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TRIAGO: Tutorial zur Abklärung von Grundkompetenzen ist online

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Das neue Tutorial zu den TRIAGO-Instrumenten zeigt in vier Minuten, wie Fachpersonen Grundkompetenzen Erwachsener mit dem Kartenset und der Online-Abklärung gezielt abklären können.

Grundkompetenzen sind eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Weiterbildung und berufliche Integration. Umso wichtiger ist es, vorhandene Kompetenzen und möglichen Förderbedarf frühzeitig und professionell zu erkennen.

Ab sofort steht das Tutorial zu den TRIAGO-Instrumenten für die Abklärung von Grundkompetenzen in drei Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Französisch und Italienisch.

TRIAGO sind Instrumente zur Abklärung von Grundkompetenzen Erwachsener. Sie bestehen aus einem analogen Kartenset sowie einer Online-Abklärung mit Testaufgaben. Das Kartenset und die Online-Abklärung bauen aufeinander auf, können aber auch unabhängig voneinander eingesetzt werden.

Das Tutorial zeigt in vier Minuten, wie die Instrumente in der Beratungspraxis angewendet werden können. Es unterstützt Fachpersonen dabei, die Abklärung zielführend, professionell und einheitlich durchzuführen.

Unterstützung für die Beratungspraxis

Das TRIAGO-Kartenset ermöglicht einen dialogischen Zugang zu Alltagssituationen und unterstützt eine erste Einschätzung auf den Stufen einfach, mittel und schwierig. Die Online-Abklärung ergänzt diesen Prozess mit Testaufgaben in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik sowie Computer und Handy.

Durch die Kombination von Gespräch, Beobachtung und Aufgabenbearbeitung erhalten Beratende einen besseren Einblick in vorhandene Kompetenzen und in den jeweiligen Förderbedarf.

Rückmeldungen aus der Praxis willkommen

Für die Weiterentwicklung der TRIAGO-Instrumente sind Erfahrungen aus der Praxis besonders wertvoll. Das TRIAGO-Team freut sich deshalb über Rückmeldungen, Erfahrungsberichte und kurze Testimonials.

Rückmeldungen können direkt an folgende Adresse gesendet werden:
triage.iwb.ph@fhnw.ch

Zum Tutorial und zu den Instrumenten

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Arbeitsintegration Schweiz
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Tel: +41 31 552 30 50
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Wirkung in der Arbeitsintegration

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Im Anschluss an die Überlegungen rund um die nationale Fachtagung von Arbeitsintegration Schweiz laden wir Sie ein, drei Fachartikel und ein Interview zur Wirkungsevaluation in der sozialen und beruflichen Integration zu entdecken.

Die Beiträge zeigen einen zentralen Punkt: Wirkung lässt sich nicht auf Zahlen reduzieren. Integrationsquoten, Übertritte in den Arbeitsmarkt oder quantitative Indikatoren sind wichtig. Sie reichen jedoch nicht aus, um der Komplexität individueller Verläufe gerecht zu werden.

In der Arbeitsintegration entstehen Wirkungen oft schrittweise:

  • eine persönliche Situation stabilisieren
  • einen regelmässigen Lebensrhythmus wiederfinden
  • das Selbstvertrauen stärken
  • das eigene Netzwerk erweitern
  • Den Weg in Ausbildung oder Beruf einschlagen

Diese Zwischenschritte sind manchmal wenig sichtbar, aber oft entscheidend.

Auf REISO lesen:

Ein neues Wiedereingliederungsprogramm wird vom Nationalrat angenommen

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Am Montag, 27. April, verteidigte Giorgio Fonio, Nationalrat der Mitte und Präsident von Arbeitsintegration Schweiz, im Nationalrat die Motion 24.3639 zugunsten eines nationalen Programms «Supported Re-Entry». Mit 108 Ja-Stimmen und 85 Nein-Stimmen ist die Annahme dieses Vorhabens ein starkes politisches Signal zugunsten von Menschen, die nach einer mehrjährigen Unterbrechung wieder eine Stelle finden möchten.

Eine Antwort auf einen konkreten Bedarf

Mit dieser Motion brachte Giorgio Fonio eine in der Praxis weit verbreitete Realität ins Parlament: Viele Arbeitssuchende, insbesondere nach einer Unterbrechung aufgrund familiärer Verpflichtungen, haben Mühe, Zugang zu einer geeigneten Begleitung zu erhalten. Heute ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt für diese Personen oft schwieriger, insbesondere wenn sie keine Arbeitslosenunterstützung beziehen.

Das Programm «Supported Re-Entry» bietet eine konkrete Antwort auf diese Situation. Inspiriert vom Modell «Supported Employment» für Menschen über 50 zielt es darauf ab, über mehrere Monate hinweg eine individuelle Begleitung in Form von Coaching sowie einen besseren Zugang zur Finanzierung von Weiterbildungen anzubieten. Das Projekt richtet sich auch an Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, die oft von den bestehenden Massnahmen ausgeschlossen bleiben.

„Das neue Programm «Supported Re-Entry » muss niederschwellig, kostenlos oder gegen einen symbolischen Beitrag sein und auch Personen offenstehen, die keine Arbeitslosenunterstützung erhalten. Diese Personen müssen wie alle anderen, die erst kürzlich arbeitslos geworden sind, behandelt werden, denn ihr berufliches Potenzial ist durchaus real“, betont Giorgio Fonio.

Eine Lücke im System schliessen

Für Arbeitsintegration Schweiz hat diese Motion den Verdienst, ein Problem klar zu benennen, das von der Politik noch nicht ausreichend berücksichtigt wird. Sie erinnert daran, dass die derzeitigen Instrumente nicht immer den Bedürfnissen von Personen entsprechen, die nach mehrjähriger Abwesenheit wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten.

Sie steht zudem im Einklang mit den Zielen der Strategie der öffentlichen Arbeitsvermittlung 2030, die insbesondere Wert auf eine individuellere Betreuung von Arbeitssuchenden legt.

Ein positives politisches Signal

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst die Annahme dieser Motion durch den Nationalrat. Dieser Entscheid sendet ein wichtiges Signal zugunsten einer inklusiveren Vision der beruflichen Eingliederung, die den Lebensläufen, den familiären Gegebenheiten und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes Rechnung trägt. Nur dank engagierter und kontinuierlicher politischer Arbeit sind Fortschritte im Bereich der sozialen und beruflichen Eingliederung möglich.

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Sepala Megert
Geschäftsleiter

+41 31 552 30 51

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Verankerung Aus- und Weiterbildung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)

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Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit durch Förderung von Aus- und Weiterbildungsmassnahmen verringern.

Gemäss der Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat diese am 1. April 2026 der parlamentarischen Initiative Roduit 24.456 zur expliziten Verankerung von Aus- und Weiterbildung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Die Schwesterkommission des Nationalrats (SGK-N) hatte der Initiative bereits am 11. April 2025 mit 13 zu 12 Stimmen Folge gegeben. Die Ausarbeitung des Revisionsentwurfs obliegt damit nun der SGK-N. Arbeitsintegration Schweiz begrüsst diesen Entscheid.

Erweiterung des Zweckartikels im AVIG

Der geltende Zweckartikel des AVIG hält fest, dass das Gesetz «drohende Arbeitslosigkeit verhüten, bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen und die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern» will. Die parlamentarische Initiative 24.456 verlangt, diesen Zweck ausdrücklich zu ergänzen: Künftig sollen auch Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit durch geeignete Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung verhindert werden.

Warum diese Ergänzung nötig ist

Der Handlungsbedarf ist klar: 2025 verfügten 14,7 % der Erwerbsbevölkerung in der Schweiz nur über einen Abschluss auf Sekundarstufe I. Unter den registrierten Arbeitslosen lag dieser Anteil im Dezember 2025 bei 24,0 %. In der Sozialhilfe verfügten zuletzt rund 49,5 % der unterstützten Personen lediglich über einen obligatorischen Schulabschluss.

Gleichzeitig ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen deutlich gestiegen – von 11’177 im Dezember 2023 auf 20’510 im Dezember 2025. Das zeigt, dass bestehende Instrumente stärker auf nachhaltige Qualifizierung ausgerichtet werden müssen.

Die Arbeitslosenversicherung kennt bereits heute Ausbildungszuschüsse für Personen ab 30 Jahren ohne genügende berufliche Qualifikation. Auch das SECO hält in der Strategie öAV 2030 fest, dass Aus- und Weiterbildung in der öffentlichen Arbeitsvermittlung bisher nur eine untergeordnete Rolle spielen und markant gestärkt werden sollen. Die Ergänzung des Zweckartikels im AVIG ist deshalb folgerichtig: Sie stärkt das inländische Arbeitskräftepotenzial und verbessert die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.

Delegiertenversammlung Frühling 2026

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Fokus auf die Themen «Jugend» und «Fondssocial»

Die Delegierten der regionalen Vertretungen trafen sich am 1. April 2026 in Bern und tauschten sich über die Situation junger Menschen in der Schweiz aus, insbesondere über die Verschlechterung ihrer psychischen Gesundheit und die Schwierigkeiten beim Einstieg in die Arbeitswelt. Das Treffen bot zudem Gelegenheit, verschiedene aktuelle nationale politische Themen anzusprechen und die geplanten Änderungen im Rahmen der Revision des Fondssocial für die Berufsbildung zu beleuchten. 

Rund 25 Vertreter:innen aus den Regionen Zürich, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Genf, Wallis, Bern, Tessin und der Ostschweiz trafen sich für die Delegiertenversammlung am 1. April 2026. Wir freuten uns zudem, zwei Gäste aus der Zentralschweiz begrüssen zu dürfen, wo es bisher noch keine regionale Vertretung gab.  Dieses Treffen hat erneut gezeigt, wie wichtig ein Raum für Austausch auf nationaler Ebene ist, um Informationen weiterzugeben, regionale Anliegen zu teilen und der Branche mehr Gehör zu verschaffen.

In seiner Begrüssungsrede wies Giorgio Fonio, Präsident von Arbeitsintegration Schweiz und Nationalrat der Mitte, auf die zentrale Rolle der Delegiertenversammlung bei der Vernetzung der Akteure in der sozialen und beruflichen Integration und bei der Vertretung der Anliegen der Branche auf nationaler Ebene hin.

Politische Aktualitäten

Unmittelbar nach dieser Einleitung wurden mehrere nationale politische Themen vorgestellt. Die Delegierten erhielten insbesondere Informationen zu Bundesangelegenheiten, die die soziale und berufliche Eingliederung unmittelbar betreffen. Dazu gehört das Engagement von Arbeitsintegration Schweiz gegen das Entlastungspaket, das im Rahmen der Allianz für Weiterbildung erfolgreich vorangetrieben wurde.

Auch die parlamentarische Initiative von Benjamin Roduit (24.456) wurde angesprochen. Diese zielt darauf ab, die Aus- und Weiterbildung im AVIG klarer zu verankern. Für Arbeitsintegration Schweiz geht diese Entwicklung in die richtige Richtung, da sie die Möglichkeiten stärkt, Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit durch geeignete Aus- und Weiterbildungsmassnahmen zu verhindern.

Sorge um die Jugend

Die Situation der Jugendlichen nahm im Austausch einen zentralen Platz ein. Es kristallisierte sich eine weitgehende Übereinstimmung heraus: Die psychische Gesundheit vieler Jugendlicher verschlechtert sich, was konkrete Auswirkungen auf ihren Einstieg in die Arbeitswelt hat. Diese Tatsache bereitet den anwesenden Organisationen grosse Sorge, da sie vor Ort einen wachsenden Bedarf an Begleitung, Koordination und Sensibilisierung feststellen.

In den Diskussionen wurde auch die Notwendigkeit eines besseren Erfahrungsaustauschs zwischen den Regionen hervorgehoben. Die Herausforderungen machen nicht an den Kantonsgrenzen Halt. Bewährte Praxis, Ansätze und Rahmenbedingungen sollten daher aus einer interkantonalen Perspektive diskutiert werden.

Überlegungen zur Bildung einer SEMO-Kommission in der Romandie

Im Zusammenhang mit dem Thema Jugend wird derzeit die Möglichkeit geprüft, eine SEMO-Kommission in der Romandie zu bilden. Nach dem Vorbild der bestehenden Kommission in der Deutschschweiz könnte ein solches Gremium die Koordination, den Austausch bewährter Praxis und die Organisation von Treffen fördern, die der beruflichen Eingliederung junger Menschen gewidmet sind.

ASAL und seine Folgen

Ein weiteres wichtiges Thema: die Auswirkungen der ASAL-Aktualisierung auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes. Mehrere Delegierte berichteten von besorgniserregenden Situationen im Zusammenhang mit der Nichtauszahlung von Leistungen an zahlreiche Versicherte. In der Praxis erschweren diese Verzögerungen die Eingliederungsarbeit erheblich. Wenn die Teilnehmenden mit ihren finanziellen Schwierigkeiten und der Anhäufung von Zahlungsrückständen beschäftigt sind, wird es schwieriger, den Fokus auf ihren beruflichen Prozess zu richten.

Eine Erläuterung zum FONDSOCIAL

Die Versammlung empfing zudem Fränzi Zimmerli und Olivia Thoenen von SAVOIRSOCIAL, die die Überarbeitung des FONDSOCIAL für die Berufsbildung in sozialen Berufen vorstellten. Dieser Fonds finanziert die Entwicklung der Berufsbildung im Sozialbereich. Er umfasste bisher insbesondere die Berufe der Sozialpädagogin bzw. des Sozialpädagogen, der Erzieherin bzw. des Erziehers sowie der Fachkraft für berufliche Eingliederung.

Mit der laufenden Revision werden neue Bereiche integriert, insbesondere die Bereiche Migration und Asyl, prekäre Lebensverhältnisse, Sucht sowie Strafvollzug. Langfristig soll diese Entwicklung zu mehr Gerechtigkeit führen, damit alle Organisationen, die vom Fonds profitieren, auch zu dessen Finanzierung beitragen und beitragspflichtig sind.

Arbeitsintegration Schweiz bedankt sich herzlich bei allen Delegierten für ihre Anwesenheit, ihr Engagement und den bereichernden Austausch.

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Frühling 2026 – unter der Kuppel

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In der Frühjahrssession beschäftigte uns vor allem das vom Bundesrat vorgesehene Entlastungspaket (25.063). Mehrere der verabschiedeten Massnahmen werden sich auf die Rahmenbedingungen für die Arbeitsintegration auswirken:

Dieses Treffen bot auch die Gelegenheit, Caroline Morel herzlich für ihr Engagement im Vorstand von Arbeitsintegration Schweiz zu danken. Mit ihren fundierten Überlegungen hat sie massgeblich zur Entwicklung des Vereins beigetragen. Wir wünschen ihr viel Erfolg in ihrer neuen Funktion als Leiterin des Dachverbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz.

  • Weiterbildung: 80 % der Bundesmittel für die Weiterbildung bleiben erhalten. Sie sinken von 19 auf 15 Millionen Franken. Trotz dieser Kürzung ist dies ein Erfolg für den Weiterbildungssektor. Arbeitsintegration Schweiz hat sich im Parlament gemeinsam mit ihren Partnern der Allianz sehr aktiv dafür eingesetzt, die ursprünglich vom Bundesrat geplante vollständige Streichung der Finanzierung der Grundkompetenzen zu verhindern.
  • Asyl und Integration: Die Dauer der Kostenübernahme die Globalpauschale wird von 7 auf 5 Jahre verkürzt. Ursprünglich wollte sie der Bundesrat auf 4 Jahre begrenzen. Wie die SFH und die KID bedauert auch Arbeitsintegration Schweiz unrealistische Fristen für die Integration in den Arbeitsmarkt.
  • Ausserschulische Kinder- und Jugendförderung: Es wird keine Kürzung der Bundesmittel geben, wie sie im Sparpaket des Bundesrats vorgesehen war. Das sind sehr gute Nachrichten für die Jugend.
  • Anpassung des Subventionsgesetzes: Die geplante Änderung des Subventionsgesetzes, wonach sich die Finanzhilfen des Bundes grundsätzlich auf höchstens 50 % der Gesamtkosten einer geförderten Aufgabe beschränken sollten, wurde vom Bundesrat selbst gestrichen. AIS begrüsst diesen Entscheid, den sie in ihrer Stellungnahme unterstützt hatte.

Folgende Bundesvorlagen haben ebenfalls unsere Aufmerksamkeit erregt:

24.456, Explizite Verankerung des Bereichs Aus- und Weiterbildung im AVIG, parlamentarische Initiative von Roduit Benjamin (Die Mitte)
Beide Kommissionen der Räte haben die Initiative angenommen. Die SGK-N ist nun damit beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zur Gesetzesrevision auszuarbeiten. Arbeitsintegration Schweiz begrüsst diese Initiative, die die Instrumente zur Prävention von Langzeitarbeitslosigkeit und struktureller Arbeitslosigkeit stärkt.

25.026, «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)». Volksinitiative
Der Bundesrat und das Parlament haben die Initiative abgelehnt. Das Volk wird am 14. Juni 2026 über dieses Thema abstimmen. Arbeitsintegration Schweiz empfiehlt, diese Initiative abzulehnen, da sie den Wohlstand der Schweiz gefährdet und das Asylrecht in Frage stellt.

25.4685, Fehlanreize in der Sozialhilfe im Asylbereich beseitigen, Motion von Schwander Pirmin (SVP)
25.3302, Fehlanreize in der Sozialhilfe im Asylbereich beseitigen, Motion von Steinemann Barbara (SVP)
Beide Anträge wurden abgelehnt, und es wird keine weiteren Schritte geben.

25.4557, Klare Integrationspflichten gegen häusliche Gewalt im Asyl-, Ausländer- und Bürgerrecht, Motion von Z’Graggen Heidi (Die Mitte)
Der Bundesrat empfiehlt, die Motion anzunehmen. Der Ständerat hat dem Vorlagenentwurf zugestimmt; nun muss der Nationalrat darüber entscheiden.

25.3129, Verbindlichkeit von Integrationsmassnahmen für Geflüchtete erhöhen, Postulat von Z’Graggen Heidi (Die Mitte)
Der Bundesrat empfiehlt, das Postulat anzunehmen. Der Ständerat hat dem Antrag zugestimmt; als nächster Schritt wird nun ein Bericht erstellt.

25.4761, Berufliche Integration. Finanzierung der Sprachförderung im Asylwesen sichern, Motion von Marti Samira (SP)
Der Bundesrat schlägt vor, diesen Vorschlag in die kantonalen Integrationsprogramme aufzunehmen. AIS begrüsst diese Initiative und hofft, dass die verschobenen Gespräche zu einem positiven Ergebnis führen werden.

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Mitgliederversammlung 2026

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Statutarischer Teil, Mikro-Zertifizierung und interkultureller Dialog

Als Höhepunkt des Jahres trafen sich die Mitglieder von AIS am 1. April in Bern zur Mitgliederversammlung. Im statutarischen Teil wurden die Jahresrechnung, der Jahresbericht sowie das Budget 2026 genehmigt und die Wiederwahl des Vorstands vorgenommen.

Dieses Treffen bot auch die Gelegenheit, Caroline Morel herzlich für ihr Engagement im Vorstand von Arbeitsintegration Schweiz zu danken. Mit ihren fundierten Überlegungen hat sie massgeblich zur Entwicklung des Vereins beigetragen. Wir wünschen ihr viel Erfolg in ihrer neuen Funktion als Leiterin des Dachverbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz.

Im Anschluss an die Versammlung stellten Noëmi Rui und Marc Arpagaus das Pilotprojekt HGT «Step out – Start in» vor, das unter der Schirmherrschaft von AIS Bern in Zusammenarbeit mit GastroBern lanciert wurde.

Dieses modulare Mikro-Zertifizierungsprogramm richtet sich an Sozialhilfeempfänger sowie an Personen aus dem Asylbereich. Es verbindet Theorie und Praxis und bietet verschiedene Fachrichtungen an (Küche, Service, Etage, Hauswirtschaft, Kundeninformation). Die positiven Ergebnisse – sowohl hinsichtlich der Kompetenzsteigerung als auch der beruflichen Eingliederung und der Motivation – belegen die Relevanz dieses Formats, das sowohl den Bedürfnissen der Teilnehmenden als auch denen der Wirtschaft gerecht wird. Die Entwicklung bewährter Praktiken im Bereich der Mikro-Zertifizierungen auf regionaler Ebene eröffnet zudem die Debatte über die Notwendigkeit eines nationalen Rahmens, um die Koordination von Projekten zu unterstützen, an denen Akteure mit unterschiedlichen Arbeitsweisen beteiligt sind, was auch Adrian Gerber, Beauftragter Schutzstatus S an der Mitgliederversammlung bekräftigte.

Der Tag wurde mit einem Besuch im Haus der Religionen fortgesetzt, einem bemerkenswerten Beispiel für interkulturellen Dialog. Dieser einzigartige Ort vereint rund zehn Religionen, die sich denselben Raum für Gottesdienst und Austausch teilen. Dieses Zusammenleben fordert sie ständig dazu auf, über das Gleichgewicht zwischen Kompromissen und der Achtung ihrer religiösen Praktiken nachzudenken. Dieser kontinuierliche Dialog fördert Toleranz, die Achtung von Unterschieden und ein besseres gegenseitiges Verständnis.

Ein geselliger Aperitif bildete den Abschluss dieses Tages, der reich an Reflexionen, Begegnungen und Austausch war. Wir freuen uns schon jetzt auf die nächste Mitgliederversammlung.

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Veröffentlichung des Jahresberichts

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Nationale Fachtagung, Weiterbildungen, Austausch mit Bundesräten, Gründung einer neuen Interessengemeinschaft: Das Jahr 2025 war geprägt von zahlreichen Höhepunkten. Ein besonders entscheidender Moment für unseren Verband war der Wechsel im Präsidium von Irène Kälin zu Giorgio Fonio.

Unser Jahresbericht 2025 blickt auf die wichtigsten Meilensteine des Jahres zurück und zieht Bilanz über die Aktivitäten des Dachverbands. Wir danken unseren Mitgliedern sowie dem SEM und dem SECO herzlich für ihre Unterstützung. Dank dieser können wir unseren Auftrag zur Professionalisierung, zur Qualitätssicherung und zur Wahrung der Interessen der Branche weiterführen.

Zum Jahresbericht

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Kürzungen im Bundeshaushalt

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Kürzen, aber nicht streichen – eine nur halbwegs erfreuliche Entlastung

Der Ständerat hat den vom Nationalrat verabschiedeten Kompromiss bestätigt: Das Bundesbudget für die Weiterbildung wird um 20 % von 19 auf 15 Millionen Franken gekürzt. Trotz dieser Kürzung ist dies ein Erfolg für den Weiterbildungssektor. Arbeitsintegration Schweiz hat sich im Parlament dafür eingesetzt, die vom Bundesrat geplante vollständige Streichung der Finanzierung der Grundkompetenzen zu verhindern. AIS bedauert jedoch Massnahmen, die die Rahmenbedingungen für die Integration in der Schweiz schwächen, insbesondere im Asylbereich, wo die Verkürzung der Laufzeit der Globalpauschalen die Integrationsbemühungen gefährden könnte.

Ein Kompromiss, der das Schlimmste verhindert

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Bundesfinanzierung der Weiterbildung vollständig zu streichen. Das Parlament entschied sich schliesslich für eine teilweise Kürzung. Das Budget sinkt somit von 19 auf 15 Millionen Franken – das Ergebnis eines Kompromisses zwischen dem Ständerat, der eine Senkung auf 10 Millionen befürwortete, und dem Nationalrat, der jegliche Kürzung ablehnte.

Trotz einer Kürzung um 20 % sendet dieser Entscheid ein wichtiges Signal zugunsten der Weiterbildung und der Grundkompetenzen. Er ermöglicht es, die für den Erhalt der bestehenden Angebote unverzichtbare Bundesunterstützung aufrechtzuerhalten. Dieses Ergebnis ist auch das Ergebnis der Sensibilisierungsarbeit, die die Allianz für Weiterbildung im Parlament geleistet hat und in der sich Arbeitsintegration Schweiz aktiv engagiert hat.

Grundkompetenzen – ein wesentlicher Hebel für die Arbeitsmarktfähigkeit

Die Bundesfinanzierung der Weiterbildung unterstützt die Entwicklung von Angeboten für Erwachsene mit Defiziten bei den Grundkompetenzen. Diese Kompetenzen sind ein entscheidender Faktor für den Erhalt des Arbeitsplatzes und die soziale und berufliche Integration.

Die im Dezember 2024 veröffentlichte PIAAC-Studie zeigt, dass 1,6 Millionen Erwachsene in der Schweiz über unzureichende Kompetenzen in den Bereichen Lesen, alltägliche Mathematik und Problemlösen verfügen. Diese Defizite gehen mit einer geringeren Arbeitsmarktbeteiligung und eingeschränkten beruflichen Perspektiven einher.

Schwächung der Angebotsstrukturen

Die Kürzung der Bundesmittel um 20 % schwächt jedoch die bestehenden Angebotsstrukturen. Die Kantone könnten möglicherweise nicht in der Lage sein, den Rückzug des Bundes auszugleichen, was zu einem Rückgang der Angebote, für die am stärksten benachteiligten Personen auf dem Arbeitsmarkt führen würde.

Auch wenn das radikalste Szenario vermieden wurde, läutet dieser Entscheid eine Phase der Unsicherheit für die Akteure im Bereich der Ausbildung und der Integration ein.

Integration von Geflüchteten: unrealistische Fristen

Im Asylbereich sieht das Sparprogramm zudem vor, die maximale Dauer der Bundesbeiträge an die Kantone in Form von Globalpauschalen auf fünf Jahre zu begrenzen. Arbeitsintegration Schweiz bedauert diese Massnahme. Anstatt echte Einsparungen zu erzielen, droht dieser Entscheid eine Ausgabenverschiebung auf die Kantone und Gemeinden, die diese zusätzlichen Kosten nicht immer auffangen können.

Wie die Schweizerische Konferenz der Integrationsdelegierten (KID) betont, steht diese Ausrichtung im Widerspruch zur Politik im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz. Diese basiert auf dem Erlernen der Sprache, der Qualifizierung und einer nachhaltigen beruflichen Eingliederung. Eine dauerhafte Integration erfordert jedoch Zeit, Kompetenzen und eine angemessene Begleitung. Ein Ansatz, der in erster Linie auf die Verkürzung der Abgeltungsdauer der Globalpauschalen abzielt, gefährdet diese Ziele.

Eine besorgniserregende Entwicklung

Arbeitsintegration Schweiz ist der Ansicht, dass diese Massnahmen die Massnahmen zur Qualifizierung, Integration und Teilhabe am Arbeitsmarkt schwächen könnten. Die unmittelbaren Einsparungen könnten somit mittel- und langfristig zu höheren sozialen und wirtschaftlichen Kosten führen. AIS wird sich gemeinsam mit seinen Partnern weiterhin für solide Rahmenbedingungen für die soziale und berufliche Eingliederung einsetzen.