AIS begrüsst wichtige Fortschritte, fordert aber klare Umsetzungsbedingungen
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hat Arbeitsintegration Schweiz zu den vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Stellung genommen. Aus Sicht des Dachverbands geht die Vorlage in die richtige Richtung: Sie kann dazu beitragen, die soziale und berufliche Integration für Personengruppen, die besonders darauf angewiesen sind, früher, gezielter und nachhaltiger zu stärken.
Das Wichtigste in Kürze
Arbeitsintegration Schweiz begrüsst insbesondere:
• die Ausweitung der Integrationsförderung auf Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung und Personen mit Schutzstatus S;
• die Möglichkeit, Asylsuchende im erweiterten Verfahren früher mit geeigneten Integrationsmassnahmen zu unterstützen;
• die Verstetigung der Integrationsvorlehre (INVOL) als Bundesprogramm;
• den verbesserten Zugang von Schutzbedürftigen zum Arbeitsmarkt bereits während laufender Verfahren;
• die verbesserte Rechtssicherheit für Opfer sowie Zeug:innen von Menschenhandel.
Gleichzeitig weist Arbeitsintegration Schweiz darauf hin, dass zusätzliche Aufgaben in der Integrationsförderung nur dann wirksam umgesetzt werden können, wenn die Finanzierung ausreichend und verlässlich gesichert ist. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Unterstützung neuer Zielgruppen auf Kosten bereits anspruchsberechtigter Personen erfolgt.
Zugang zu Integrationsmassnahmen und Integrationsvorlehre (INVOL)
Ein zentrales Element, das Arbeitsintegration Schweiz begrüsst, ist der vorgesehene frühere Zugang zu Integrationsmassnahmen. Je früher Potenziale geklärt, Sprachkompetenzen aufgebaut und Bildungs- oder Erwerbswege vorbereitet werden können, desto grösser sind die Chancen auf eine nachhaltige Integration. Diese Logik ist besonders wichtig für Personen mit Schutzstatus S sowie für Asylsuchende im erweiterten Verfahren.
Arbeitsintegration Schweiz begrüsst zudem die Überführung der Integrationsvorlehre (INVOL) in ein dauerhaftes Bundesprogramm. Dieses Instrument hat sich bewährt, um Jugendliche und junge Erwachsene Geflüchtete auf die berufliche Grundbildung und eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration vorzubereiten.
Aus Sicht des Verbands ist jedoch zentral, dass dieses Programm weiterhin auch Personen erreicht, die noch nicht alle Voraussetzungen für einen direkten Einstieg in eine Lehre erfüllen. Dafür braucht es vorgelagerte Massnahmen wie Potenzialabklärung, Coaching, Grundkompetenzförderung oder Unterstützung bei psychosozialen oder familiären Belastungen.
Bedarf an klareren Umsetzungsbedingungen
Auch wenn Arbeitsintegration Schweiz die Vorlage insgesamt unterstützt, weist sie auf mehrere Lücken hin. Im Zentrum steht dabei die Finanzierung. Die Ausweitung der Integrationsmassnahmen auf neue Zielgruppen kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn die dafür notwendigen Mittel ausreichend und verlässlich gesichert sind. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Kantone zwischen den betroffenen Zielgruppen priorisieren müssen oder dass die Unterstützung neuer Kategorien zulasten bereits anspruchsberechtigter Personen geht.
Über die finanziellen Mittel hinaus betont Arbeitsintegration Schweiz auch die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten, nachvollziehbarer Zuweisungskriterien und praxistauglicher Umsetzungsmodalitäten. Damit die neuen Bestimmungen in der Praxis wirksam sind, braucht es verständliche Regeln, die kohärent angewendet werden und auf eine nachhaltige Integration ausgerichtet sind.
Mit dieser Stellungnahme erinnert AIS daran, dass gelingende Integration nicht allein von einem rascheren Zugang zum Arbeitsmarkt abhängt, sondern ebenso von einer passenden, schrittweisen und realistischen Begleitung. Der Verband unterstützt die vorgeschlagenen Fortschritte daher, fordert aber zugleich tragfähige Grundlagen, damit die Reform ihre Wirkung voll entfalten kann.
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