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Frühling 2026 – unter der Kuppel

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In der Frühjahrssession beschäftigte uns vor allem das vom Bundesrat vorgesehene Entlastungspaket (25.063). Mehrere der verabschiedeten Massnahmen werden sich auf die Rahmenbedingungen für die Arbeitsintegration auswirken:

Dieses Treffen bot auch die Gelegenheit, Caroline Morel herzlich für ihr Engagement im Vorstand von Arbeitsintegration Schweiz zu danken. Mit ihren fundierten Überlegungen hat sie massgeblich zur Entwicklung des Vereins beigetragen. Wir wünschen ihr viel Erfolg in ihrer neuen Funktion als Leiterin des Dachverbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz.

  • Weiterbildung: 80 % der Bundesmittel für die Weiterbildung bleiben erhalten. Sie sinken von 19 auf 15 Millionen Franken. Trotz dieser Kürzung ist dies ein Erfolg für den Weiterbildungssektor. Arbeitsintegration Schweiz hat sich im Parlament gemeinsam mit ihren Partnern der Allianz sehr aktiv dafür eingesetzt, die ursprünglich vom Bundesrat geplante vollständige Streichung der Finanzierung der Grundkompetenzen zu verhindern.
  • Asyl und Integration: Die Dauer der Kostenübernahme die Globalpauschale wird von 7 auf 5 Jahre verkürzt. Ursprünglich wollte sie der Bundesrat auf 4 Jahre begrenzen. Wie die SFH und die KID bedauert auch Arbeitsintegration Schweiz unrealistische Fristen für die Integration in den Arbeitsmarkt.
  • Ausserschulische Kinder- und Jugendförderung: Es wird keine Kürzung der Bundesmittel geben, wie sie im Sparpaket des Bundesrats vorgesehen war. Das sind sehr gute Nachrichten für die Jugend.
  • Anpassung des Subventionsgesetzes: Die geplante Änderung des Subventionsgesetzes, wonach sich die Finanzhilfen des Bundes grundsätzlich auf höchstens 50 % der Gesamtkosten einer geförderten Aufgabe beschränken sollten, wurde vom Bundesrat selbst gestrichen. AIS begrüsst diesen Entscheid, den sie in ihrer Stellungnahme unterstützt hatte.

Folgende Bundesvorlagen haben ebenfalls unsere Aufmerksamkeit erregt:

24.456, Explizite Verankerung des Bereichs Aus- und Weiterbildung im AVIG, parlamentarische Initiative von Roduit Benjamin (Die Mitte)
Beide Kommissionen der Räte haben die Initiative angenommen. Die SGK-N ist nun damit beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zur Gesetzesrevision auszuarbeiten. Arbeitsintegration Schweiz begrüsst diese Initiative, die die Instrumente zur Prävention von Langzeitarbeitslosigkeit und struktureller Arbeitslosigkeit stärkt.

25.026, «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)». Volksinitiative
Der Bundesrat und das Parlament haben die Initiative abgelehnt. Das Volk wird am 14. Juni 2026 über dieses Thema abstimmen. Arbeitsintegration Schweiz empfiehlt, diese Initiative abzulehnen, da sie den Wohlstand der Schweiz gefährdet und das Asylrecht in Frage stellt.

25.4685, Fehlanreize in der Sozialhilfe im Asylbereich beseitigen, Motion von Schwander Pirmin (SVP)
25.3302, Fehlanreize in der Sozialhilfe im Asylbereich beseitigen, Motion von Steinemann Barbara (SVP)
Beide Anträge wurden abgelehnt, und es wird keine weiteren Schritte geben.

25.4557, Klare Integrationspflichten gegen häusliche Gewalt im Asyl-, Ausländer- und Bürgerrecht, Motion von Z’Graggen Heidi (Die Mitte)
Der Bundesrat empfiehlt, die Motion anzunehmen. Der Ständerat hat dem Vorlagenentwurf zugestimmt; nun muss der Nationalrat darüber entscheiden.

25.3129, Verbindlichkeit von Integrationsmassnahmen für Geflüchtete erhöhen, Postulat von Z’Graggen Heidi (Die Mitte)
Der Bundesrat empfiehlt, das Postulat anzunehmen. Der Ständerat hat dem Antrag zugestimmt; als nächster Schritt wird nun ein Bericht erstellt.

25.4761, Berufliche Integration. Finanzierung der Sprachförderung im Asylwesen sichern, Motion von Marti Samira (SP)
Der Bundesrat schlägt vor, diesen Vorschlag in die kantonalen Integrationsprogramme aufzunehmen. AIS begrüsst diese Initiative und hofft, dass die verschobenen Gespräche zu einem positiven Ergebnis führen werden.

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3011 Bern
Tel: +41 31 552 30 50
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Mitgliederversammlung 2026

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Statutarischer Teil, Mikro-Zertifizierung und interkultureller Dialog

Als Höhepunkt des Jahres trafen sich die Mitglieder von AIS am 1. April in Bern zur Mitgliederversammlung. Im statutarischen Teil wurden die Jahresrechnung, der Jahresbericht sowie das Budget 2026 genehmigt und die Wiederwahl des Vorstands vorgenommen.

Dieses Treffen bot auch die Gelegenheit, Caroline Morel herzlich für ihr Engagement im Vorstand von Arbeitsintegration Schweiz zu danken. Mit ihren fundierten Überlegungen hat sie massgeblich zur Entwicklung des Vereins beigetragen. Wir wünschen ihr viel Erfolg in ihrer neuen Funktion als Leiterin des Dachverbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz.

Im Anschluss an die Versammlung stellten Noëmi Rui und Marc Arpagaus das Pilotprojekt HGT «Step out – Start in» vor, das unter der Schirmherrschaft von AIS Bern in Zusammenarbeit mit GastroBern lanciert wurde.

Dieses modulare Mikro-Zertifizierungsprogramm richtet sich an Sozialhilfeempfänger sowie an Personen aus dem Asylbereich. Es verbindet Theorie und Praxis und bietet verschiedene Fachrichtungen an (Küche, Service, Etage, Hauswirtschaft, Kundeninformation). Die positiven Ergebnisse – sowohl hinsichtlich der Kompetenzsteigerung als auch der beruflichen Eingliederung und der Motivation – belegen die Relevanz dieses Formats, das sowohl den Bedürfnissen der Teilnehmenden als auch denen der Wirtschaft gerecht wird. Die Entwicklung bewährter Praktiken im Bereich der Mikro-Zertifizierungen auf regionaler Ebene eröffnet zudem die Debatte über die Notwendigkeit eines nationalen Rahmens, um die Koordination von Projekten zu unterstützen, an denen Akteure mit unterschiedlichen Arbeitsweisen beteiligt sind, was auch Adrian Gerber, Beauftragter Schutzstatus S an der Mitgliederversammlung bekräftigte.

Der Tag wurde mit einem Besuch im Haus der Religionen fortgesetzt, einem bemerkenswerten Beispiel für interkulturellen Dialog. Dieser einzigartige Ort vereint rund zehn Religionen, die sich denselben Raum für Gottesdienst und Austausch teilen. Dieses Zusammenleben fordert sie ständig dazu auf, über das Gleichgewicht zwischen Kompromissen und der Achtung ihrer religiösen Praktiken nachzudenken. Dieser kontinuierliche Dialog fördert Toleranz, die Achtung von Unterschieden und ein besseres gegenseitiges Verständnis.

Ein geselliger Aperitif bildete den Abschluss dieses Tages, der reich an Reflexionen, Begegnungen und Austausch war. Wir freuen uns schon jetzt auf die nächste Mitgliederversammlung.

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Veröffentlichung des Jahresberichts

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Nationale Fachtagung, Weiterbildungen, Austausch mit Bundesräten, Gründung einer neuen Interessengemeinschaft: Das Jahr 2025 war geprägt von zahlreichen Höhepunkten. Ein besonders entscheidender Moment für unseren Verband war der Wechsel im Präsidium von Irène Kälin zu Giorgio Fonio.

Unser Jahresbericht 2025 blickt auf die wichtigsten Meilensteine des Jahres zurück und zieht Bilanz über die Aktivitäten des Dachverbands. Wir danken unseren Mitgliedern sowie dem SEM und dem SECO herzlich für ihre Unterstützung. Dank dieser können wir unseren Auftrag zur Professionalisierung, zur Qualitätssicherung und zur Wahrung der Interessen der Branche weiterführen.

Zum Jahresbericht

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Kürzungen im Bundeshaushalt

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Kürzen, aber nicht streichen – eine nur halbwegs erfreuliche Entlastung

Der Ständerat hat den vom Nationalrat verabschiedeten Kompromiss bestätigt: Das Bundesbudget für die Weiterbildung wird um 20 % von 19 auf 15 Millionen Franken gekürzt. Trotz dieser Kürzung ist dies ein Erfolg für den Weiterbildungssektor. Arbeitsintegration Schweiz hat sich im Parlament dafür eingesetzt, die vom Bundesrat geplante vollständige Streichung der Finanzierung der Grundkompetenzen zu verhindern. AIS bedauert jedoch Massnahmen, die die Rahmenbedingungen für die Integration in der Schweiz schwächen, insbesondere im Asylbereich, wo die Verkürzung der Laufzeit der Globalpauschalen die Integrationsbemühungen gefährden könnte.

Ein Kompromiss, der das Schlimmste verhindert

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Bundesfinanzierung der Weiterbildung vollständig zu streichen. Das Parlament entschied sich schliesslich für eine teilweise Kürzung. Das Budget sinkt somit von 19 auf 15 Millionen Franken – das Ergebnis eines Kompromisses zwischen dem Ständerat, der eine Senkung auf 10 Millionen befürwortete, und dem Nationalrat, der jegliche Kürzung ablehnte.

Trotz einer Kürzung um 20 % sendet dieser Entscheid ein wichtiges Signal zugunsten der Weiterbildung und der Grundkompetenzen. Er ermöglicht es, die für den Erhalt der bestehenden Angebote unverzichtbare Bundesunterstützung aufrechtzuerhalten. Dieses Ergebnis ist auch das Ergebnis der Sensibilisierungsarbeit, die die Allianz für Weiterbildung im Parlament geleistet hat und in der sich Arbeitsintegration Schweiz aktiv engagiert hat.

Grundkompetenzen – ein wesentlicher Hebel für die Arbeitsmarktfähigkeit

Die Bundesfinanzierung der Weiterbildung unterstützt die Entwicklung von Angeboten für Erwachsene mit Defiziten bei den Grundkompetenzen. Diese Kompetenzen sind ein entscheidender Faktor für den Erhalt des Arbeitsplatzes und die soziale und berufliche Integration.

Die im Dezember 2024 veröffentlichte PIAAC-Studie zeigt, dass 1,6 Millionen Erwachsene in der Schweiz über unzureichende Kompetenzen in den Bereichen Lesen, alltägliche Mathematik und Problemlösen verfügen. Diese Defizite gehen mit einer geringeren Arbeitsmarktbeteiligung und eingeschränkten beruflichen Perspektiven einher.

Schwächung der Angebotsstrukturen

Die Kürzung der Bundesmittel um 20 % schwächt jedoch die bestehenden Angebotsstrukturen. Die Kantone könnten möglicherweise nicht in der Lage sein, den Rückzug des Bundes auszugleichen, was zu einem Rückgang der Angebote, für die am stärksten benachteiligten Personen auf dem Arbeitsmarkt führen würde.

Auch wenn das radikalste Szenario vermieden wurde, läutet dieser Entscheid eine Phase der Unsicherheit für die Akteure im Bereich der Ausbildung und der Integration ein.

Integration von Geflüchteten: unrealistische Fristen

Im Asylbereich sieht das Sparprogramm zudem vor, die maximale Dauer der Bundesbeiträge an die Kantone in Form von Globalpauschalen auf fünf Jahre zu begrenzen. Arbeitsintegration Schweiz bedauert diese Massnahme. Anstatt echte Einsparungen zu erzielen, droht dieser Entscheid eine Ausgabenverschiebung auf die Kantone und Gemeinden, die diese zusätzlichen Kosten nicht immer auffangen können.

Wie die Schweizerische Konferenz der Integrationsdelegierten (KID) betont, steht diese Ausrichtung im Widerspruch zur Politik im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz. Diese basiert auf dem Erlernen der Sprache, der Qualifizierung und einer nachhaltigen beruflichen Eingliederung. Eine dauerhafte Integration erfordert jedoch Zeit, Kompetenzen und eine angemessene Begleitung. Ein Ansatz, der in erster Linie auf die Verkürzung der Abgeltungsdauer der Globalpauschalen abzielt, gefährdet diese Ziele.

Eine besorgniserregende Entwicklung

Arbeitsintegration Schweiz ist der Ansicht, dass diese Massnahmen die Massnahmen zur Qualifizierung, Integration und Teilhabe am Arbeitsmarkt schwächen könnten. Die unmittelbaren Einsparungen könnten somit mittel- und langfristig zu höheren sozialen und wirtschaftlichen Kosten führen. AIS wird sich gemeinsam mit seinen Partnern weiterhin für solide Rahmenbedingungen für die soziale und berufliche Eingliederung einsetzen.

Wiedereingliederung von erschwert vermittelbaren und älteren Arbeitslosen

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Evaluierte Ansätze zeigen Wirkung

Am 17. Februar 2026 veröffentlichte der Bundesrat die Ergebnisse des «Impulsprogramms zur Förderung der Wiedereingliederung von erschwert vermittelbaren und älteren Arbeitslosen». Das Programm wurde zwischen 2020 und 2026 im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV) durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) umgesetzt. 

Zwischen 2020 und 2026 führten 22 Kantone insgesamt 35 Projekte durch. Diese konzentrierten sich auf sieben Handlungsfelder: 

  • Job Coaching 
  • Intensivierung und Weiterentwicklung der Beratung 
  • Stärkung der Beratungskompetenz 
  • Weiterentwicklung arbeitsmarktlicher Massnahmen 
  • Selbstlernformate für Stellensuchende 
  • Förderung digitaler Kompetenzen 
  • Netzwerkausbau mit Arbeitgebenden und Partnern der interinstitutionellen Zusammenarbeit 

Alle Projekte wurden extern evaluiert; die Ergebnisse wurden in einer übergreifenden Synthese zusammengeführt. 

Zentrale Ergebnisse

Die Evaluationssynthese zeigt positive Effekte auf zentrale Faktoren der Stellensuche, insbesondere auf Bewerbungskompetenzen, Motivation, Selbstvertrauen und soziale Kontakte. 

Projekte mit sehr spezifischen Zielgruppen waren in der Umsetzung anspruchsvoller, da sie weniger Teilnehmende erreichten. Zudem bleibt die Vermittlung von Stellensuchenden mit erhöhtem Unterstützungsbedarf herausfordernd und erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden. 

Job Coaching als besonders wirksamer Ansatz

Am häufigsten setzten die Kantone auf Job Coaching. Eine enge, individuelle Begleitung erwies sich als besonders wirksam und führte zu hoher Zufriedenheit bei den Teilnehmenden. 

In den zwei Projekten mit quantitativer Wirkungsanalyse wurde ein positiver Effekt auf die Wiedereingliederung festgestellt. 

Von den 14 Job-Coaching-Projekten werden die meisten dauerhaft in die Regelstrukturen von ALV und öAV überführt. Die Einführung und Weiterentwicklung von Job Coaching ist zudem ein Schwerpunkt der Strategie «öAV 2030». 

Weitere bewährte Ansätze

Auch intensivere Beratungsangebote zu spezifischen Themen sowie niederschwellige, flexibel nutzbare Formate haben sich bewährt. Ein Grossteil dieser Projekte wird von den Kantonen dauerhaft weitergeführt. 

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst die Ergebnisse. Sie unterstreichen die Bedeutung eines individualisierten Coachings, einer engen Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden sowie einer systemischen Ausrichtung der Integrationsarbeit. 

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Arbeitsintegration und IV-Reform

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Am 11. Februar 2026 hat der Bundesrat die Leitlinien der nächsten IV-Reform (Integrationsreform) festgelegt. Im Zentrum steht das Ziel, Menschen möglichst im Arbeitsmarkt zu halten und – wenn nötig – eine rasche und wirksame (Re-)Integration zu stärken.

Drei Schwerpunkte mit direkter Relevanz für die Arbeitsintegration

Für Akteur:innen der Arbeitsintegration sind insbesondere drei Punkte zentral. Erstens ist eine neue Integrationsleistung für junge Erwachsene (18–25 Jahre) vorgesehen, die gezielter und früher ansetzen soll. Zweitens soll der Zugang zu von der IV finanzierten Aus- und Weiterbildungen verbessert werden, um Bildungs- und Qualifizierungswege stärker auf nachhaltige Integration auszurichten. Drittens betont der Bundesrat die Notwendigkeit, die nachhaltige Finanzierung sicherzustellen; dabei steht auch eine mögliche Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte im Raum.

Warum das für die Arbeitsintegration besonders relevant ist?

Die Leitlinien reagieren auf Entwicklungen, die für die Praxis der Arbeitsintegration besonders bedeutsam sind. Bei den 18–24-Jährigen ist die Zahl der Neurenten in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen – von 290 auf 430 pro 100’000 Einwohner:innen. Gleichzeitig zeigt die IV-Statistik, dass 48,76% der Neurenten im Jahr 2024 auf psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen sind. Zusätzlich verweist der Kontext der Arbeitswelt auf eine erhöhte Belastung: 42,4% der Arbeitnehmenden geben an, oft oder sehr oft durch ihre Arbeit gestresst zu sein. Diese drei Befunde unterstreichen, weshalb die Integrationsreform für die berufliche Integration – insbesondere bei jungen Erwachsenen und im Bereich psychischer Beeinträchtigungen – so zentral ist.

Was für AIS entscheidend sein wird?

Für AIS wird entscheidend sein, dass die Reform in der Umsetzung praxistauglich bleibt und echte Wirkung entfalten kann. Konkret bedeutet das: die neue Integrationsleistung praxistauglich auszuformen, mit klaren Zielen und tragfähigen Übergängen in Ausbildung und Arbeit; Integration zu stärken, ohne verdeckte Zugangshürden zu schaffen; und Prävention sowie Arbeitsbedingungen als Teil der Reformlogik mitzudenken, damit der Verbleib im Arbeitsmarkt langfristig unterstützt wird.

Nächster Schritt: Vernehmlassung bis Ende 2026

Als nächster Schritt wird das EDI dem Bundesrat bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf zur Integrationsreform vorlegen. AIS wird zusammen mit seinen Partnern Stellung beziehen, um optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Integration und den Verbleib von Menschen im Arbeitsmarkt zu sichern.

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Neuer Leitfaden

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Prävention von Grenzverletzungen im Job Coaching

Das Tätigkeitsfeld Jobcoaching stellt spezifische Anforderungen an die Prävention, Intervention und Nachsorge von Grenzverletzungen und Gewalt. Damit Organisationen die notwendigen Massnahmen identifizieren und umsetzen können, haben Arbeitsintegration Schweiz (AIS), INSOS und YOUVITA einen neuen Leitfaden erarbeitet.

Im Mittelpunkt steht eine zentrale Frage:

« Wie kann eine Organisation, die Job Coaching anbietet, Gewaltprävention im Coachingumfeld sowie im Arbeits- oder Ausbildungsumfeld systematisch, wirksam und ganzheitlich gestalten? »

Dieser Frage haben sich Arbeitsintegration Schweiz (AIS) zusammen mit INSOS und YOUVITA gestellt und einen Leitfaden für Organisationen, die Job Coaching anbieten, erarbeitet.

Der Leitfaden unterteilt den Umgang mit Grenzverletzungen in die Aspekte Prävention, Intervention und Nachsorge. Er hilft die relevanten Strukturen, Prozesse und Massnahmen zu identifizieren und umzusetzen sowie kontinuierliche Lernprozesse zu etablieren, um ein sicheres und unterstützendes Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen.

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Anpassungen der SECO-Weisungen AVIG / AVG per 01.01.2026

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SECO-Weisungen AVIG / AVG

Die aktualisierten SECO-Weisungen AVIG / AVG wurden am 23. Dezember 2025 auf der Website arbeit.swiss unter Weisungen / AVIG-Praxis veröffentlicht und sind per 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Am 23. Dezember 2025 informierte das SECO die Durchführungsstellen (Kantone, Arbeitslosenkasse) über alle angepassten Randziffern in allen Weisungen. 

Die Überarbeitungen betreffen insbesondere: 

  • Anpassungen im Zusammenhang mit der Einführung des Informationssystems ASAL 2.0 für die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung (ALE); 
  • Die Umsetzung der vom Bundesrat per 1.1.2026 in Kraft gesetzte Teilrevision des AVIG / AVIV (vgl. Medienmitteilung). 

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AIS wünscht Ihnen schöne Feiertage!

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Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu und wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um unseren 268 Mitgliedern und Partnern für ihre Unterstützung, ihr Vertrauen und die unglaubliche Arbeit der Fachleute für Integration vor Ort zu danken.

Das vergangene Jahr war für unseren Dachverband von wichtigen Meilensteinen geprägt: dem Wechsel im Präsidium von Irène Kälin zu Giorgio Fonio, der Akkreditierung der revidierte Norm IN-Qualis:2024, der Organisation unserer nationalen Fachtagung sowie dem direkten Austausch mit den Bundesräten Guy Parmelin und Beat Jans. Diese Highlights zeugen von der zentralen Rolle, die die Branche der sozialen und beruflichen Integration im Kampf gegen Armut und für den wirtschaftlichen Wohlstand spielt.

Arbeitsintegration Schweiz wünscht seinem gesamten Netzwerk frohe Festtage und ein Jahr 2026 voller schöner Begegnungen, konstruktiver Dialoge und erfolgreicher Projekte zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts.

Das Sekretariat von AIS ist ab dem 22. Dezember geschlossen und steht Ihnen ab dem 5. Januar wieder zur Verfügung.

Zum Gruss

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