Schnittstellen klären, Übergänge sichern
Mit der geplanten Integrationsreform will der Bundesrat die Integration und Reintegration von IV-Versicherten in den Arbeitsmarkt stärken. Ein zentrales Element ist die neue Integrationsleistung für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren. Sie richtet sich an Personen mit Integrationspotenzial, die gesundheitlich noch nicht bereit sind, an beruflichen Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen. Vorgesehen sind eine Geldleistung sowie eine individuelle Begleitung der Betroffenen und ihres Umfelds.
Genau hier liegt aus Sicht von Arbeitsintegration Schweiz ein zentraler Punkt für die weitere Ausgestaltung der Reform: Die Phase vor der beruflichen Massnahme muss klar definiert werden. Junge Menschen brauchen in dieser Übergangszeit Stabilisierung, Tagesstruktur, soziale Teilhabe, Coaching, Perspektivenklärung und schrittweise Vorbereitung auf Ausbildung oder Arbeit. Viele Organisationen der sozialen und beruflichen Arbeitsintegration erbringen solche Leistungen bereits heute. Sie verfügen über Erfahrung in der Begleitung von Menschen, die noch nicht unmittelbar arbeitsmarktfähig sind, aber mit der richtigen Unterstützung Entwicklungsschritte machen können.
Auf bestehenden Integrationsmassnahmen aufbauen
Der neue Überblick des Bundesamts für Sozialversicherungen zur Eingliederungstätigkeit 2025 zeigt, dass die IV bereits heute über ein differenziertes Instrumentarium verfügt. Fast 14’900 Personen nahmen 2025 an Integrationsmassnahmen nach Art. 14a IVG teil, die Kosten beliefen sich auf CHF 212 Mio. Seit ihrer Einführung im Jahr 2008 hat die Nutzung dieser Massnahmen kontinuierlich zugenommen; die Weiterentwicklung der IV von 2022 und die damit verbundene Ausweitung auf Jugendliche und junge Erwachsene führten zu einem weiteren Anstieg.
Die neue Integrationsleistung darf deshalb nicht isoliert gedacht werden. Entscheidend sind klare Schnittstellen zwischen IV-Stellen, sozialen Diensten, Bildungsinstitutionen, Gesundheitsfachpersonen, Arbeitgebenden und Organisationen der Arbeitsintegration. Ebenso braucht es definierte Übergänge: von der sozialen Stabilisierung über vorbereitende Integrationsangebote bis hin zu beruflichen Massnahmen der IV.
Wichtig ist auch der Weiterbildungsteil der Reform. Der Bundesrat sieht vor, den Zugang zu IV-finanzierten Aus- und Weiterbildungen zu verbessern. Besser unterstützt werden sollen insbesondere junge Menschen, Geringqualifizierte und Personen mit tiefem Einkommen, die die heutigen Kriterien für eine berufliche Umschulung nur schwer erfüllen. Ziel ist es, die Versicherten besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts vorzubereiten und ihre Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung zu erhöhen.
Damit wird die Verbindung zwischen sozialer Integration, Qualifizierung und beruflicher Eingliederung besonders wichtig.
Arbeitsintegration Schweiz will in diese Diskussion die Erfahrung ihrer Mitglieder einbringen: Sie wissen, wie Begleitung, Kompetenzaufbau, Arbeitsmarktnähe und individuelle Förderung zusammenspielen müssen, damit Übergänge gelingen.
Zur Reform gehört auch die finanzielle Stabilisierung der IV. Gemäss Bundesrat sollen zuerst alle möglichen Massnahmen getroffen werden, damit eine Zusatzfinanzierung nicht notwendig wird. Falls dies nicht ausreicht, schlägt der Bundesrat eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte vor. Zudem soll geprüft werden, wie die Liquidität der IV kurzfristig gesichert werden kann, falls sich die finanzielle Lage schneller als erwartet verschlechtert.
Für Arbeitsintegration Schweiz ist deshalb klar: Die Integrationsreform ist nicht nur eine sozialversicherungspolitische Vorlage. Sie ist auch eine Chance, die Leistungen der Arbeitsintegration sichtbar zu machen und die Zusammenarbeit zwischen den Systemen verbindlicher zu gestalten. Unsere Branche will nicht zusehen, sondern aktiv mitwirken – damit junge Erwachsene frühzeitig begleitet werden, Übergänge nicht dem Zufall überlassen bleiben und soziale sowie berufliche Integration besser ineinandergreifen.
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