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Wiedereingliederung von erschwert vermittelbaren und älteren Arbeitslosen

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Evaluierte Ansätze zeigen Wirkung

Am 17. Februar 2026 veröffentlichte der Bundesrat die Ergebnisse des «Impulsprogramms zur Förderung der Wiedereingliederung von erschwert vermittelbaren und älteren Arbeitslosen». Das Programm wurde zwischen 2020 und 2026 im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV) durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) umgesetzt. 

Zwischen 2020 und 2026 führten 22 Kantone insgesamt 35 Projekte durch. Diese konzentrierten sich auf sieben Handlungsfelder: 

  • Job Coaching 
  • Intensivierung und Weiterentwicklung der Beratung 
  • Stärkung der Beratungskompetenz 
  • Weiterentwicklung arbeitsmarktlicher Massnahmen 
  • Selbstlernformate für Stellensuchende 
  • Förderung digitaler Kompetenzen 
  • Netzwerkausbau mit Arbeitgebenden und Partnern der interinstitutionellen Zusammenarbeit 

Alle Projekte wurden extern evaluiert; die Ergebnisse wurden in einer übergreifenden Synthese zusammengeführt. 

Zentrale Ergebnisse

Die Evaluationssynthese zeigt positive Effekte auf zentrale Faktoren der Stellensuche, insbesondere auf Bewerbungskompetenzen, Motivation, Selbstvertrauen und soziale Kontakte. 

Projekte mit sehr spezifischen Zielgruppen waren in der Umsetzung anspruchsvoller, da sie weniger Teilnehmende erreichten. Zudem bleibt die Vermittlung von Stellensuchenden mit erhöhtem Unterstützungsbedarf herausfordernd und erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden. 

Job Coaching als besonders wirksamer Ansatz

Am häufigsten setzten die Kantone auf Job Coaching. Eine enge, individuelle Begleitung erwies sich als besonders wirksam und führte zu hoher Zufriedenheit bei den Teilnehmenden. 

In den zwei Projekten mit quantitativer Wirkungsanalyse wurde ein positiver Effekt auf die Wiedereingliederung festgestellt. 

Von den 14 Job-Coaching-Projekten werden die meisten dauerhaft in die Regelstrukturen von ALV und öAV überführt. Die Einführung und Weiterentwicklung von Job Coaching ist zudem ein Schwerpunkt der Strategie «öAV 2030». 

Weitere bewährte Ansätze

Auch intensivere Beratungsangebote zu spezifischen Themen sowie niederschwellige, flexibel nutzbare Formate haben sich bewährt. Ein Grossteil dieser Projekte wird von den Kantonen dauerhaft weitergeführt. 

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst die Ergebnisse. Sie unterstreichen die Bedeutung eines individualisierten Coachings, einer engen Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden sowie einer systemischen Ausrichtung der Integrationsarbeit. 

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3011 Bern
Tel: +41 31 552 30 50
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Arbeitsintegration und IV-Reform

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Am 11. Februar 2026 hat der Bundesrat die Leitlinien der nächsten IV-Reform (Integrationsreform) festgelegt. Im Zentrum steht das Ziel, Menschen möglichst im Arbeitsmarkt zu halten und – wenn nötig – eine rasche und wirksame (Re-)Integration zu stärken.

Drei Schwerpunkte mit direkter Relevanz für die Arbeitsintegration

Für Akteur:innen der Arbeitsintegration sind insbesondere drei Punkte zentral. Erstens ist eine neue Integrationsleistung für junge Erwachsene (18–25 Jahre) vorgesehen, die gezielter und früher ansetzen soll. Zweitens soll der Zugang zu von der IV finanzierten Aus- und Weiterbildungen verbessert werden, um Bildungs- und Qualifizierungswege stärker auf nachhaltige Integration auszurichten. Drittens betont der Bundesrat die Notwendigkeit, die nachhaltige Finanzierung sicherzustellen; dabei steht auch eine mögliche Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte im Raum.

Warum das für die Arbeitsintegration besonders relevant ist?

Die Leitlinien reagieren auf Entwicklungen, die für die Praxis der Arbeitsintegration besonders bedeutsam sind. Bei den 18–24-Jährigen ist die Zahl der Neurenten in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen – von 290 auf 430 pro 100’000 Einwohner:innen. Gleichzeitig zeigt die IV-Statistik, dass 48,76% der Neurenten im Jahr 2024 auf psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen sind. Zusätzlich verweist der Kontext der Arbeitswelt auf eine erhöhte Belastung: 42,4% der Arbeitnehmenden geben an, oft oder sehr oft durch ihre Arbeit gestresst zu sein. Diese drei Befunde unterstreichen, weshalb die Integrationsreform für die berufliche Integration – insbesondere bei jungen Erwachsenen und im Bereich psychischer Beeinträchtigungen – so zentral ist.

Was für AIS entscheidend sein wird?

Für AIS wird entscheidend sein, dass die Reform in der Umsetzung praxistauglich bleibt und echte Wirkung entfalten kann. Konkret bedeutet das: die neue Integrationsleistung praxistauglich auszuformen, mit klaren Zielen und tragfähigen Übergängen in Ausbildung und Arbeit; Integration zu stärken, ohne verdeckte Zugangshürden zu schaffen; und Prävention sowie Arbeitsbedingungen als Teil der Reformlogik mitzudenken, damit der Verbleib im Arbeitsmarkt langfristig unterstützt wird.

Nächster Schritt: Vernehmlassung bis Ende 2026

Als nächster Schritt wird das EDI dem Bundesrat bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf zur Integrationsreform vorlegen. AIS wird zusammen mit seinen Partnern Stellung beziehen, um optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Integration und den Verbleib von Menschen im Arbeitsmarkt zu sichern.

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Neuer Leitfaden

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Prävention von Grenzverletzungen im Job Coaching

Das Tätigkeitsfeld Jobcoaching stellt spezifische Anforderungen an die Prävention, Intervention und Nachsorge von Grenzverletzungen und Gewalt. Damit Organisationen die notwendigen Massnahmen identifizieren und umsetzen können, haben Arbeitsintegration Schweiz (AIS), INSOS und YOUVITA einen neuen Leitfaden erarbeitet.

Im Mittelpunkt steht eine zentrale Frage:

« Wie kann eine Organisation, die Job Coaching anbietet, Gewaltprävention im Coachingumfeld sowie im Arbeits- oder Ausbildungsumfeld systematisch, wirksam und ganzheitlich gestalten? »

Dieser Frage haben sich Arbeitsintegration Schweiz (AIS) zusammen mit INSOS und YOUVITA gestellt und einen Leitfaden für Organisationen, die Job Coaching anbieten, erarbeitet.

Der Leitfaden unterteilt den Umgang mit Grenzverletzungen in die Aspekte Prävention, Intervention und Nachsorge. Er hilft die relevanten Strukturen, Prozesse und Massnahmen zu identifizieren und umzusetzen sowie kontinuierliche Lernprozesse zu etablieren, um ein sicheres und unterstützendes Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen.

Zum Leitfaden

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Anpassungen der SECO-Weisungen AVIG / AVG per 01.01.2026

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SECO-Weisungen AVIG / AVG

Die aktualisierten SECO-Weisungen AVIG / AVG wurden am 23. Dezember 2025 auf der Website arbeit.swiss unter Weisungen / AVIG-Praxis veröffentlicht und sind per 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Am 23. Dezember 2025 informierte das SECO die Durchführungsstellen (Kantone, Arbeitslosenkasse) über alle angepassten Randziffern in allen Weisungen. 

Die Überarbeitungen betreffen insbesondere: 

  • Anpassungen im Zusammenhang mit der Einführung des Informationssystems ASAL 2.0 für die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung (ALE); 
  • Die Umsetzung der vom Bundesrat per 1.1.2026 in Kraft gesetzte Teilrevision des AVIG / AVIV (vgl. Medienmitteilung). 

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AIS wünscht Ihnen schöne Feiertage!

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Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu und wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um unseren 268 Mitgliedern und Partnern für ihre Unterstützung, ihr Vertrauen und die unglaubliche Arbeit der Fachleute für Integration vor Ort zu danken.

Das vergangene Jahr war für unseren Dachverband von wichtigen Meilensteinen geprägt: dem Wechsel im Präsidium von Irène Kälin zu Giorgio Fonio, der Akkreditierung der revidierte Norm IN-Qualis:2024, der Organisation unserer nationalen Fachtagung sowie dem direkten Austausch mit den Bundesräten Guy Parmelin und Beat Jans. Diese Highlights zeugen von der zentralen Rolle, die die Branche der sozialen und beruflichen Integration im Kampf gegen Armut und für den wirtschaftlichen Wohlstand spielt.

Arbeitsintegration Schweiz wünscht seinem gesamten Netzwerk frohe Festtage und ein Jahr 2026 voller schöner Begegnungen, konstruktiver Dialoge und erfolgreicher Projekte zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts.

Das Sekretariat von AIS ist ab dem 22. Dezember geschlossen und steht Ihnen ab dem 5. Januar wieder zur Verfügung.

Zum Gruss

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Zentrale Erkenntnisse der nationalen Fachtagung von AIS

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Zu finden in der Fachzeitschrift «Sozialhilfe»

Die Fachzeitschrift Die Sozialhilfe (SKOS) veröffentlicht einen ausführlichen Artikel zu den wichtigsten Erkenntnissen unserer nationalen Fachtagung 2025 zur Wirkungsevaluation in der sozialen und beruflichen Integration.

Über 250 Fachpersonen diskutierten dabei unterschiedliche Ansätze, Herausforderungen und Chancen einer wirksamen Evaluation.

Der Artikel zeigt, dass Wirkung weit über die Platzierung im ersten Arbeitsmarkt hinausgeht. Ebenso wichtig sind langfristige Entwicklungen wie die Stabilisierung der Lebenssituation, der Aufbau von Tagesstrukturen, die Stärkung des Selbstvertrauens oder Veränderungen im Gesundheitszustand. Das Artikel betont zudem, wie zentral es ist, Wirkungsmechanismen sichtbar zu machen und Angebote «von der Wirkung her» zu denken.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Rahmenbedingungen gelingender Evaluationen: enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, transparente Kommunikation, ausreichende Ressourcen und eine offene Evaluationskultur.

Zum Artikel

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Wirkungsevaluation in der sozialen und beruflichen Integration

Anfang September widmet Arbeitsintegration Schweiz sein Kolloquium 2025 den Herausforderungen einer systematischen Wirkungsbewertung von Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration. Interview mit Sepala Megert, Geschäftsleiter des Dachverbands.

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Klicken Sie hier, um den Originalartikel in der Zeitschrift Reiso auf Französisch zu entdecken.

(REISO) Das diesjährige Kolloquium von Insertion Suisse widmet sich der Wirkungsbewertung im Bereich der sozialen und beruflichen Integration. Warum ist dieses Thema aktuell?

(Sepala Megert) Die Wirkungsanalyse steht heute im Mittelpunkt der Debatten über die Wirksamkeit der öffentlichen Massnahmen und die optimale Nutzung von Ressourcen. Die soziale und berufliche Integration situiert sich im interinstitutionellen Bereich – Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe, Migration, Bildung – und betrifft Menschen mit sehr unterschiedlichen Lebensverläufen.

Für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger geht es darum, zu wissen, welche Maßnahmen einen klaren Nutzen für die Gesellschaft und die Wirtschaft haben. Für unsere Mitglieder und Partnerinnen und Partner besteht die Herausforderung darin, über gemeinsame, zuverlässige und nützliche Instrumente zu verfügen, um ihre Wirksamkeit nachzuweisen und ihre Programme und Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern. Für Fachleute vor Ort ist dies eine Gelegenheit, ihre oft unsichtbare, aber für den Erfolg der Integration unverzichtbare tägliche Arbeit anzuerkennen. Und für die betreuten Personen bietet sich die Möglichkeit, alle Schritte auf dem Weg zur Erwerbsarbeit oder sozialen Teilhabe sichtbar zu machen – auch wenn das Endziel nicht sofort erreicht wird.

Eine erfolgreiche Integration muss sowohl schnell erfolgen, um eine Entfernung vom Arbeitsmarkt zu vermeiden, als auch nachhaltig sein, um langfristige Stabilität zu gewährleisten. Mit der Organisation dieser nationalen Fachtagung nimmt Arbeitsintegration Schweiz seine Rolle als nationaler Dachverband voll und ganz wahr: Zum ersten Mal werden auf dieser Ebene politische, wissenschaftliche und praktische Akteure zusammengebracht, um konkrete und bewährte Methoden zu diskutieren.

In der Präsentation der nationale Fachtagung sprechen Sie von der Komplexität der Bewertung von Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration. Gibt es im Vergleich zu anderen Bereichen besondere Herausforderungen?

Ja, denn Integrationsprozesse verlaufen weder linear noch vorhersehbar. Gesundheit, Ausbildung, wirtschaftliches Umfeld, persönliche Motivation, soziales Netzwerk: All diese Faktoren beeinflussen sich gegenseitig und entziehen sich oft der direkten Kontrolle der Akteure und Akteurinnen der Integration. Die Auswirkungen einer Massnahme können erst mehrere Monate oder sogar Jahre nach ihrem Abschluss sichtbar werden und betreffen häufig mehrere Institutionen.

Für die Politik erschwert dies die eindeutige Zuordnung der Ergebnisse. Für die Organisationen erfordert dies spezifische Ressourcen und Kompetenzen, um diese komplexen Verläufe zu verfolgen und zu analysieren. Für die Fachleute ist dies eine methodische Herausforderung, die eine Kombination aus genauer Beobachtung, zuverlässigen Daten und qualitativem Feedback erfordert. Für die betreuten Personen schließlich spiegelt diese Komplexität einfach die Realität ihres Lebens wider: Fortschritte sind nicht immer in Zahlen sichtbar, auch wenn sie sehr real sind.

«Die Wirkungsevaluation ist ein strategisches Instrument. Richtig durchgeführt, stärkt sie die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Massnahmen, optimiert die in Integrationsorganisationen eingesetzten Mittel, wertet die Arbeit der Fachleute auf und gibt den betroffenen Personen die Anerkennung, die sie verdienen.»

Wie kann diese Komplexität überwunden werden?

Zunächst einmal muss geklärt werden, was gemessen werden soll: Rückkehr in den Arbeitsmarkt, Erwerb von Kompetenzen, Verbesserung der Gesundheit, Stabilität im Alltag oder anderes. Anschließend müssen mehrere Ansätze kombiniert werden: quantifizierte Indikatoren, Umfragen, Längsschnittanalysen, Fallstudien. Diese Kombination ist unerlässlich, um der Politik solide Daten, den Organisationen wirksame Steuerungsinstrumente und den Fachkräften konkretes Feedback zu ihren Maßnahmen zu liefern. Schließlich muss zusammengearbeitet werden: Geldgeber, Forscher, Praktiker und Betroffene müssen gemeinsam die Erfolgskriterien definieren. Dieser gemeinsame Prozess stärkt die Relevanz der Ergebnisse und fördert kontinuierliche Verbesserungen in der Praxis.

Es muss auch anerkannt werden, dass die Wirkung nicht nur anhand der Integrationsquote in den ersten Arbeitsmarkt gemessen werden kann. Zwischenfortschritte – die Rückkehr zu einem regelmäßigen Lebensrhythmus, die Erweiterung des Netzwerks, die Stärkung des Selbstvertrauens – sind oft unverzichtbare Voraussetzungen für eine schnelle und dauerhafte Integration.

Bewährte Praktiken

In Bezug auf die Wirkungsbewertung bei der sozialen und beruflichen Eingliederung bestätigen sich drei Trends, die mit der internationalen Forschung im Einklang stehen.

  • 360°-Messungen: Einbeziehung von Indikatoren für Beschäftigung, Gesundheit, Ausbildung, Lebensstabilität und soziale Teilhabe unter Berücksichtigung der beruflichen und sozialen Dimensionen der Integration.
  • Sichere digitale Tools: Nutzung von Verwaltungs- und Follow-up-Daten zur Bewertung des Fortschritts in Echtzeit unter Gewährleistung des Datenschutzes und der Validität der Indikatoren.
  • Partizipative Bewertungen: Einbeziehung der Begünstigten und Interessengruppen in die Festlegung der Erfolgskriterien, damit die Indikatoren tatsächlich das messen, was für ihren Werdegang wichtig ist.

Diese Ansätze werden durch die Verwendung klarer Veränderungsmodelle, die Kombination quantitativer und qualitativer Methoden und die Integration der Ergebnisse in das strategische Management der Organisationen ergänzt.

Konkrete Beispiele

Mehrere auf dem Kolloquium vorgestellte Initiativen veranschaulichen die Vielfalt der Ansätze.

  • Die Längsschnittuntersuchung von Form’Avenir (VS): Begleitung junger Menschen bis zu einem Jahr nach ihrer Ausbildung mit Fragebögen, Interviews und der gemeinsamen Erarbeitung von Indikatoren, die berufliche, schulische, persönliche und soziale Aspekte abdecken.
  • Der Ansatz von reframes.ch: Verknüpfung konkreter Indikatoren mit einem klaren Wirkungsmodell, wobei die erwarteten Effekte realistisch bleiben.
  • Das ZEWO Impact Tool: Automatisierter Prozess zur Formulierung messbarer Ziele, zur Planung der Datenerhebung und zur Visualisierung der Wirkungskette auf einfache und teilbare Weise.

Die nationale Fachtagung ist ausgebucht. Haben Sie eine wichtige Botschaft für diejenigen, die an einer Teilnahme interessiert gewesen wären?

Die Wirkungsbewertung ist keine administrative Kontrolle, sondern ein strategisches Instrument. Richtig durchgeführt, stärkt sie die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Massnahmen, optimiert die in Integrationsorganisationen eingesetzten Mittel, wertet die Arbeit der Fachleute auf und gibt den betroffenen Personen die Anerkennung, die sie verdienen.

Unser Ziel ist es, dass diese nationale Fachtagung ein Ort des Austauschs und der gemeinsamen Gestaltung ist, an dem alle Akteure – politische Entscheidungsträger, Organisationsleiter und Praktiker – konkrete Methoden mitnehmen, die auf ihre Realität und ihre Ziele zugeschnitten sind. Auf diese Weise trägt Arbeitsintegration als nationale Plattform dazu bei, die Qualität, Sichtbarkeit und Anerkennung der Integrationsarbeit im ganzen Land zu stärken.

Videobotschaft von Bundesrat Beat Jans

An die Branche der sozialen und Arbeitsintegration

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«Sie bauen Brücken, um sprachliche und soziale Barrieren zu überwinden. Und Sie unterstützen Menschen, die traumatische Erfahrungen gemacht haben. Dank Ihnen finden viele von ihnen ihren Platz in unserer Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt. Ich danke Ihnen von ganzem Herzen für Ihr Engagement!»

Mit diesen Worten wandte sich Bundesrat Beat Jans in seiner Videobotschaft anlässlich der Delegiertenversammlung 2025 an die regionalen Vertretungen von Arbeitsintegration Schweiz. Damit unterstreicht er die Bedeutung und den Wert der Arbeit unserer Branche.

Die Zusammenarbeit von Arbeitsintegration Schweiz mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) ermöglicht es, das ganze Jahr über Weiterbildungen zu organisieren und uns über Best-Practices zur Verbesserung der Arbeitsintegration von Migrantinnen und Migranten auszutauschen.

Der Bericht der Delegiertenversammlung ist hier zu finden.

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