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Stellungnahme zur Änderung AIG

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Ein Projekt, das in die richtige Richtung geht, aber erweitert werden könnte

Arbeitsintegration Schweiz unterstützt die vorgeschlagene Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Die Vorlage sieht vor, dass die kantonalen und kommunalen Behörden bereits beim Erstkontakt prüfen, ob Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz eingereist sind, einen Bedarf an Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) aufweisen.

AIS begrüsst:

  • die frühzeitige Erkennung von Kompetenzen, Potenzialen und Unterstützungsbedarfen;
  • die strukturierte und schweizweit einheitliche Erhebung von Angaben zum schulischen und beruflichen Hintergrund;
  • die Festlegung verbindlicher Vorgaben für die Triagekriterien, um eine möglichst einheitliche Umsetzung sicherzustellen;
  • die Meldung der betroffenen Personen an die zuständigen kantonalen BSLB-Stellen;
  • die Verpflichtung der BSLB, gemeldete Personen mit Beratungsbedarf zu einem persönlichen Beratungsgespräch einzuladen.

AIS sieht Erweiterungs- und Präzisierungsbedarf:

  • Bei der Ausgestaltung der Triagekriterien müssen die unterschiedlichen Lebenssituationen der betroffenen Personen berücksichtigt werden.
  • Im persönlichen Beratungsgespräch sollten die individuellen Ziele, Kompetenzen, Potenziale und Lebensumstände im Zentrum stehen.
  • Die Abklärung sollte nicht ausschliesslich auf die berufliche Integration ausgerichtet sein.

Aus Sicht von Arbeitsintegration Schweiz sollte die Abklärung bei nachgezogenen Familienangehörigen von Personen aus dem Asylbereich nicht ausschliesslich auf die berufliche Integration fokussieren. Bei einem Teil der Betroffenen bestehen zunächst zusätzliche Unterstützungsbedürfnisse. Sie benötigen beispielsweise Unterstützung beim Erwerb einer Landessprache, bei der sozialen oder gesundheitlichen Stabilisierung oder beim Zugang zu Kinderbetreuung, bevor ein erfolgreicher Einstieg in Ausbildung oder Erwerbsarbeit möglich ist.

AIS spricht sich deshalb für eine bedarfsorientierte Meldepflicht an die jeweils zuständigen Fachstellen aus.

Integration umfasst nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die soziale und gesellschaftliche Teilhabe.

Stellungnahme

Kontakt

Arbeitsintegration Schweiz
Seilerstrasse 22
3011 Bern
Tel: +41 31 552 30 50
info@arbeitsintegrationschweiz.ch

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