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Elisabeth Alfs-Lapraz

Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Personen mit Status S

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Arbeitsintegration Schweiz begrüsst die Vorschläge des Bundesrates, fordert aber Anpassungen

Der Bundesrat hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, mit dem Ziel, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S zu verbessern und die Zulassung von Drittstaatsangehörigen, die in der Schweiz ausgebildet wurden, zu erleichtern. Arbeitsintegration Schweiz begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen im Grossen und Ganzen, fordert jedoch konkrete Anpassungen, um die Wirksamkeit der Massnahmen in der Praxis zu gewährleisten.

Die wichtigsten Änderungen, die den Bereich der beruflichen Eingliederung betreffen:

  • Meldepflicht anstelle der Genehmigungspflicht
  • Kantonswechsel für Erwerbstätige mit Status S unter bestimmten Bedingungen erlaubt
  • Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV)
  • Verpflichtung zur Teilnahme an Eingliederungsmassnahmen
  • Erleichterte Verlängerung der kantonalen Integrationsprogramme (KIP)

Meldepflicht anstelle der Bewilligungspflicht

Wie vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sollen auch Personen mit S-Status nicht mehr der Bewilligungspflicht für Arbeit, sondern nur noch einer Meldepflicht unterstellt werden. Die teilweise langen Fristen, die für die Bearbeitung der Bewilligungen benötigt werden, führen zu Verzögerungen und stellen ein Hindernis für die Beschäftigungsfähigkeit dar. Aus Sicht von AIS wird durch den Ersatz der Bewilligungspflicht durch eine reine Meldepflicht eine unnötige administrative Hürde beseitigt und der Zugang zur Beschäftigung für Personen mit Schutzstatus S effektiv erleichtert.

Kantonswechsel zu restriktiv

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst grundsätzlich das Recht auf einen Kantonswechsel für Erwerbstätige, bemängelt jedoch die zu strengen Zugangsbedingungen (Vertragsdauer, vollständige Unabhängigkeit von der Sozialhilfe, 90 Minuten Fahrtzeit). Sie empfiehlt eine Senkung der Schwelle auf eine Stunde Fahrzeit und einen flexibleren Ansatz bei teilweiser Abhängigkeit von der Sozialhilfe.

Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV)

In Zukunft werden die Sozialdienste verpflichtet sein, arbeitslose Personen mit Schutzstatus S der öffentlichen Arbeitsverwaltung (öAV) zu melden. AIS begrüsst die Absicht, die Zusammenarbeit zwischen den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und den Sozialdiensten zu verstärken. Allerdings reicht diese Änderung allein nicht aus, um die Erwerbstätigkeit von Personen mit Status S zu fördern. Die Mitarbeitenden der RAV verwalten derzeit bis zu 180 Dossiers von arbeitssuchenden Personen. Mit der Umsetzung der Meldepflicht müssten zwingend genügend Stellenprozente und zusätzliche fachliche Kompetenzen zur Verfügung gestellt werden, um eine effiziente Betreuung zu gewährleisten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein für alle Seiten frustrierender Leerlauf produziert wird.

Verpflichtung zur Teilnahme an Eingliederungsmassnahmen

Arbeitsintegration Schweiz ist grundsätzlich damit einverstanden, dass auch schutzsuchende Personen mit S-Status zur Teilnahme an „Massnahmen zur beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung“ verpflichtet werden können. Allerdings wird der Mangel an oder die hohen Kosten für Kinderbetreuungseinrichtungen häufig als Hindernis für die Eingliederung junger Flüchtlingseltern in den Arbeitsmarkt genannt. Zur Teilnahme an einer Eingliederungsmassnahme zu verpflichten, ohne die individuellen Lebensumstände zu berücksichtigen, ist kontraproduktiv. Es ist notwendig, im Vorfeld eine Potenzialanalyse durchzuführen, die diese Bedingungen berücksichtigt. Dazu braucht es ausreichend ausgebildetes Fachpersonal.

Erleichterte Zulassung von in der Schweiz ausgebildeten ausländischen Hochschulabsolventen

AIS begrüsst die Anpassungen, die es Drittstaatsangehörigen, die in der Schweiz eine Berufsausbildung oder ein Postdoc absolviert haben, ermöglichen werden, in der Schweiz zu bleiben. Dies ist ein positives Signal für die Aufwertung der in der Schweiz absolvierten Ausbildung.

Erleichterte Verlängerung der kantonalen Integrationsprogramme (KIP)

AIS begrüsst die vorgesehene Möglichkeit, laufende kantonale Integrationsprogramme (KIP) zu verlängern. Dadurch wird der administrative Aufwand für den Bund und die Kantone bei einer Verlängerung der KIP begrenzt und ein kompliziertes Einreichungsverfahren vermieden.

Um eine erfolgreiche Integration tatsächlich zu erleichtern, müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein.

Die im Entwurf des Bundesrates vorgesehenen Änderungen sind erfreulich. Dennoch betont Arbeitsintegration Schweiz die Notwendigkeit einer angepassten Begleitung durch eine ausreichende Anzahl gut ausgebildeter Fachpersonen. Ansonsten droht das Ziel, die Erwerbstätigkeit von Personen im Asylbereich zu fördern, an strukturellen Hindernissen zu scheitern, insbesondere bei jungen Eltern.

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Erste Vorstands-Retraite für den neuen Präsidenten von AIS

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Strategisches Treffen im Bundeshaus, um die Prioritäten für die Zukunft festzulegen

Die erste Vorstands-Retraite unter dem Vorsitz von Giorgio Fonio fand an einem symbolträchtigen Ort statt: im Bundeshaus. Für den neuen Präsidenten bot sich die ideale Gelegenheit, die Vorstandsmitglieder kennenzulernen und sich mit den aktuellen Herausforderungen des Vereins auseinanderzusetzen.

Im Mittelpunkt standen die Ergebnisse der Mitgliederzufriedenheitsumfrage, die verschiedenen Beitragsmodelle sowie die politischen Dossiers, mit denen sich Arbeitsintegration Schweiz befasst.

Die Themen Lobbying und Kommunikation waren Gegenstand bereichernder Diskussionen, in denen mehrere konkrete Ansätze zur Stärkung der Interessenvertretung des Sektors auf nationaler Ebene identifiziert wurden.

Wir danken Barbara Iseli Szepanski (B’VM) herzlich für die Präsentation der ersten Ergebnisse der laufenden Analyse zur Struktur von AIS und den regionalen Vertretungen.

Rückblick in Bildern:

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Budgetkürzungen des Bundesrates

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Arbeitsintegration Schweiz warnt vor den Folgen für die soziale und berufliche Integration

Die Massnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung sind von den geplanten Budgetkürzungen des Bundesrates nicht direkt betroffen. Die geplanten Kürzungen werden sich jedoch negativ auf die Eingliederungsperspektiven der am stärksten gefährdeten Personen in der Schweiz auswirken. Arbeitsintegration Schweiz warnt vor den sozialen und strukturellen Folgen dieser Entscheidungen.

In Kürze

  • Kürzung der Globalpauschale im Asylbereich: Der Bund kürzt seine Leistungen für vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge, Schutzbedürftige und Staatenlose, indem die finanzielle Abgeltung des Bundes für deren Betreuung und Sozialhilfe auf vier Jahre begrenzt wird. Dadurch sollen ab 2028 700 Millionen Franken eingespart werden. Diese Massnahme verlagert die Kosten auf die Kantone, verstösst gegen die Schweizer Integrationsagenda und gefährdet eine nachhaltige Integration.
  • Grundkompetenzen: Streichung der Mittel für 1,67 Millionen Erwachsene, die Defizite in den Bereichen Lesen, Rechnen und Computerkenntnisse aufweisen.
  • Einsparungen bei der familienergänzenden Kinderbetreuung: Zunahme der Schwierigkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren, mit dem Risiko, dass die Erwerbsfähigkeit junger Eltern – und insbesondere von Müttern – zurückgeht.
  • Streichung der Subventionen für Weiterbildungsorganisationen (OWB): Diese Gelder sind für das Schweizer Bildungssystem von systemischer Bedeutung, da sie die Weiterbildung für Bevölkerungsgruppen zugänglich machen, die sich diese nicht leisten können.

Kürzung der Globalpauschale im Asylbereich

Ab 2028 könnten durch diese Massnahme fast 700 Millionen Franken eingespart werden. Konkret würde der Bund seine Unterstützung für die Kantone auf vier statt bisher fünf bzw. sieben Jahre für Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige beschränken – ohne Berücksichtigung ihres Integrationsverlaufs.

Eine solche Massnahme verstösst gegen die Schweizer Integrationsagenda, verlagert die Kosten auf die Kantone und gefährdet nachhaltige Integrationswege – insbesondere für Menschen mit Sprach- oder Bildungsbarrieren. Die Eingliederung braucht Zeit, Qualität und Kontinuität. Wer hier spart, gefährdet nicht nur die Lebensperspektiven von Menschen auf der Flucht, sondern riskiert auch einen Rückschlag für den sozialen Zusammenhalt, die Bildungsgerechtigkeit und die Arbeitsmarktintegration für die gesamte Gesellschaft.

Abschaffung der Finanzierung der Grundkompetenzen von Erwachsenen

Während rund 1,67 Millionen Menschen in der Schweiz erhebliche Lücken in den Bereichen Lesen, Mathematik oder IKT aufweisen, würde der Rückzug des Bundes Programme beenden, die für ihre Arbeitsmarktfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Illettrismus werden auf 1,3 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt.

Diese – häufig niedrigschwelligen – Angebote ermöglichen es gering qualifizierten oder in prekären Verhältnissen lebenden Erwachsenen, sich die Grundkompetenzen anzueignen, die für jede Grundausbildung und damit für eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sind.

Einsparungen in der familienergänzenden Betreuung

Zu diesen Massnahmen kommt noch die Kürzung der Zuschüsse für die familienergänzende Kinderbetreuung hinzu. Die Kinderbetreuung stellt bereits eine Herausforderung für viele Familien und ein Hindernis für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt dar. In diesem Bereich zu sparen, schwächt die ohnehin schon schwierige Teilnahme junger Eltern – insbesondere von Müttern – an Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt noch weiter. Ein zugängliches Betreuungsangebot ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Eingliederung.

Streichung der Subventionen für Weiterbildungsorganisationen (OWB)

Arbeitsintegration Schweiz lehnt auch die Streichung der Subventionen für die Weiterbildungsorganisationen (WBO) und die Einführung einer starren Obergrenze von 50% für die Bundeszuschüsse ab. Diese Änderungen bergen das Risiko einer nachhaltigen Schwächung des Bildungssystems, das für die Eingliederung von gering qualifizierten oder älteren Menschen sowie für Personen mit Migrationshintergrund von entscheidender Bedeutung ist.

Nächster Schritt

Das Parlament wird im Herbst 2025 über diese Budgetkürzungen debattieren. Bis dahin mobilisieren sich Arbeitsintegration Schweiz und seine Partner, um die politischen Akteure davon zu überzeugen, dass die wesentlichen Instrumente für die soziale und berufliche Integration der schwächsten Personen in der Schweiz nicht gefährdet werden.

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Jahresbericht 2024 im neuen digitalen Format

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Ein neues digitales Format

Unser Jahresbericht 2024 ist jetzt online verfügbar. Mit 33 organisierten Veranstaltungen und mehr als 700 Teilnehmer:innen war das Jahr von einem starken Engagement des Netzwerks geprägt, insbesondere durch die Tagungen der Fachkommission Jugend/SEMO und der CRIEC, an denen mehr als 160 Fachpersonen teilnahmen.

Dieses neue digitale Format soll interaktiver und moderner sein. Es ebnet auch den Weg zu mehr Formatvielfalt und einem leichteren Zugang zu Informationen.

Jahresbericht 2024

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Rückblick auf die Mitgliederversammlung

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Neuanfänge, Peer-Ansätze und Fachaustausch

Als wahrer Höhepunkt in unserem Vereinsleben fand am 2. April im Farellhaus in Biel die Mitgliederversammlung von Arbeitsintegration Schweiz statt.

Nach der Genehmigung des Jahresabschlusses 2024 und der Vorstellung der Prioritäten für 2025 wählten die Mitglieder Giorgio Fonio zum Präsidenten des Vereins. Er tritt die Nachfolge von Irène Kälin an, der für ihr Engagement im Dienste von Arbeitsintegration Schweiz in den letzten fünf Jahren herzlich gedankt wurde.

Im zweiten Teil des Treffens wurden zwei Themen behandelt, die in direktem Zusammenhang mit der Praxis im Bereich der sozialen und beruflichen Eingliederung stehen.

Rahel Müller de Menezes, Roberto Cassanello und Katja Näf stellten verschiedene Arten von Peer-to-Peer-Ansätzen vor – eine Interventionsmethode, die Personen und Zielgruppen mit ähnlichen Erfahrungen und gemeinsamen Problemen vereint. Diese Praktiken nehmen verschiedene Formen an, vom Mentoring über die gegenseitige Unterstützung bis hin zum „Recovery Cafe“, einem Raum für Dialog und gegenseitige Unterstützung. Diese Ansätze stärken die Nähe, das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der angebotenen Unterstützung, insbesondere im Bereich der Arbeitsintegration und der psychischen Gesundheit.

Die Stiftung Battenberg stellte anschliessend ihr Modell vor, das Ausbildung und Eingliederung verbindet, mit Schwerpunkt auf den Berufen in den Bereichen Digitaltechnik, Uhrmacherei und Büroautomation. An ihren fünf Standorten ermöglicht die Einrichtung jungen Menschen und Erwachsenen den Erwerb übertragbarer Kompetenzen, die direkt auf dem ersten Arbeitsmarkt einsetzbar sind.

Wir danken allen Anwesenden herzlich für ihre Teilnahme und ihren wertvollen Beitrag zum Austausch.

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Bei Fragen zum Peer-Ansatz der IG Arbeit steht Katja Näf gerne zur Verfügung:

Katja Näf
IG Arbeit
Leiterin Intake & Soziales
E-Mail: katja.naef@igarbeit.ch

Bei Fragen zum Peer-Ansatz an die Berner Fachhochschule steht Frau Dr. Rahel Müller de Menezes gerne zur Verfügung:

Dr. Rahel Müller de Menezes
Berner Fachhochschule
Dozentin
E-Mail: rahel.mueller@bfh.ch

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Wechsel im Präsidium der Arbeitsintegration Schweiz

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Giorgio Fonio zum Präsidenten von Arbeitsintegration Schweiz gewählt

Die Mitgliederversammlung von Arbeitsintegration Schweiz hat am 2. April Giorgio Fonio zum neuen Präsidenten des Verbands gewählt. Der Nationalrat der Mitte und engagierte Gewerkschafter tritt die Nachfolge von Irène Kälin an, die AIS seit 2020 präsidierte.

Giorgio Fonio, der seit mehreren Jahren im Bereich der sozialen und beruflichen Integration engagiert und Mitglied von Vereinen wie Orto oder der Gabbiano-Stiftung ist, will Arbeitsintegration Schweiz zu einem unumgänglichen Ansprechpartner für die Akteure und Akteurinnen in Politik, Medien und Verwaltung machen. Der 40-jährige Tessiner trat 2023 sein Amt als Nationalrat der Mitte an.

„In diesem Zusammenhang halte ich es für wichtig, die Stimme der Arbeitsintegration zu erheben, damit die Politik sich des immensen Wertes der Arbeit aller in diesem Bereich tätigen Vereine bewusst wird“, erklärt er.

Als Regionalsekretär der Gewerkschaft OCST und Vizepräsident von Travail Suisse ist Giorgio Fonio sowohl Gewerkschafter als auch ein Mann der Praxis. Er setzt sich für eine gerechtere und inklusivere Arbeitswelt ein. Dieser Erfahrungshintergrund wird für die Stärkung der Beziehungen zwischen dem Sektor der Arbeitsintegration und der Wirtschaft von Vorteil sein.

Giorgio Fonio tritt die Nachfolge von Irène Kälin, Nationalrätin der Grünen, an. Seit 2020 war sie als Präsidentin von Arbeitsintegration Schweiz tätig und spielte eine entscheidende Rolle im Entwicklungsprozess von AIS. Wir danken ihr herzlich für ihr Engagement, ihre Energie und ihre Entschlossenheit, unsere Werte der sozialen Inklusion ins Zentrum der Schweizer Politik zu tragen.

Der neue Präsident tritt sein Amt in einem unsicheren wirtschaftlichen Umfeld an, das von Budgetkürzungen und Fachkräftemangel geprägt ist. Angesichts dieser Herausforderungen kommt der Branche der Arbeitsintegration eine Schlüsselrolle zu, sowohl bei der Unterstützung von gefährdeten Personen bei der Arbeitsintegration als auch bei der Überzeugung der zentralen Akteure, die optimalen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Um diese Aufgabe voranzutreiben, will Giorgio Fonio die Präsenz von Arbeitsintegration Schweiz auf nationaler Ebene stärken und die Zahl der Mitglieder erhöhen.

Die Mitglieder begrüssen die Wahl von Giorgio Fonio und sehen in ihm einen engagierten, praxisnahen Präsidenten. Die Wahl eines Tessiners zum Präsidenten hebt zudem auch die geografische Vielfalt innerhalb des Verbands hervor.

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Die revidierte IN-Qualis Norm tritt in Kraft – die neue Website ist online

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Neues aus dem Bereich Qualität in der Arbeitsintegration

Wir von Arbeitsintegration Schweiz freuen uns, bekannt zu geben, dass die überarbeitete IN-Qualis-Norm heute, am 1. April 2025, offiziell in Kraft tritt. Dieser Schritt markiert eine wichtige Entwicklung für die Qualität im Bereich der sozialen und beruflichen Integration in der Schweiz.

  • Die neue Website www.in-qualis.ch ist online und bietet Ihnen alle nützlichen Informationen zur Norm: Referenzdokumente, Zertifizierungsbedingungen und visuelle Elemente. Diese Website wurde entwickelt, um die Norm für alle an IN-Qualis interessierten Organisationen zugänglicher, klarer und dynamischer zu machen.
  • Die Übergangsfrist ist auf 42 Monate festgelegt. Bis dahin müssen alle zertifizierten Organisationen über ein Zertifikat verfügen, das der revidierten Norm entspricht. Die praktischen Einzelheiten sind im Reglement, insbesondere unter Punkt 4.4, festgelegt.
  • Parallel dazu tritt ein neues IN-Qualis-Logo in Kraft. Es kann direkt von der Website heruntergeladen und von den zertifizierten Organisationen ab sofort verwendet werden. Bei der ersten Zertifizierung nach der revidierten Norm wird dessen Anwendung obligatorisch (siehe Punkt 3.3 des Reglements).

Diese Revision der Norm, die von Arbeitsintegration Schweiz in Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern durchgeführt wurde, hat zum Ziel, die Qualität und die Anerkennung der Arbeit von Integrationsorganisationen weiter zu stärken.

ℹ️ Bei Fragen erreichen Sie uns unter: info@arbeitsintegrationschweiz.ch
👉 Besuchen Sie jetzt die neue Website: www.in-qualis.ch

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Charlotte Miani
Leiterin Bereiche Qualität und Migration

+41 31 552 30 52

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IN-Qualis

Stellungnahme – «Armut ist kein Verbrechen»

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«Armut ist kein Verbrechen»

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst die Annahme der parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen», fordert jedoch notwendige Anpassungen, um den Betroffenen einen echten Schutz zu gewährleisten.

Die vom Nationalrat und vom Ständerat angenommene parlamentarische Initiative ist ein wichtiger Schritt nach vorne: Sie erkennt an, dass die Sozialhilfe ein Sicherheitsnetz für alle von Armut betroffenen Menschen bleiben muss, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Ihr Ziel ist klar: Sie soll verhindern, dass die Sozialhilfe als Instrument der Migrationssteuerung eingesetzt wird, und allen Menschen, die sie benötigen, ein Existenzminimum garantieren.

Verzicht auf Sozialhilfe: eine Gefahr für die Betroffenen

Die Verknüpfung des Zugangs zur Sozialhilfe mit aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen übt einen unverhältnismäßigen Druck auf Menschen in prekären Situationen aus. Aus Angst, ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlieren, verzichten viele Familien auf Sozialhilfe, was sie in noch prekärere Situationen stürzt: Verschuldung, Verlust der Wohnung, Verzicht auf medizinische Versorgung und Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung.

Die Position von Arbeitsintegration Schweiz: Anpassungen sind notwendig

Die Initiative ist ein Schritt in die richtige Richtung, muss aber durch Massnahmen ergänzt werden, die einen echten Schutz der Betroffenen gewährleisten. Arbeitsintegration Schweiz empfiehlt zwei wesentliche Anpassungen:

  • Eine Schutzfrist für gut integrierte Ausländer

Personen mit einer Niederlassungsbewilligung leben oft seit Jahrzehnten in der Schweiz, sind hier geboren, aufgewachsen, arbeiten und zahlen Steuern. Sie sind fest in der Gesellschaft verwurzelt. Es ist wichtig, dass die Aufenthaltsdauer und die nachgewiesene Integration berücksichtigt werden und dass höhere Hürden gesetzt werden, bevor ihr Aufenthaltsrecht in Frage gestellt wird. Arbeitsintegration Schweiz bedauert, dass der aktuelle Vorschlag keine Schutzfrist vorsieht, um ihre Aufenthaltssicherheit zu erhöhen.

  • Den Begriff „eigene Schuld“ durch „Mutwilligkeit“ ersetzen

Der Entzug einer Aufenthaltsgenehmigung sollte nur möglich sein, wenn die betroffene Person ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt oder aufrechterhalten hat. Der bloße Bezug von Sozialhilfe sollte nicht per se den Verlust des Aufenthaltsrechts rechtfertigen. Es ist unerlässlich, dass das Gesetz auf einem gerechteren und differenzierteren Ansatz beruht.

Arbeitsintegration Schweiz fordert diese Anpassungen, um den Betroffenen echte Rechtssicherheit zu garantieren und zu verhindern, dass die Angst vor migratorischen Konsequenzen sie eines Grundrechts beraubt: Zugang zu einem Existenzminimum.

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Stellungnahmen zu den Änderungen der Verordnungen zur Arbeitslosenversicherung

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Wichtigste Änderungen und Auswirkungen auf die soziale und berufliche Eingliederung

Eine der wichtigsten Änderungen ist der Zugang zu Berufspraktika ohne Wartefrist. Arbeitsintegration Schweiz begrüßt diese Änderung, da sie es stellensuchenden Personen ermöglicht, sofort an einem Berufspraktikum teilzunehmen, ohne eine Wartezeit von 120 Tagen durchlaufen zu müssen. Darüber hinaus verstärkt diese Bedingung, die an die Arbeitslosenquote in der Schweiz (3,3 % in den letzten sechs Monaten) geknüpft ist, diese Öffnung und bietet eine bessere Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse von arbeitsuchenden Personen auf ihrem Weg in die Arbeitswelt.

Ein Schritt in die richtige Richtung, aber Herausforderungen bleiben bestehen

Während Arbeitsintegration Schweiz diese Verbesserungen begrüßt, weist sie auch auf die strukturellen Herausforderungen hin, denen sich die Anbieter von arbeitsmarktlichen Maßnahmen gegenübersehen. Die Änderung des Begriffs „Eigenkapital“ in „Fremdkapital“ darf nicht mit zusätzlicher Bürokratie und finanziellen Einschränkungen an die Anbieter von arbeitsmarktlichen Massnahmen einhergehen. Denn der Druck von Konjunkturschwankungen, das Konkurrenzverbot und das Verbot, Reserven zu bilden, schwächen ihre Planungssicherheit. Diese Einschränkungen führen allzu oft zur Schliessung wichtiger Programme und zur Fluktuation von qualifiziertem Personal, was die Wirksamkeit der Eingliederungsmaßnahmen beeinträchtigt.

Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu digitalen Hilfsmitteln

Arbeitsintegration Schweiz unterstützt auch die Einrichtung eines zentralen digitalen Portals für die öffentliche Arbeitsvermittlung (Wirkungsziel C2, PES 2030), das einen optimalen Informationsaustausch fördern wird. Es ist jedoch entscheidend, dass diese Plattform für alle Nutzergruppen zugänglich ist, auch für diejenigen mit mangelnden digitalen Kompetenzen. Eine persönliche Betreuung durch die regionale Arbeitsvermittlung ist unerlässlich, um eine nicht nur schnelle, sondern auch dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

Die Entschädigung der Arbeitslosenkassen nicht schwächen.

Die Abschaffung der pauschalen Entschädigung der Arbeitslosenkassen zugunsten eines Bonus-Malus-Mechanismus birgt erhebliche Risiken. Diese Änderung könnte ihre Funktionsweise schwächen, ohne konkrete Verbesserungen zu garantieren. Eingliederung Schweiz setzt sich für die Beibehaltung des aktuellen Modells ein, das eine effiziente und stabile Verwaltung der Arbeitslosenkassen gewährleistet.

Schlussfolgerung

Die vorgeschlagenen Änderungen gehen in die richtige Richtung, insbesondere durch den erleichterten Zugang zu Berufspraktika. Allerdings betont Arbeitsintegration Schweiz, dass stabilere Rahmenbedingungen für die Anbieter von arbeitsmarktlichen Massnahmen wie z.B. die Reservenbildung, die Pauschalentschädigung für Arbeitslosenkassen und ein inklusiver Zugang zu digitalen Werkzeugen notwendig sind, um die Betreuung von arbeitsuchenden Personen zu stärken.

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