Skip to main content
News

Arbeitsintegration und IV-Reform

Alle News

Am 11. Februar 2026 hat der Bundesrat die Leitlinien der nächsten IV-Reform (Integrationsreform) festgelegt. Im Zentrum steht das Ziel, Menschen möglichst im Arbeitsmarkt zu halten und – wenn nötig – eine rasche und wirksame (Re-)Integration zu stärken.

Drei Schwerpunkte mit direkter Relevanz für die Arbeitsintegration

Für Akteur:innen der Arbeitsintegration sind insbesondere drei Punkte zentral. Erstens ist eine neue Integrationsleistung für junge Erwachsene (18–25 Jahre) vorgesehen, die gezielter und früher ansetzen soll. Zweitens soll der Zugang zu von der IV finanzierten Aus- und Weiterbildungen verbessert werden, um Bildungs- und Qualifizierungswege stärker auf nachhaltige Integration auszurichten. Drittens betont der Bundesrat die Notwendigkeit, die nachhaltige Finanzierung sicherzustellen; dabei steht auch eine mögliche Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte im Raum.

Warum das für die Arbeitsintegration besonders relevant ist?

Die Leitlinien reagieren auf Entwicklungen, die für die Praxis der Arbeitsintegration besonders bedeutsam sind. Bei den 18–24-Jährigen ist die Zahl der Neurenten in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen – von 290 auf 430 pro 100’000 Einwohner:innen. Gleichzeitig zeigt die IV-Statistik, dass 48,76% der Neurenten im Jahr 2024 auf psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen sind. Zusätzlich verweist der Kontext der Arbeitswelt auf eine erhöhte Belastung: 42,4% der Arbeitnehmenden geben an, oft oder sehr oft durch ihre Arbeit gestresst zu sein. Diese drei Befunde unterstreichen, weshalb die Integrationsreform für die berufliche Integration – insbesondere bei jungen Erwachsenen und im Bereich psychischer Beeinträchtigungen – so zentral ist.

Was für AIS entscheidend sein wird?

Für AIS wird entscheidend sein, dass die Reform in der Umsetzung praxistauglich bleibt und echte Wirkung entfalten kann. Konkret bedeutet das: die neue Integrationsleistung praxistauglich auszuformen, mit klaren Zielen und tragfähigen Übergängen in Ausbildung und Arbeit; Integration zu stärken, ohne verdeckte Zugangshürden zu schaffen; und Prävention sowie Arbeitsbedingungen als Teil der Reformlogik mitzudenken, damit der Verbleib im Arbeitsmarkt langfristig unterstützt wird.

Nächster Schritt: Vernehmlassung bis Ende 2026

Als nächster Schritt wird das EDI dem Bundesrat bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf zur Integrationsreform vorlegen. AIS wird zusammen mit seinen Partnern Stellung beziehen, um optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Integration und den Verbleib von Menschen im Arbeitsmarkt zu sichern.

Kontakt

Arbeitsintegration Schweiz
Seilerstrasse 22
3011 Bern
Tel: +41 31 552 30 50
info@arbeitsintegrationschweiz.ch

Links