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Verankerung Aus- und Weiterbildung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)

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Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit durch Förderung von Aus- und Weiterbildungsmassnahmen verringern.

Gemäss der Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat diese am 1. April 2026 der parlamentarischen Initiative Roduit 24.456 zur expliziten Verankerung von Aus- und Weiterbildung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Die Schwesterkommission des Nationalrats (SGK-N) hatte der Initiative bereits am 11. April 2025 mit 13 zu 12 Stimmen Folge gegeben. Die Ausarbeitung des Revisionsentwurfs obliegt damit nun der SGK-N. Arbeitsintegration Schweiz begrüsst diesen Entscheid.

Erweiterung des Zweckartikels im AVIG

Der geltende Zweckartikel des AVIG hält fest, dass das Gesetz «drohende Arbeitslosigkeit verhüten, bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen und die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern» will. Die parlamentarische Initiative 24.456 verlangt, diesen Zweck ausdrücklich zu ergänzen: Künftig sollen auch Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit durch geeignete Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung verhindert werden.

Warum diese Ergänzung nötig ist

Der Handlungsbedarf ist klar: 2025 verfügten 14,7 % der Erwerbsbevölkerung in der Schweiz nur über einen Abschluss auf Sekundarstufe I. Unter den registrierten Arbeitslosen lag dieser Anteil im Dezember 2025 bei 24,0 %. In der Sozialhilfe verfügten zuletzt rund 49,5 % der unterstützten Personen lediglich über einen obligatorischen Schulabschluss.

Gleichzeitig ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen deutlich gestiegen – von 11’177 im Dezember 2023 auf 20’510 im Dezember 2025. Das zeigt, dass bestehende Instrumente stärker auf nachhaltige Qualifizierung ausgerichtet werden müssen.

Die Arbeitslosenversicherung kennt bereits heute Ausbildungszuschüsse für Personen ab 30 Jahren ohne genügende berufliche Qualifikation. Auch das SECO hält in der Strategie öAV 2030 fest, dass Aus- und Weiterbildung in der öffentlichen Arbeitsvermittlung bisher nur eine untergeordnete Rolle spielen und markant gestärkt werden sollen. Die Ergänzung des Zweckartikels im AVIG ist deshalb folgerichtig: Sie stärkt das inländische Arbeitskräftepotenzial und verbessert die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.