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Einblick in die Integrationsreform der IV

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Schnittstellen klären, Übergänge sichern

Mit der geplanten Integrationsreform will der Bundesrat die Integration und Reintegration von IV-Versicherten in den Arbeitsmarkt stärken. Ein zentrales Element ist die neue Integrationsleistung für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren. Sie richtet sich an Personen mit Integrationspotenzial, die gesundheitlich noch nicht bereit sind, an beruflichen Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen. Vorgesehen sind eine Geldleistung sowie eine individuelle Begleitung der Betroffenen und ihres Umfelds.

Genau hier liegt aus Sicht von Arbeitsintegration Schweiz ein zentraler Punkt für die weitere Ausgestaltung der Reform: Die Phase vor der beruflichen Massnahme muss klar definiert werden. Junge Menschen brauchen in dieser Übergangszeit Stabilisierung, Tagesstruktur, soziale Teilhabe, Coaching, Perspektivenklärung und schrittweise Vorbereitung auf Ausbildung oder Arbeit. Viele Organisationen der sozialen und beruflichen Arbeitsintegration erbringen solche Leistungen bereits heute. Sie verfügen über Erfahrung in der Begleitung von Menschen, die noch nicht unmittelbar arbeitsmarktfähig sind, aber mit der richtigen Unterstützung Entwicklungsschritte machen können.

Auf bestehenden Integrationsmassnahmen aufbauen

Der neue Überblick des Bundesamts für Sozialversicherungen zur Eingliederungstätigkeit 2025 zeigt, dass die IV bereits heute über ein differenziertes Instrumentarium verfügt. Fast 14’900 Personen nahmen 2025 an Integrationsmassnahmen nach Art. 14a IVG teil, die Kosten beliefen sich auf CHF 212 Mio. Seit ihrer Einführung im Jahr 2008 hat die Nutzung dieser Massnahmen kontinuierlich zugenommen; die Weiterentwicklung der IV von 2022 und die damit verbundene Ausweitung auf Jugendliche und junge Erwachsene führten zu einem weiteren Anstieg.

Die neue Integrationsleistung darf deshalb nicht isoliert gedacht werden. Entscheidend sind klare Schnittstellen zwischen IV-Stellen, sozialen Diensten, Bildungsinstitutionen, Gesundheitsfachpersonen, Arbeitgebenden und Organisationen der Arbeitsintegration. Ebenso braucht es definierte Übergänge: von der sozialen Stabilisierung über vorbereitende Integrationsangebote bis hin zu beruflichen Massnahmen der IV.

Wichtig ist auch der Weiterbildungsteil der Reform. Der Bundesrat sieht vor, den Zugang zu IV-finanzierten Aus- und Weiterbildungen zu verbessern. Besser unterstützt werden sollen insbesondere junge Menschen, Geringqualifizierte und Personen mit tiefem Einkommen, die die heutigen Kriterien für eine berufliche Umschulung nur schwer erfüllen. Ziel ist es, die Versicherten besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts vorzubereiten und ihre Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung zu erhöhen.

Damit wird die Verbindung zwischen sozialer Integration, Qualifizierung und beruflicher Eingliederung besonders wichtig.

Arbeitsintegration Schweiz will in diese Diskussion die Erfahrung ihrer Mitglieder einbringen: Sie wissen, wie Begleitung, Kompetenzaufbau, Arbeitsmarktnähe und individuelle Förderung zusammenspielen müssen, damit Übergänge gelingen.

Zur Reform gehört auch die finanzielle Stabilisierung der IV. Gemäss Bundesrat sollen zuerst alle möglichen Massnahmen getroffen werden, damit eine Zusatzfinanzierung nicht notwendig wird. Falls dies nicht ausreicht, schlägt der Bundesrat eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte vor. Zudem soll geprüft werden, wie die Liquidität der IV kurzfristig gesichert werden kann, falls sich die finanzielle Lage schneller als erwartet verschlechtert.

Für Arbeitsintegration Schweiz ist deshalb klar: Die Integrationsreform ist nicht nur eine sozialversicherungspolitische Vorlage. Sie ist auch eine Chance, die Leistungen der Arbeitsintegration sichtbar zu machen und die Zusammenarbeit zwischen den Systemen verbindlicher zu gestalten. Unsere Branche will nicht zusehen, sondern aktiv mitwirken – damit junge Erwachsene frühzeitig begleitet werden, Übergänge nicht dem Zufall überlassen bleiben und soziale sowie berufliche Integration besser ineinandergreifen.

„Von der Sozialhilfe in die Beschäftigung: Welche Wege sind erfolgreich?“

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Die SKOS lanciert einen Call for papers für die Bieler Tagung 2027

Für die Bieler Tagung vom 18. März 2027 sucht die SKOS konkrete Erfahrungen, innovative Projekte, Studien, Programme oder Dienstleistungen zur Arbeitsintegration im Rahmen der Sozialhilfe. Die Beiträge können sich insbesondere mit der Stärkung beruflicher und sozialer Kompetenzen, der Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden, dem nachhaltigen Verbleib im Arbeitsmarkt, dem Zugang zu Bildung oder der Integration von Personen mit mehrfachen Hindernissen befassen. 

Zwei Formate sind vorgesehen: 20-minütige Plenarreferate sowie einstündige Workshops. Die Vorschläge sind in Form einer Kurzfassung von maximal 3’500 Zeichen auf Deutsch oder Französisch einzureichen. 

Eingabefrist: 5. Oktober 2026 

Die Vorschläge sind an petra.schmid@skos.ch und salomon.bennour@skos.ch zu senden. 

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Änderung der Verordnungen über Integration und Erwerbstätigkeit (VintA und VZAE)

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AIS begrüsst wichtige Fortschritte, fordert aber klare Umsetzungsbedingungen

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hat Arbeitsintegration Schweiz zu den vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Stellung genommen. Aus Sicht des Dachverbands geht die Vorlage in die richtige Richtung: Sie kann dazu beitragen, die soziale und berufliche Integration für Personengruppen, die besonders darauf angewiesen sind, früher, gezielter und nachhaltiger zu stärken.

Das Wichtigste in Kürze

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst insbesondere:
• die Ausweitung der Integrationsförderung auf Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung und Personen mit Schutzstatus S;
• die Möglichkeit, Asylsuchende im erweiterten Verfahren früher mit geeigneten Integrationsmassnahmen zu unterstützen;
• die Verstetigung der Integrationsvorlehre (INVOL) als Bundesprogramm;
• den verbesserten Zugang von Schutzbedürftigen zum Arbeitsmarkt bereits während laufender Verfahren;
• die verbesserte Rechtssicherheit für Opfer sowie Zeug:innen von Menschenhandel.

Gleichzeitig weist Arbeitsintegration Schweiz darauf hin, dass zusätzliche Aufgaben in der Integrationsförderung nur dann wirksam umgesetzt werden können, wenn die Finanzierung ausreichend und verlässlich gesichert ist. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Unterstützung neuer Zielgruppen auf Kosten bereits anspruchsberechtigter Personen erfolgt.

Zugang zu Integrationsmassnahmen und Integrationsvorlehre (INVOL)

Ein zentrales Element, das Arbeitsintegration Schweiz begrüsst, ist der vorgesehene frühere Zugang zu Integrationsmassnahmen. Je früher Potenziale geklärt, Sprachkompetenzen aufgebaut und Bildungs- oder Erwerbswege vorbereitet werden können, desto grösser sind die Chancen auf eine nachhaltige Integration. Diese Logik ist besonders wichtig für Personen mit Schutzstatus S sowie für Asylsuchende im erweiterten Verfahren.

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst zudem die Überführung der Integrationsvorlehre (INVOL) in ein dauerhaftes Bundesprogramm. Dieses Instrument hat sich bewährt, um Jugendliche und junge Erwachsene Geflüchtete auf die berufliche Grundbildung und eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration vorzubereiten.

Aus Sicht des Verbands ist jedoch zentral, dass dieses Programm weiterhin auch Personen erreicht, die noch nicht alle Voraussetzungen für einen direkten Einstieg in eine Lehre erfüllen. Dafür braucht es vorgelagerte Massnahmen wie Potenzialabklärung, Coaching, Grundkompetenzförderung oder Unterstützung bei psychosozialen oder familiären Belastungen.

Bedarf an klareren Umsetzungsbedingungen

Auch wenn Arbeitsintegration Schweiz die Vorlage insgesamt unterstützt, weist sie auf mehrere Lücken hin. Im Zentrum steht dabei die Finanzierung. Die Ausweitung der Integrationsmassnahmen auf neue Zielgruppen kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn die dafür notwendigen Mittel ausreichend und verlässlich gesichert sind. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Kantone zwischen den betroffenen Zielgruppen priorisieren müssen oder dass die Unterstützung neuer Kategorien zulasten bereits anspruchsberechtigter Personen geht.

Über die finanziellen Mittel hinaus betont Arbeitsintegration Schweiz auch die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten, nachvollziehbarer Zuweisungskriterien und praxistauglicher Umsetzungsmodalitäten. Damit die neuen Bestimmungen in der Praxis wirksam sind, braucht es verständliche Regeln, die kohärent angewendet werden und auf eine nachhaltige Integration ausgerichtet sind.

Mit dieser Stellungnahme erinnert AIS daran, dass gelingende Integration nicht allein von einem rascheren Zugang zum Arbeitsmarkt abhängt, sondern ebenso von einer passenden, schrittweisen und realistischen Begleitung. Der Verband unterstützt die vorgeschlagenen Fortschritte daher, fordert aber zugleich tragfähige Grundlagen, damit die Reform ihre Wirkung voll entfalten kann.

Stellungnahme

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SEMO der Zukunft

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Perspektiven für eine wirksame Begleitung Jugendlicher

Am 18. Juni kamen in Solothurn rund 100 Fachpersonen zusammen, um sich mit den Anforderungen an die SEMO der Zukunft auseinanderzusetzen. Zwischen den Realitäten des Arbeitsmarkts, Jugendlichen mit Mehrfachproblematiken, der Berufsorientierung und der technologischen Entwicklungen spielen die SEMO eine zentrale Rolle. Sie unterstützen und begleiten Jugendliche in einer von zahlreichen Herausforderungen geprägten Übergangsphase.

In der Eröffnungsrede erinnerte Sepala Megert, Geschäftsführer von AIS, daran, dass rund 43 % der Jugendlichen zum Zeitpunkt der Ausbildungswahl noch keine klare Anschlusslösung haben – oft, weil sie noch keine Lehrstelle gefunden haben.

«SEMO begleiten Jugendliche in einer Phase, in der Orientierung, Stabilität und praktische Erfahrungen entscheidend sein können. Sie helfen, den nächsten Schritt zu klären. Sie stärken Kompetenzen. Und sie unterstützen Jugendliche dabei, wieder Vertrauen in die eigenen Möglichkeiten zu entwickeln.»

Der Tag bot abwechslungsreiche Inputs zu zentralen Themen der sozialen und beruflichen Integration Jugendlicher. Im Mittelpunkt standen Fragen zu den Kompetenzen der Zukunft, dem Umgang mit psychischen Belastungen in der Berufslehre, aktuellen Entwicklungen im Recruiting sowie den Auswirkungen der Strategie öAV 2030 auf die SEMO. Auch die Rolle der künstlichen Intelligenz für das Bildungswesen und den Arbeitsmarkt wurde aufgegriffen.

Am Nachmittag standen praxisnahe Workshops im Zentrum, die Raum für Erfahrungsaustausch, fachliche Diskussionen und neue Impulse boten. Diskutiert wurden unter anderem organisationale Verantwortung bei Grenzverletzungen, die Bedeutung von Selbstwirksamkeit, die Perspektive von Arbeitgebenden auf die Ausbildung junger Menschen sowie die Frage, wie Jugendliche zu mehr Selbstführung, Motivation und Verantwortung begleitet werden können. Auch unterschiedliche Typen von Lernenden und ihre jeweiligen Entwicklungsfelder wurden thematisiert.

Wir danken der Fachkommission Jugend und SEMO herzlich für die Impulse bei der Programmgestaltung und die Moderation dieses Tages, allen Referierenden für ihre spannenden Beiträge, den Teilnehmenden für den engagierten Austausch sowie dem Alten Spital Solothurn für die grosse Professionalität und Gastfreundschaft sowie  das feine Essen. Sämtliche Präsentationen sind hier verfügbar.

Fotos von der Fachtagung

Im Fokus: Wirkung heisst mehr als Zahlen

Artikel Im Fokus

Überlegungen zu Wirkungsnachweisen in der Arbeitsintegration

Die Integration von Menschen mit erschwertem Arbeitsmarktzugang ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe in der Schweiz, steht jedoch vor komplexen Herausforderungen. Bisher fehlen systematische Wirkungsnachweise, obwohl Wirkungsmodelle und realistische Ziele helfen könnten, Wirkungen sichtbar zu machen. Für deren Einführung braucht es eine gemeinsame Verständigung, geeignete Indikatoren und eine schrittweise Umsetzung. So lässt sich Qualität sichern und die Legitimation gegenüber Geldgebern stärken – ein Beitrag zur nachhaltigen Professionalisierung der Arbeitsintegration.

Von Sigrid Haunberger, Professorin an der Berner Fachhochschule (BFH); Die Originalfassung ist auf Deutsch; die französische Fassung ist in der Zeitschrift REISO verfügbar.

Ausgangslage

Die (Re-)Integration von Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt ist ein zentraler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in der Schweiz. Organisationen der Arbeitsintegration unterstützen Langzeitarbeitslose, Geflüchtete, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Jugendliche ohne Ausbildung beim Zugang zu sinnvoller Beschäftigung und bei der Förderung ihrer Selbstständigkeit. Unterschieden wird zwischen beruflicher Integration (in den ersten Arbeitsmarkt) und sozialer Integration (gesellschaftliche Teilhabe) (vgl. Kanton Zürich 2025).

Arbeitsintegration bewegt sich im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Verantwortung und arbeitsmarktbezogenen Anforderungen. Organisationen müssen individuelle Lebenslagen – etwa gesundheitliche Einschränkungen, Sprachbarrieren oder psychische Belastungen – berücksichtigen und zugleich wirtschaftlichen Erwartungen nach Effizienz und Qualifikation gerecht werden. Öffentliche Auftraggebende fordern zunehmend Wirkungsnachweise, Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit (vgl. Neuenschwander et al. 2022). Der technologische Wandel – insbesondere durch Digitalisierung und künstliche Intelligenz – verändert Arbeitsformen und Qualifikationsprofile und erfordert eine laufende Anpassung der Angebote (vgl. ebd.). Auch die interinstitutionelle Zusammenarbeit, etwa zwischen Sozialhilfe, RAV und IV, verlangt koordinierte Abläufe zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten (vgl. Kanton Zürich 2025).

Was sind Wirkungen in der Arbeitsintegration?

Obwohl es Vorschläge zur Steuerung über Wirkungsindikatoren gibt (vgl. Bieri et al. 2006), wird die Wirkung von Arbeitsintegration bislang nicht systematisch erfasst, um die Effektivität von Massnahmen zu beurteilen. Berufliche Integration zielt auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ab, soziale Integration umfasst auch psychosoziale, gesundheitliche und gesellschaftliche Aspekte.

Wirkung bedeutet in diesem Zusammenhang eine spürbare Veränderung der Lebenssituation durch die Teilnahme an einer Integrationsmassnahme – etwa durch Qualifizierung, Stabilisierung oder Jobcoaching sowie durch die Verbesserung psychosozialer Faktoren wie Selbstvertrauen, Tagesstruktur oder soziale Einbindung. Ein zentrales Ziel ist auch die Reduktion der Sozialhilfeabhängigkeit und die Förderung von Selbstständigkeit und Teilhabe (vgl. Neuenschwander et al. 2022; Kita et al. 2024).

Kaum berücksichtigt wird bislang die Unterscheidung zwischen intendierten und nicht-intendierten Wirkungen. Während die genannten Veränderungen zu den beabsichtigten Wirkungen zählen, können Integrationsmassnahmen auch unbeabsichtigte Effekte wie Einsamkeit, Stigmatisierung oder soziale Ausgrenzung hervorrufen (vgl. Suhling 2020).

In der Literatur finden sich Hinweise auf Wirkfaktoren, die beabsichtigte Wirkungen entweder begünstigen oder hemmen können. Sie bilden ein Zusammenspiel aus Faktoren auf unterschiedlichen Ebenen: Auf der individuellen Ebene etwa spielt die Prozessgestaltung zwischen Fachperson und Klient:in eine Rolle, auf der organisationalen Ebene beispielsweise die Frage, ob der Zugang zu einem Angebot freiwillig oder verpflichtend erfolgt. Einfluss übt zudem die gesellschaftlich-politische Ebene aus, etwa durch den strukturellen Wandel des Arbeitsmarktes oder durch mögliche Stigmatisierungen (vgl. Kita et al. 2022, S. 81–87).

Wie werden Wirkungen sichtbar gemacht?

Der Wirkungsnachweis erfolgt über verschiedene Ansätze und Instrumente. Häufig genutzte Indikatoren beziehen sich primär auf berufliche Integration, etwa die Geschwindigkeit der Wiedereingliederung, die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit, Wiederanmeldungen oder Aussteuerungen (vgl. Bieri et al. 2006, 90).

Darüber hinaus kommen vereinzelt mehrdimensionale Wirkungsmodelle zum Einsatz. Diese strukturieren grafisch, wie und warum Ressourcen und Aktivitäten zu beabsichtigten (oder unbeabsichtigten) Wirkungen führen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024, 97ff.). Sie erfassen verschiedene Dimensionen wie berufliche Situation, Gesundheit, Tagesstruktur, soziale Integration, Kompetenzen und Motivation (vgl. Neuenschwander et al. 2015; Baumgartner und Haunberger 2024; Kita et al. 2022).

Auch Evaluationen leisten einen Beitrag zum Wirkungsnachweis – etwa bei RAV oder Sozialdiensten, wo Beratungsstrategien und deren Effekte analysiert werden (vgl. Bieri et al. 2006). Evaluationen zu Supported Employment zeigen zudem spezifische Erfolgsfaktoren oder Hindernisse für Zielgruppen auf (vgl. Sundermann et al. 2022).

Welche Herausforderungen bestehen?

Trotz bestehender Ansätze bleiben Wirkungsnachweise herausfordernd. Kritisiert wird die einseitige Fokussierung auf ökonomische Kennzahlen wie Vermittlungsquoten, wodurch psychosoziale Fortschritte oft vernachlässigt werden (vgl. Neuenschwander et al. 2022).

Die komplexen Lebenslagen vieler Teilnehmender – etwa psychische Erkrankungen oder Mehrfachbelastungen – lassen sich schwer quantifizieren und werden in Evaluationen häufig unzureichend abgebildet (vgl. Kita et al. 2022). Zudem fehlt es an langfristiger Betrachtung der Nachhaltigkeit beruflicher und sozialer Integration, obwohl gerade diese für fundierte Wirkungsaussagen entscheidend wäre (vgl. Neuenschwander et al. 2022). Nicht zuletzt stellt die Durchführung von Wirkungsevaluationen selbst eine Hürde dar: Sie ist ressourcenintensiv, erfordert methodisches Know-how und bindet Personal – eine Herausforderung besonders für kleinere Organisationen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024; Neuenschwander et al. 2022).

Wie kann mit diesen Herausforderungen umgegangen werden?

In der Arbeitsintegration existieren verschiedene – teils erfolgreiche – Ansätze zum Umgang mit Wirkungsnachweisen. Wirkungsevaluationen erfordern ein schrittweises Vorgehen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024). Der oft zehnstufige Prozess reicht von der Festlegung des Zwecks und gezielter Fragestellungen über Wirkungsziele, Bewertungskriterien und Wirkungsmodelle bis zu Evaluationsdesign, Datenerhebung, Analyse und Nutzung der Ergebnisse.

Wirkungsmodellen kommt dabei zentrale Bedeutung zu. Sie zeigen grafisch, wie Ressourcen und Aktivitäten zu gewünschten (und unerwünschten) Wirkungen führen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024, 97ff.). Je nach Komplexität lassen sich Ressourcen, Leistungen, Wirkungen und deren Wechselwirkungen abbilden und überprüfen. Solche Modelle schaffen Klarheit über Ziele, fördern ein gemeinsames Verständnis, unterstützen Lernprozesse, verbessern die Qualität und stärken die Legitimation (vgl. Neuenschwander et al. 2015; Baumgartner und Haunberger 2024). Neben klassischen Wirkungsmodellen bieten Kontext-Mechanismus-Outcome-Modelle eine realistische Evaluationsmethode. Sie untersuchen nicht nur, ob etwas wirkt, sondern auch wie und unter welchen Bedingungen. So lassen sich spezifische Wirkfaktoren für verschiedene Zielgruppen identifizieren (vgl. Kita et al. 2022). Ein weiterer Beitrag ist die Langzeitbeobachtung. Die Nachverfolgung über Monate oder Jahre erlaubt Aussagen über nachhaltige Integration – etwa durch stabile Arbeitsverhältnisse oder eine dauerhafte Reduktion der Sozialhilfeabhängigkeit (vgl. Bieri et al. 2006).

Fazit

Mit gezielter Unterstützung, klaren Standards und praxisnahen Tools lassen sich Wirkungsnachweise in der Arbeitsintegration gut umsetzen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024). Voraussetzung ist, dass sich zentrale Akteur:innen – inklusive Zielgruppen – auf ein gemeinsames Wirkungsverständnis und den Zweck von Wirkungsnachweisen (z. B. Legitimation, Erkenntnis, Kontrolle, Dialog) verständigen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024). Zudem ist zu klären, welche Wirkungsindikatoren sinnvoll sind und ob genügend Ressourcen für evidenzbasierte Integrationsmassnahmen vorhanden sind (vgl. Neuenschwander et al. 2022). Werden Wirkungsnachweise schrittweise eingeführt und an Organisation, Zielgruppe und Massnahme angepasst, können sie über reine Legitimationsfunktionen hinausgehen. Werden auch Wirkfaktoren berücksichtigt, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Arbeitsintegration.

Fazit

Im September 2025 befasste sich die nationale Fachtagung von Arbeitsintegration Schweiz mit einer zentralen Frage des Integrationsbereichs: Wie lassen sich die Wirkungen von Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration messen? Angesichts steigender Anforderungen seitens der Auftraggebenden und des Bestrebens der Eingliederungsorganisationen, die Qualität ihrer Dienstleistungen zu verbessern, wird die Wirkungsevaluation zu einer zentralen Herausforderung für den Sektor. Im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen Arbeitsintegration Schweiz und REISO ist eine Reihe aus drei Artikeln und einem Interview erschienen, um die Komplexität dieses Themas zu beleuchten.

Bibliografie

  • Bieri, Oliver; Bachmann, Ruth; Bodenmüller, Daniela; Balthasar, Andreas (2006).
  • RAV-Strategien zur Arbeitsmarktintegration und deren Wirksamkeit. Eine qualitativ-quantitativ angelegte Evaluation am Beispiel von jungen, niedrig qualifizierten und älteren, gut qualifizierten Personen. Bern: Staatssekretariat für Wirtschaft: Seco Publikation Arbeitsmarktpolitik No 17 (10. 2006)
  • Baumgartner, Edgar; Haunberger, Sigrid (2024). Wirkungsevaluationen in der Sozialen Arbeit. Ein Orientierungsbuch für die Praxis. Bern: Haupt.
  • Kanton Zürich 2025. Allgemeine Ausführungen zu Fragen der beruflichen und sozialen Integration | Kanton Zürich (abgerufen am 31.07.2025)
  • Kita, Zuzanna; Haunberger, Sigrid; Wirz, Daniela; Gisler, Fiona (2022). Wirkungsannahmen sichtbar machen: Konstruktion eines kontext-mechanismusbasierten Wirkungsmodells in der Arbeitsintegration. Schweizerische Zeitschrift für Soziale Arbeit/Revue suisse de travail social 29, 72-109. https://doi.org/10.33058/szsa.2022.0967
  • Neuenschwander, Peter; Fritschi, Tobias; Sepahniya, Samin (2022). Herausforderungen und Zukunftsperspektiven in der Arbeitsintegration. Abschlussbericht: Berner Fachhochschule.
  • Neuenschwander, Peter; Fritschi, Tobias; Jörg, Reto (2015). Wirken Integrationsprogramme – und wenn ja, wie? Ein Wirkungsmodell als theoretische Grundlage zur Wirksamkeitsüberprüfung von fünf Integrationsprogrammen im Kanton Bern. Sozial Aktuell, 47/3, 32-33.
  • Suhling, Stefan (2020). Zur Erfassung der Wirkungen des Strafvollzugs. In: Meier, BD., Leimbach, K. (Hg.) Gefängnisse im Blickpunkt der Kriminologie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-62072-4_3
  • Sundermann, Larissa; Haunberger, Sigrid; Gisler, Fiona; Kita, Zuzanna (2022). How do supported employment programs work? Answers from a systematic literature review. Int J Educ Vocat Guid 23(3), 659-679.  https://doi.org/10.1007/s10775-022-09533-3
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→ Sigrid Haunberger (trad. Elisabeth Alfs-Lapraz), «Insertion: l’impact ne se résume pas aux chiffres», REISO, Revue d’information sociale, publié le 11 mai 2026
Erfolgreiche Fachtagung 2025: Wirkungsevaluation im Fokus
AIS Fachtagung – Fotosgalerie
AIS Fachtagung – Programm und Päsentationen

TRIAGO: Tutorial zur Abklärung von Grundkompetenzen ist online

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Das neue Tutorial zu den TRIAGO-Instrumenten zeigt in vier Minuten, wie Fachpersonen Grundkompetenzen Erwachsener mit dem Kartenset und der Online-Abklärung gezielt abklären können.

Grundkompetenzen sind eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Weiterbildung und berufliche Integration. Umso wichtiger ist es, vorhandene Kompetenzen und möglichen Förderbedarf frühzeitig und professionell zu erkennen.

Ab sofort steht das Tutorial zu den TRIAGO-Instrumenten für die Abklärung von Grundkompetenzen in drei Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Französisch und Italienisch.

TRIAGO sind Instrumente zur Abklärung von Grundkompetenzen Erwachsener. Sie bestehen aus einem analogen Kartenset sowie einer Online-Abklärung mit Testaufgaben. Das Kartenset und die Online-Abklärung bauen aufeinander auf, können aber auch unabhängig voneinander eingesetzt werden.

Das Tutorial zeigt in vier Minuten, wie die Instrumente in der Beratungspraxis angewendet werden können. Es unterstützt Fachpersonen dabei, die Abklärung zielführend, professionell und einheitlich durchzuführen.

Unterstützung für die Beratungspraxis

Das TRIAGO-Kartenset ermöglicht einen dialogischen Zugang zu Alltagssituationen und unterstützt eine erste Einschätzung auf den Stufen einfach, mittel und schwierig. Die Online-Abklärung ergänzt diesen Prozess mit Testaufgaben in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik sowie Computer und Handy.

Durch die Kombination von Gespräch, Beobachtung und Aufgabenbearbeitung erhalten Beratende einen besseren Einblick in vorhandene Kompetenzen und in den jeweiligen Förderbedarf.

Rückmeldungen aus der Praxis willkommen

Für die Weiterentwicklung der TRIAGO-Instrumente sind Erfahrungen aus der Praxis besonders wertvoll. Das TRIAGO-Team freut sich deshalb über Rückmeldungen, Erfahrungsberichte und kurze Testimonials.

Rückmeldungen können direkt an folgende Adresse gesendet werden:
triage.iwb.ph@fhnw.ch

Zum Tutorial und zu den Instrumenten

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Wirkung in der Arbeitsintegration

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Im Anschluss an die Überlegungen rund um die nationale Fachtagung von Arbeitsintegration Schweiz laden wir Sie ein, drei Fachartikel und ein Interview zur Wirkungsevaluation in der sozialen und beruflichen Integration zu entdecken.

Die Beiträge zeigen einen zentralen Punkt: Wirkung lässt sich nicht auf Zahlen reduzieren. Integrationsquoten, Übertritte in den Arbeitsmarkt oder quantitative Indikatoren sind wichtig. Sie reichen jedoch nicht aus, um der Komplexität individueller Verläufe gerecht zu werden.

In der Arbeitsintegration entstehen Wirkungen oft schrittweise:

  • eine persönliche Situation stabilisieren
  • einen regelmässigen Lebensrhythmus wiederfinden
  • das Selbstvertrauen stärken
  • das eigene Netzwerk erweitern
  • Den Weg in Ausbildung oder Beruf einschlagen

Diese Zwischenschritte sind manchmal wenig sichtbar, aber oft entscheidend.

Auf REISO lesen:

Ein neues Wiedereingliederungsprogramm wird vom Nationalrat angenommen

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Am Montag, 27. April, verteidigte Giorgio Fonio, Nationalrat der Mitte und Präsident von Arbeitsintegration Schweiz, im Nationalrat die Motion 24.3639 zugunsten eines nationalen Programms «Supported Re-Entry». Mit 108 Ja-Stimmen und 85 Nein-Stimmen ist die Annahme dieses Vorhabens ein starkes politisches Signal zugunsten von Menschen, die nach einer mehrjährigen Unterbrechung wieder eine Stelle finden möchten.

Eine Antwort auf einen konkreten Bedarf

Mit dieser Motion brachte Giorgio Fonio eine in der Praxis weit verbreitete Realität ins Parlament: Viele Arbeitssuchende, insbesondere nach einer Unterbrechung aufgrund familiärer Verpflichtungen, haben Mühe, Zugang zu einer geeigneten Begleitung zu erhalten. Heute ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt für diese Personen oft schwieriger, insbesondere wenn sie keine Arbeitslosenunterstützung beziehen.

Das Programm «Supported Re-Entry» bietet eine konkrete Antwort auf diese Situation. Inspiriert vom Modell «Supported Employment» für Menschen über 50 zielt es darauf ab, über mehrere Monate hinweg eine individuelle Begleitung in Form von Coaching sowie einen besseren Zugang zur Finanzierung von Weiterbildungen anzubieten. Das Projekt richtet sich auch an Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, die oft von den bestehenden Massnahmen ausgeschlossen bleiben.

„Das neue Programm «Supported Re-Entry » muss niederschwellig, kostenlos oder gegen einen symbolischen Beitrag sein und auch Personen offenstehen, die keine Arbeitslosenunterstützung erhalten. Diese Personen müssen wie alle anderen, die erst kürzlich arbeitslos geworden sind, behandelt werden, denn ihr berufliches Potenzial ist durchaus real“, betont Giorgio Fonio.

Eine Lücke im System schliessen

Für Arbeitsintegration Schweiz hat diese Motion den Verdienst, ein Problem klar zu benennen, das von der Politik noch nicht ausreichend berücksichtigt wird. Sie erinnert daran, dass die derzeitigen Instrumente nicht immer den Bedürfnissen von Personen entsprechen, die nach mehrjähriger Abwesenheit wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten.

Sie steht zudem im Einklang mit den Zielen der Strategie der öffentlichen Arbeitsvermittlung 2030, die insbesondere Wert auf eine individuellere Betreuung von Arbeitssuchenden legt.

Ein positives politisches Signal

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst die Annahme dieser Motion durch den Nationalrat. Dieser Entscheid sendet ein wichtiges Signal zugunsten einer inklusiveren Vision der beruflichen Eingliederung, die den Lebensläufen, den familiären Gegebenheiten und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes Rechnung trägt. Nur dank engagierter und kontinuierlicher politischer Arbeit sind Fortschritte im Bereich der sozialen und beruflichen Eingliederung möglich.

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Sepala Megert
Geschäftsleiter

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Verankerung Aus- und Weiterbildung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)

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Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit durch Förderung von Aus- und Weiterbildungsmassnahmen verringern.

Gemäss der Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat diese am 1. April 2026 der parlamentarischen Initiative Roduit 24.456 zur expliziten Verankerung von Aus- und Weiterbildung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Die Schwesterkommission des Nationalrats (SGK-N) hatte der Initiative bereits am 11. April 2025 mit 13 zu 12 Stimmen Folge gegeben. Die Ausarbeitung des Revisionsentwurfs obliegt damit nun der SGK-N. Arbeitsintegration Schweiz begrüsst diesen Entscheid.

Erweiterung des Zweckartikels im AVIG

Der geltende Zweckartikel des AVIG hält fest, dass das Gesetz «drohende Arbeitslosigkeit verhüten, bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen und die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern» will. Die parlamentarische Initiative 24.456 verlangt, diesen Zweck ausdrücklich zu ergänzen: Künftig sollen auch Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit durch geeignete Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung verhindert werden.

Warum diese Ergänzung nötig ist

Der Handlungsbedarf ist klar: 2025 verfügten 14,7 % der Erwerbsbevölkerung in der Schweiz nur über einen Abschluss auf Sekundarstufe I. Unter den registrierten Arbeitslosen lag dieser Anteil im Dezember 2025 bei 24,0 %. In der Sozialhilfe verfügten zuletzt rund 49,5 % der unterstützten Personen lediglich über einen obligatorischen Schulabschluss.

Gleichzeitig ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen deutlich gestiegen – von 11’177 im Dezember 2023 auf 20’510 im Dezember 2025. Das zeigt, dass bestehende Instrumente stärker auf nachhaltige Qualifizierung ausgerichtet werden müssen.

Die Arbeitslosenversicherung kennt bereits heute Ausbildungszuschüsse für Personen ab 30 Jahren ohne genügende berufliche Qualifikation. Auch das SECO hält in der Strategie öAV 2030 fest, dass Aus- und Weiterbildung in der öffentlichen Arbeitsvermittlung bisher nur eine untergeordnete Rolle spielen und markant gestärkt werden sollen. Die Ergänzung des Zweckartikels im AVIG ist deshalb folgerichtig: Sie stärkt das inländische Arbeitskräftepotenzial und verbessert die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.