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Anpassungen der SECO-Weisungen AVIG / AVG per 01.01.2026

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SECO-Weisungen AVIG / AVG

Die aktualisierten SECO-Weisungen AVIG / AVG wurden am 23. Dezember 2025 auf der Website arbeit.swiss unter Weisungen / AVIG-Praxis veröffentlicht und sind per 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Am 23. Dezember 2025 informierte das SECO die Durchführungsstellen (Kantone, Arbeitslosenkasse) über alle angepassten Randziffern in allen Weisungen. 

Die Überarbeitungen betreffen insbesondere: 

  • Anpassungen im Zusammenhang mit der Einführung des Informationssystems ASAL 2.0 für die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung (ALE); 
  • Die Umsetzung der vom Bundesrat per 1.1.2026 in Kraft gesetzte Teilrevision des AVIG / AVIV (vgl. Medienmitteilung). 

Kontakt

Arbeitsintegration Schweiz
Seilerstrasse 22
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Tel: +41 31 552 30 50
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