische Stringenz gewährleistet. Dieser Ansatz begünstigte die Entwicklung gemeinsamer „Erfolgsindikatoren“, die auf den Bewertungskriterien der Beteiligten basieren und nicht von aussen auferlegt wurden.

Gleichzeitig hat die Erfahrung gezeigt, dass mit jedem Evaluationssystem auch offene Fragen und Graubereiche verbunden sind. Das derzeitige Fehlen einer Längsschnittbeobachtung der Teilnehmenden nach der Zertifizierung schränkt das Verständnis der mittel- und langfristigen Auswirkungen des Programms ein – sei es hinsichtlich der Qualität der gefundenen Beschäftigung, der Stabilisierung der beruflichen Laufbahnen oder der psychosozialen Aspekte der Eingliederung. Zudem kann die für die gemeinsame Erarbeitung der Indikatoren erforderliche Nähe die kritische Distanz der Forscher:innen beeinträchtigen. Dies wirft die Frage nach den Bedingungen für eine Evaluation auf, die zugleich engagiert und distanziert ist. Dieser Spannungszustand wurde durch eine systematische Verknüpfung der Sichtweisen der beteiligten Akteure sowie durch ein besonderes Augenmerk auf die Wiedergabe und Aufwertung der Aussagen der jungen Teilnehmenden berücksichtigt.

Diese Erkenntnisse legen nahe, die Evaluation nicht als einmalige Rechenschaftsübung zu betrachten, sondern als dynamischen Prozess der Anpassung und der gemeinsamen Erarbeitung von Wissen. Indem das Erfahrungswissen anerkannt und die Sichtweisen aller Beteiligten in einen Dialog gebracht werden, veranschaulicht die Erfahrung von FormAvenir einen Paradigmenwechsel in der Evaluation staatlicher Massnahmen: Sie ist mehr als ein Instrument zur Überprüfung, sie wird zu einem Werkzeug der gemeinsamen Wissensgenerierung. Und sie kann dazu beitragen, die Praxis weiterzuentwickeln – hin zu einem staatlichen Handeln, das reflektierter, inklusiver und letztlich gerechter ist.

AIS Fachtagung 2025

Im September 2025 befasste sich die nationale Fachtagung von Arbeitsintegration Schweiz mit einer zentralen Frage des Integrationsbereichs: Wie lassen sich die Wirkungen von Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration messen? Angesichts steigender Anforderungen seitens der Auftraggebenden und des Bestrebens der Eingliederungsorganisationen, die Qualität ihrer Dienstleistungen zu verbessern, wird die Wirkungsevaluation zu einer zentralen Herausforderung für den Sektor. Im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen Arbeitsintegration Schweiz und REISO ist eine Reihe aus drei Artikeln und einem Interview erschienen, um die Komplexität dieses Themas zu beleuchten. Die aus dem Französischen ins Deutsche übersetzte Fassung des Artikels stammt von Charlotte Miani von Arbeitsintegration Schweiz; die Originalversion des Artikels ist hier abrufbar.

Bibliografie

  • Bieri, Oliver; Bachmann, Ruth; Bodenmüller, Daniela; Balthasar, Andreas (2006).
  • RAV-Strategien zur Arbeitsmarktintegration und deren Wirksamkeit. Eine qualitativ-quantitativ angelegte Evaluation am Beispiel von jungen, niedrig qualifizierten und älteren, gut qualifizierten Personen. Bern: Staatssekretariat für Wirtschaft: Seco Publikation Arbeitsmarktpolitik No 17 (10. 2006)
  • Baumgartner, Edgar; Haunberger, Sigrid (2024). Wirkungsevaluationen in der Sozialen Arbeit. Ein Orientierungsbuch für die Praxis. Bern: Haupt.
  • Kanton Zürich 2025. Allgemeine Ausführungen zu Fragen der beruflichen und sozialen Integration | Kanton Zürich (abgerufen am 31.07.2025)
  • Kita, Zuzanna; Haunberger, Sigrid; Wirz, Daniela; Gisler, Fiona (2022). Wirkungsannahmen sichtbar machen: Konstruktion eines kontext-mechanismusbasierten Wirkungsmodells in der Arbeitsintegration. Schweizerische Zeitschrift für Soziale Arbeit/Revue suisse de travail social 29, 72-109. https://doi.org/10.33058/szsa.2022.0967
  • Neuenschwander, Peter; Fritschi, Tobias; Sepahniya, Samin (2022). Herausforderungen und Zukunftsperspektiven in der Arbeitsintegration. Abschlussbericht: Berner Fachhochschule.
  • Neuenschwander, Peter; Fritschi, Tobias; Jörg, Reto (2015). Wirken Integrationsprogramme – und wenn ja, wie? Ein Wirkungsmodell als theoretische Grundlage zur Wirksamkeitsüberprüfung von fünf Integrationsprogrammen im Kanton Bern. Sozial Aktuell, 47/3, 32-33.
  • Suhling, Stefan (2020). Zur Erfassung der Wirkungen des Strafvollzugs. In: Meier, BD., Leimbach, K. (Hg.) Gefängnisse im Blickpunkt der Kriminologie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-62072-4_3
  • Sundermann, Larissa; Haunberger, Sigrid; Gisler, Fiona; Kita, Zuzanna (2022). How do supported employment programs work? Answers from a systematic literature review. Int J Educ Vocat Guid 23(3), 659-679.  https://doi.org/10.1007/s10775-022-09533-3

Einblick in die Integrationsreform der IV

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Schnittstellen klären, Übergänge sichern

Mit der geplanten Integrationsreform will der Bundesrat die Integration und Reintegration von IV-Versicherten in den Arbeitsmarkt stärken. Ein zentrales Element ist die neue Integrationsleistung für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren. Sie richtet sich an Personen mit Integrationspotenzial, die gesundheitlich noch nicht bereit sind, an beruflichen Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen. Vorgesehen sind eine Geldleistung sowie eine individuelle Begleitung der Betroffenen und ihres Umfelds.

Genau hier liegt aus Sicht von Arbeitsintegration Schweiz ein zentraler Punkt für die weitere Ausgestaltung der Reform: Die Phase vor der beruflichen Massnahme muss klar definiert werden. Junge Menschen brauchen in dieser Übergangszeit Stabilisierung, Tagesstruktur, soziale Teilhabe, Coaching, Perspektivenklärung und schrittweise Vorbereitung auf Ausbildung oder Arbeit. Viele Organisationen der sozialen und beruflichen Arbeitsintegration erbringen solche Leistungen bereits heute. Sie verfügen über Erfahrung in der Begleitung von Menschen, die noch nicht unmittelbar arbeitsmarktfähig sind, aber mit der richtigen Unterstützung Entwicklungsschritte machen können.

Auf bestehenden Integrationsmassnahmen aufbauen

Der neue Überblick des Bundesamts für Sozialversicherungen zur Eingliederungstätigkeit 2025 zeigt, dass die IV bereits heute über ein differenziertes Instrumentarium verfügt. Fast 14’900 Personen nahmen 2025 an Integrationsmassnahmen nach Art. 14a IVG teil, die Kosten beliefen sich auf CHF 212 Mio. Seit ihrer Einführung im Jahr 2008 hat die Nutzung dieser Massnahmen kontinuierlich zugenommen; die Weiterentwicklung der IV von 2022 und die damit verbundene Ausweitung auf Jugendliche und junge Erwachsene führten zu einem weiteren Anstieg.

Die neue Integrationsleistung darf deshalb nicht isoliert gedacht werden. Entscheidend sind klare Schnittstellen zwischen IV-Stellen, sozialen Diensten, Bildungsinstitutionen, Gesundheitsfachpersonen, Arbeitgebenden und Organisationen der Arbeitsintegration. Ebenso braucht es definierte Übergänge: von der sozialen Stabilisierung über vorbereitende Integrationsangebote bis hin zu beruflichen Massnahmen der IV.

Wichtig ist auch der Weiterbildungsteil der Reform. Der Bundesrat sieht vor, den Zugang zu IV-finanzierten Aus- und Weiterbildungen zu verbessern. Besser unterstützt werden sollen insbesondere junge Menschen, Geringqualifizierte und Personen mit tiefem Einkommen, die die heutigen Kriterien für eine berufliche Umschulung nur schwer erfüllen. Ziel ist es, die Versicherten besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts vorzubereiten und ihre Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung zu erhöhen.

Damit wird die Verbindung zwischen sozialer Integration, Qualifizierung und beruflicher Eingliederung besonders wichtig.

Arbeitsintegration Schweiz will in diese Diskussion die Erfahrung ihrer Mitglieder einbringen: Sie wissen, wie Begleitung, Kompetenzaufbau, Arbeitsmarktnähe und individuelle Förderung zusammenspielen müssen, damit Übergänge gelingen.

Zur Reform gehört auch die finanzielle Stabilisierung der IV. Gemäss Bundesrat sollen zuerst alle möglichen Massnahmen getroffen werden, damit eine Zusatzfinanzierung nicht notwendig wird. Falls dies nicht ausreicht, schlägt der Bundesrat eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte vor. Zudem soll geprüft werden, wie die Liquidität der IV kurzfristig gesichert werden kann, falls sich die finanzielle Lage schneller als erwartet verschlechtert.

Für Arbeitsintegration Schweiz ist deshalb klar: Die Integrationsreform ist nicht nur eine sozialversicherungspolitische Vorlage. Sie ist auch eine Chance, die Leistungen der Arbeitsintegration sichtbar zu machen und die Zusammenarbeit zwischen den Systemen verbindlicher zu gestalten. Unsere Branche will nicht zusehen, sondern aktiv mitwirken – damit junge Erwachsene frühzeitig begleitet werden, Übergänge nicht dem Zufall überlassen bleiben und soziale sowie berufliche Integration besser ineinandergreifen.

„Von der Sozialhilfe in die Beschäftigung: Welche Wege sind erfolgreich?“

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Die SKOS lanciert einen Call for papers für die Bieler Tagung 2027

Für die Bieler Tagung vom 18. März 2027 sucht die SKOS konkrete Erfahrungen, innovative Projekte, Studien, Programme oder Dienstleistungen zur Arbeitsintegration im Rahmen der Sozialhilfe. Die Beiträge können sich insbesondere mit der Stärkung beruflicher und sozialer Kompetenzen, der Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden, dem nachhaltigen Verbleib im Arbeitsmarkt, dem Zugang zu Bildung oder der Integration von Personen mit mehrfachen Hindernissen befassen. 

Zwei Formate sind vorgesehen: 20-minütige Plenarreferate sowie einstündige Workshops. Die Vorschläge sind in Form einer Kurzfassung von maximal 3’500 Zeichen auf Deutsch oder Französisch einzureichen. 

Eingabefrist: 5. Oktober 2026 

Die Vorschläge sind an petra.schmid@skos.ch und salomon.bennour@skos.ch zu senden. 

Mehr erfahren

Kontakt

Arbeitsintegration Schweiz
Seilerstrasse 22
3011 Bern
Tel: +41 31 552 30 50
info@arbeitsintegrationschweiz.ch

Link

Stellungnahme zur Änderung AIG

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Ein Projekt, das in die richtige Richtung geht, aber erweitert werden könnte

Arbeitsintegration Schweiz unterstützt die vorgeschlagene Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Die Vorlage sieht vor, dass die kantonalen und kommunalen Behörden bereits beim Erstkontakt prüfen, ob Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz eingereist sind, einen Bedarf an Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) aufweisen.

AIS begrüsst:

  • die frühzeitige Erkennung von Kompetenzen, Potenzialen und Unterstützungsbedarfen;
  • die strukturierte und schweizweit einheitliche Erhebung von Angaben zum schulischen und beruflichen Hintergrund;
  • die Festlegung verbindlicher Vorgaben für die Triagekriterien, um eine möglichst einheitliche Umsetzung sicherzustellen;
  • die Meldung der betroffenen Personen an die zuständigen kantonalen BSLB-Stellen;
  • die Verpflichtung der BSLB, gemeldete Personen mit Beratungsbedarf zu einem persönlichen Beratungsgespräch einzuladen.

AIS sieht Erweiterungs- und Präzisierungsbedarf:

  • Bei der Ausgestaltung der Triagekriterien müssen die unterschiedlichen Lebenssituationen der betroffenen Personen berücksichtigt werden.
  • Im persönlichen Beratungsgespräch sollten die individuellen Ziele, Kompetenzen, Potenziale und Lebensumstände im Zentrum stehen.
  • Die Abklärung sollte nicht ausschliesslich auf die berufliche Integration ausgerichtet sein.

Aus Sicht von Arbeitsintegration Schweiz sollte die Abklärung bei nachgezogenen Familienangehörigen von Personen aus dem Asylbereich nicht ausschliesslich auf die berufliche Integration fokussieren. Bei einem Teil der Betroffenen bestehen zunächst zusätzliche Unterstützungsbedürfnisse. Sie benötigen beispielsweise Unterstützung beim Erwerb einer Landessprache, bei der sozialen oder gesundheitlichen Stabilisierung oder beim Zugang zu Kinderbetreuung, bevor ein erfolgreicher Einstieg in Ausbildung oder Erwerbsarbeit möglich ist.

AIS spricht sich deshalb für eine bedarfsorientierte Meldepflicht an die jeweils zuständigen Fachstellen aus.

Integration umfasst nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die soziale und gesellschaftliche Teilhabe.

Stellungnahme

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Arbeitsintegration Schweiz
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3011 Bern
Tel: +41 31 552 30 50
info@arbeitsintegrationschweiz.ch

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Änderung der Verordnungen über Integration und Erwerbstätigkeit (VintA und VZAE)

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AIS begrüsst wichtige Fortschritte, fordert aber klare Umsetzungsbedingungen

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hat Arbeitsintegration Schweiz zu den vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Stellung genommen. Aus Sicht des Dachverbands geht die Vorlage in die richtige Richtung: Sie kann dazu beitragen, die soziale und berufliche Integration für Personengruppen, die besonders darauf angewiesen sind, früher, gezielter und nachhaltiger zu stärken.

Das Wichtigste in Kürze

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst insbesondere:
• die Ausweitung der Integrationsförderung auf Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung und Personen mit Schutzstatus S;
• die Möglichkeit, Asylsuchende im erweiterten Verfahren früher mit geeigneten Integrationsmassnahmen zu unterstützen;
• die Verstetigung der Integrationsvorlehre (INVOL) als Bundesprogramm;
• den verbesserten Zugang von Schutzbedürftigen zum Arbeitsmarkt bereits während laufender Verfahren;
• die verbesserte Rechtssicherheit für Opfer sowie Zeug:innen von Menschenhandel.

Gleichzeitig weist Arbeitsintegration Schweiz darauf hin, dass zusätzliche Aufgaben in der Integrationsförderung nur dann wirksam umgesetzt werden können, wenn die Finanzierung ausreichend und verlässlich gesichert ist. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Unterstützung neuer Zielgruppen auf Kosten bereits anspruchsberechtigter Personen erfolgt.

Zugang zu Integrationsmassnahmen und Integrationsvorlehre (INVOL)

Ein zentrales Element, das Arbeitsintegration Schweiz begrüsst, ist der vorgesehene frühere Zugang zu Integrationsmassnahmen. Je früher Potenziale geklärt, Sprachkompetenzen aufgebaut und Bildungs- oder Erwerbswege vorbereitet werden können, desto grösser sind die Chancen auf eine nachhaltige Integration. Diese Logik ist besonders wichtig für Personen mit Schutzstatus S sowie für Asylsuchende im erweiterten Verfahren.

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst zudem die Überführung der Integrationsvorlehre (INVOL) in ein dauerhaftes Bundesprogramm. Dieses Instrument hat sich bewährt, um Jugendliche und junge Erwachsene Geflüchtete auf die berufliche Grundbildung und eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration vorzubereiten.

Aus Sicht des Verbands ist jedoch zentral, dass dieses Programm weiterhin auch Personen erreicht, die noch nicht alle Voraussetzungen für einen direkten Einstieg in eine Lehre erfüllen. Dafür braucht es vorgelagerte Massnahmen wie Potenzialabklärung, Coaching, Grundkompetenzförderung oder Unterstützung bei psychosozialen oder familiären Belastungen.

Bedarf an klareren Umsetzungsbedingungen

Auch wenn Arbeitsintegration Schweiz die Vorlage insgesamt unterstützt, weist sie auf mehrere Lücken hin. Im Zentrum steht dabei die Finanzierung. Die Ausweitung der Integrationsmassnahmen auf neue Zielgruppen kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn die dafür notwendigen Mittel ausreichend und verlässlich gesichert sind. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Kantone zwischen den betroffenen Zielgruppen priorisieren müssen oder dass die Unterstützung neuer Kategorien zulasten bereits anspruchsberechtigter Personen geht.

Über die finanziellen Mittel hinaus betont Arbeitsintegration Schweiz auch die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten, nachvollziehbarer Zuweisungskriterien und praxistauglicher Umsetzungsmodalitäten. Damit die neuen Bestimmungen in der Praxis wirksam sind, braucht es verständliche Regeln, die kohärent angewendet werden und auf eine nachhaltige Integration ausgerichtet sind.

Mit dieser Stellungnahme erinnert AIS daran, dass gelingende Integration nicht allein von einem rascheren Zugang zum Arbeitsmarkt abhängt, sondern ebenso von einer passenden, schrittweisen und realistischen Begleitung. Der Verband unterstützt die vorgeschlagenen Fortschritte daher, fordert aber zugleich tragfähige Grundlagen, damit die Reform ihre Wirkung voll entfalten kann.

Stellungnahme

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SEMO der Zukunft

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Perspektiven für eine wirksame Begleitung Jugendlicher

Am 18. Juni kamen in Solothurn rund 100 Fachpersonen zusammen, um sich mit den Anforderungen an die SEMO der Zukunft auseinanderzusetzen. Zwischen den Realitäten des Arbeitsmarkts, Jugendlichen mit Mehrfachproblematiken, der Berufsorientierung und der technologischen Entwicklungen spielen die SEMO eine zentrale Rolle. Sie unterstützen und begleiten Jugendliche in einer von zahlreichen Herausforderungen geprägten Übergangsphase.

In der Eröffnungsrede erinnerte Sepala Megert, Geschäftsführer von AIS, daran, dass rund 43 % der Jugendlichen zum Zeitpunkt der Ausbildungswahl noch keine klare Anschlusslösung haben – oft, weil sie noch keine Lehrstelle gefunden haben.

«SEMO begleiten Jugendliche in einer Phase, in der Orientierung, Stabilität und praktische Erfahrungen entscheidend sein können. Sie helfen, den nächsten Schritt zu klären. Sie stärken Kompetenzen. Und sie unterstützen Jugendliche dabei, wieder Vertrauen in die eigenen Möglichkeiten zu entwickeln.»

Der Tag bot abwechslungsreiche Inputs zu zentralen Themen der sozialen und beruflichen Integration Jugendlicher. Im Mittelpunkt standen Fragen zu den Kompetenzen der Zukunft, dem Umgang mit psychischen Belastungen in der Berufslehre, aktuellen Entwicklungen im Recruiting sowie den Auswirkungen der Strategie öAV 2030 auf die SEMO. Auch die Rolle der künstlichen Intelligenz für das Bildungswesen und den Arbeitsmarkt wurde aufgegriffen.

Am Nachmittag standen praxisnahe Workshops im Zentrum, die Raum für Erfahrungsaustausch, fachliche Diskussionen und neue Impulse boten. Diskutiert wurden unter anderem organisationale Verantwortung bei Grenzverletzungen, die Bedeutung von Selbstwirksamkeit, die Perspektive von Arbeitgebenden auf die Ausbildung junger Menschen sowie die Frage, wie Jugendliche zu mehr Selbstführung, Motivation und Verantwortung begleitet werden können. Auch unterschiedliche Typen von Lernenden und ihre jeweiligen Entwicklungsfelder wurden thematisiert.

Wir danken der Fachkommission Jugend und SEMO herzlich für die Impulse bei der Programmgestaltung und die Moderation dieses Tages, allen Referierenden für ihre spannenden Beiträge, den Teilnehmenden für den engagierten Austausch sowie dem Alten Spital Solothurn für die grosse Professionalität und Gastfreundschaft sowie  das feine Essen. Sämtliche Präsentationen sind hier verfügbar.

Fotos von der Fachtagung

Im Fokus: Wirkung heisst mehr als Zahlen

Artikel Im Fokus

Überlegungen zu Wirkungsnachweisen in der Arbeitsintegration

Die Integration von Menschen mit erschwertem Arbeitsmarktzugang ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe in der Schweiz, steht jedoch vor komplexen Herausforderungen. Bisher fehlen systematische Wirkungsnachweise, obwohl Wirkungsmodelle und realistische Ziele helfen könnten, Wirkungen sichtbar zu machen. Für deren Einführung braucht es eine gemeinsame Verständigung, geeignete Indikatoren und eine schrittweise Umsetzung. So lässt sich Qualität sichern und die Legitimation gegenüber Geldgebern stärken – ein Beitrag zur nachhaltigen Professionalisierung der Arbeitsintegration.

Von Sigrid Haunberger, Professorin an der Berner Fachhochschule (BFH); Die Originalfassung ist auf Deutsch; die französische Fassung ist in der Zeitschrift REISO verfügbar.

Ausgangslage

Die (Re-)Integration von Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt ist ein zentraler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in der Schweiz. Organisationen der Arbeitsintegration unterstützen Langzeitarbeitslose, Geflüchtete, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Jugendliche ohne Ausbildung beim Zugang zu sinnvoller Beschäftigung und bei der Förderung ihrer Selbstständigkeit. Unterschieden wird zwischen beruflicher Integration (in den ersten Arbeitsmarkt) und sozialer Integration (gesellschaftliche Teilhabe) (vgl. Kanton Zürich 2025).

Arbeitsintegration bewegt sich im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Verantwortung und arbeitsmarktbezogenen Anforderungen. Organisationen müssen individuelle Lebenslagen – etwa gesundheitliche Einschränkungen, Sprachbarrieren oder psychische Belastungen – berücksichtigen und zugleich wirtschaftlichen Erwartungen nach Effizienz und Qualifikation gerecht werden. Öffentliche Auftraggebende fordern zunehmend Wirkungsnachweise, Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit (vgl. Neuenschwander et al. 2022). Der technologische Wandel – insbesondere durch Digitalisierung und künstliche Intelligenz – verändert Arbeitsformen und Qualifikationsprofile und erfordert eine laufende Anpassung der Angebote (vgl. ebd.). Auch die interinstitutionelle Zusammenarbeit, etwa zwischen Sozialhilfe, RAV und IV, verlangt koordinierte Abläufe zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten (vgl. Kanton Zürich 2025).

Was sind Wirkungen in der Arbeitsintegration?

Obwohl es Vorschläge zur Steuerung über Wirkungsindikatoren gibt (vgl. Bieri et al. 2006), wird die Wirkung von Arbeitsintegration bislang nicht systematisch erfasst, um die Effektivität von Massnahmen zu beurteilen. Berufliche Integration zielt auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ab, soziale Integration umfasst auch psychosoziale, gesundheitliche und gesellschaftliche Aspekte.

Wirkung bedeutet in diesem Zusammenhang eine spürbare Veränderung der Lebenssituation durch die Teilnahme an einer Integrationsmassnahme – etwa durch Qualifizierung, Stabilisierung oder Jobcoaching sowie durch die Verbesserung psychosozialer Faktoren wie Selbstvertrauen, Tagesstruktur oder soziale Einbindung. Ein zentrales Ziel ist auch die Reduktion der Sozialhilfeabhängigkeit und die Förderung von Selbstständigkeit und Teilhabe (vgl. Neuenschwander et al. 2022; Kita et al. 2024).

Kaum berücksichtigt wird bislang die Unterscheidung zwischen intendierten und nicht-intendierten Wirkungen. Während die genannten Veränderungen zu den beabsichtigten Wirkungen zählen, können Integrationsmassnahmen auch unbeabsichtigte Effekte wie Einsamkeit, Stigmatisierung oder soziale Ausgrenzung hervorrufen (vgl. Suhling 2020).

In der Literatur finden sich Hinweise auf Wirkfaktoren, die beabsichtigte Wirkungen entweder begünstigen oder hemmen können. Sie bilden ein Zusammenspiel aus Faktoren auf unterschiedlichen Ebenen: Auf der individuellen Ebene etwa spielt die Prozessgestaltung zwischen Fachperson und Klient:in eine Rolle, auf der organisationalen Ebene beispielsweise die Frage, ob der Zugang zu einem Angebot freiwillig oder verpflichtend erfolgt. Einfluss übt zudem die gesellschaftlich-politische Ebene aus, etwa durch den strukturellen Wandel des Arbeitsmarktes oder durch mögliche Stigmatisierungen (vgl. Kita et al. 2022, S. 81–87).

Wie werden Wirkungen sichtbar gemacht?

Der Wirkungsnachweis erfolgt über verschiedene Ansätze und Instrumente. Häufig genutzte Indikatoren beziehen sich primär auf berufliche Integration, etwa die Geschwindigkeit der Wiedereingliederung, die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit, Wiederanmeldungen oder Aussteuerungen (vgl. Bieri et al. 2006, 90).

Darüber hinaus kommen vereinzelt mehrdimensionale Wirkungsmodelle zum Einsatz. Diese strukturieren grafisch, wie und warum Ressourcen und Aktivitäten zu beabsichtigten (oder unbeabsichtigten) Wirkungen führen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024, 97ff.). Sie erfassen verschiedene Dimensionen wie berufliche Situation, Gesundheit, Tagesstruktur, soziale Integration, Kompetenzen und Motivation (vgl. Neuenschwander et al. 2015; Baumgartner und Haunberger 2024; Kita et al. 2022).

Auch Evaluationen leisten einen Beitrag zum Wirkungsnachweis – etwa bei RAV oder Sozialdiensten, wo Beratungsstrategien und deren Effekte analysiert werden (vgl. Bieri et al. 2006). Evaluationen zu Supported Employment zeigen zudem spezifische Erfolgsfaktoren oder Hindernisse für Zielgruppen auf (vgl. Sundermann et al. 2022).

Welche Herausforderungen bestehen?

Trotz bestehender Ansätze bleiben Wirkungsnachweise herausfordernd. Kritisiert wird die einseitige Fokussierung auf ökonomische Kennzahlen wie Vermittlungsquoten, wodurch psychosoziale Fortschritte oft vernachlässigt werden (vgl. Neuenschwander et al. 2022).

Die komplexen Lebenslagen vieler Teilnehmender – etwa psychische Erkrankungen oder Mehrfachbelastungen – lassen sich schwer quantifizieren und werden in Evaluationen häufig unzureichend abgebildet (vgl. Kita et al. 2022). Zudem fehlt es an langfristiger Betrachtung der Nachhaltigkeit beruflicher und sozialer Integration, obwohl gerade diese für fundierte Wirkungsaussagen entscheidend wäre (vgl. Neuenschwander et al. 2022). Nicht zuletzt stellt die Durchführung von Wirkungsevaluationen selbst eine Hürde dar: Sie ist ressourcenintensiv, erfordert methodisches Know-how und bindet Personal – eine Herausforderung besonders für kleinere Organisationen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024; Neuenschwander et al. 2022).

Wie kann mit diesen Herausforderungen umgegangen werden?

In der Arbeitsintegration existieren verschiedene – teils erfolgreiche – Ansätze zum Umgang mit Wirkungsnachweisen. Wirkungsevaluationen erfordern ein schrittweises Vorgehen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024). Der oft zehnstufige Prozess reicht von der Festlegung des Zwecks und gezielter Fragestellungen über Wirkungsziele, Bewertungskriterien und Wirkungsmodelle bis zu Evaluationsdesign, Datenerhebung, Analyse und Nutzung der Ergebnisse.

Wirkungsmodellen kommt dabei zentrale Bedeutung zu. Sie zeigen grafisch, wie Ressourcen und Aktivitäten zu gewünschten (und unerwünschten) Wirkungen führen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024, 97ff.). Je nach Komplexität lassen sich Ressourcen, Leistungen, Wirkungen und deren Wechselwirkungen abbilden und überprüfen. Solche Modelle schaffen Klarheit über Ziele, fördern ein gemeinsames Verständnis, unterstützen Lernprozesse, verbessern die Qualität und stärken die Legitimation (vgl. Neuenschwander et al. 2015; Baumgartner und Haunberger 2024). Neben klassischen Wirkungsmodellen bieten Kontext-Mechanismus-Outcome-Modelle eine realistische Evaluationsmethode. Sie untersuchen nicht nur, ob etwas wirkt, sondern auch wie und unter welchen Bedingungen. So lassen sich spezifische Wirkfaktoren für verschiedene Zielgruppen identifizieren (vgl. Kita et al. 2022). Ein weiterer Beitrag ist die Langzeitbeobachtung. Die Nachverfolgung über Monate oder Jahre erlaubt Aussagen über nachhaltige Integration – etwa durch stabile Arbeitsverhältnisse oder eine dauerhafte Reduktion der Sozialhilfeabhängigkeit (vgl. Bieri et al. 2006).

Fazit

Mit gezielter Unterstützung, klaren Standards und praxisnahen Tools lassen sich Wirkungsnachweise in der Arbeitsintegration gut umsetzen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024). Voraussetzung ist, dass sich zentrale Akteur:innen – inklusive Zielgruppen – auf ein gemeinsames Wirkungsverständnis und den Zweck von Wirkungsnachweisen (z. B. Legitimation, Erkenntnis, Kontrolle, Dialog) verständigen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024). Zudem ist zu klären, welche Wirkungsindikatoren sinnvoll sind und ob genügend Ressourcen für evidenzbasierte Integrationsmassnahmen vorhanden sind (vgl. Neuenschwander et al. 2022). Werden Wirkungsnachweise schrittweise eingeführt und an Organisation, Zielgruppe und Massnahme angepasst, können sie über reine Legitimationsfunktionen hinausgehen. Werden auch Wirkfaktoren berücksichtigt, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Arbeitsintegration.

Fazit

Im September 2025 befasste sich die nationale Fachtagung von Arbeitsintegration Schweiz mit einer zentralen Frage des Integrationsbereichs: Wie lassen sich die Wirkungen von Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration messen? Angesichts steigender Anforderungen seitens der Auftraggebenden und des Bestrebens der Eingliederungsorganisationen, die Qualität ihrer Dienstleistungen zu verbessern, wird die Wirkungsevaluation zu einer zentralen Herausforderung für den Sektor. Im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen Arbeitsintegration Schweiz und REISO ist eine Reihe aus drei Artikeln und einem Interview erschienen, um die Komplexität dieses Themas zu beleuchten.

Bibliografie

  • Bieri, Oliver; Bachmann, Ruth; Bodenmüller, Daniela; Balthasar, Andreas (2006).
  • RAV-Strategien zur Arbeitsmarktintegration und deren Wirksamkeit. Eine qualitativ-quantitativ angelegte Evaluation am Beispiel von jungen, niedrig qualifizierten und älteren, gut qualifizierten Personen. Bern: Staatssekretariat für Wirtschaft: Seco Publikation Arbeitsmarktpolitik No 17 (10. 2006)
  • Baumgartner, Edgar; Haunberger, Sigrid (2024). Wirkungsevaluationen in der Sozialen Arbeit. Ein Orientierungsbuch für die Praxis. Bern: Haupt.
  • Kanton Zürich 2025. Allgemeine Ausführungen zu Fragen der beruflichen und sozialen Integration | Kanton Zürich (abgerufen am 31.07.2025)
  • Kita, Zuzanna; Haunberger, Sigrid; Wirz, Daniela; Gisler, Fiona (2022). Wirkungsannahmen sichtbar machen: Konstruktion eines kontext-mechanismusbasierten Wirkungsmodells in der Arbeitsintegration. Schweizerische Zeitschrift für Soziale Arbeit/Revue suisse de travail social 29, 72-109. https://doi.org/10.33058/szsa.2022.0967
  • Neuenschwander, Peter; Fritschi, Tobias; Sepahniya, Samin (2022). Herausforderungen und Zukunftsperspektiven in der Arbeitsintegration. Abschlussbericht: Berner Fachhochschule.
  • Neuenschwander, Peter; Fritschi, Tobias; Jörg, Reto (2015). Wirken Integrationsprogramme – und wenn ja, wie? Ein Wirkungsmodell als theoretische Grundlage zur Wirksamkeitsüberprüfung von fünf Integrationsprogrammen im Kanton Bern. Sozial Aktuell, 47/3, 32-33.
  • Suhling, Stefan (2020). Zur Erfassung der Wirkungen des Strafvollzugs. In: Meier, BD., Leimbach, K. (Hg.) Gefängnisse im Blickpunkt der Kriminologie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-62072-4_3
  • Sundermann, Larissa; Haunberger, Sigrid; Gisler, Fiona; Kita, Zuzanna (2022). How do supported employment programs work? Answers from a systematic literature review. Int J Educ Vocat Guid 23(3), 659-679.  https://doi.org/10.1007/s10775-022-09533-3
Links
→ Sigrid Haunberger (trad. Elisabeth Alfs-Lapraz), «Insertion: l’impact ne se résume pas aux chiffres», REISO, Revue d’information sociale, publié le 11 mai 2026
→ Erfolgreiche Fachtagung 2025: Wirkungsevaluation im Fokus
→ AIS Fachtagung – Fotosgalerie
→ AIS Fachtagung – Programm und Päsentationen