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Elisabeth Alfs-Lapraz

Veröffentlichung des Jahresberichts

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Nationale Fachtagung, Weiterbildungen, Austausch mit Bundesräten, Gründung einer neuen Interessengemeinschaft: Das Jahr 2025 war geprägt von zahlreichen Höhepunkten. Ein besonders entscheidender Moment für unseren Verband war der Wechsel im Präsidium von Irène Kälin zu Giorgio Fonio.

Unser Jahresbericht 2025 blickt auf die wichtigsten Meilensteine des Jahres zurück und zieht Bilanz über die Aktivitäten des Dachverbands. Wir danken unseren Mitgliedern sowie dem SEM und dem SECO herzlich für ihre Unterstützung. Dank dieser können wir unseren Auftrag zur Professionalisierung, zur Qualitätssicherung und zur Wahrung der Interessen der Branche weiterführen.

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Kürzungen im Bundeshaushalt

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Kürzen, aber nicht streichen – eine nur halbwegs erfreuliche Entlastung

Der Ständerat hat den vom Nationalrat verabschiedeten Kompromiss bestätigt: Das Bundesbudget für die Weiterbildung wird um 20 % von 19 auf 15 Millionen Franken gekürzt. Trotz dieser Kürzung ist dies ein Erfolg für den Weiterbildungssektor. Arbeitsintegration Schweiz hat sich im Parlament dafür eingesetzt, die vom Bundesrat geplante vollständige Streichung der Finanzierung der Grundkompetenzen zu verhindern. AIS bedauert jedoch Massnahmen, die die Rahmenbedingungen für die Integration in der Schweiz schwächen, insbesondere im Asylbereich, wo die Verkürzung der Laufzeit der Globalpauschalen die Integrationsbemühungen gefährden könnte.

Ein Kompromiss, der das Schlimmste verhindert

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Bundesfinanzierung der Weiterbildung vollständig zu streichen. Das Parlament entschied sich schliesslich für eine teilweise Kürzung. Das Budget sinkt somit von 19 auf 15 Millionen Franken – das Ergebnis eines Kompromisses zwischen dem Ständerat, der eine Senkung auf 10 Millionen befürwortete, und dem Nationalrat, der jegliche Kürzung ablehnte.

Trotz einer Kürzung um 20 % sendet dieser Entscheid ein wichtiges Signal zugunsten der Weiterbildung und der Grundkompetenzen. Er ermöglicht es, die für den Erhalt der bestehenden Angebote unverzichtbare Bundesunterstützung aufrechtzuerhalten. Dieses Ergebnis ist auch das Ergebnis der Sensibilisierungsarbeit, die die Allianz für Weiterbildung im Parlament geleistet hat und in der sich Arbeitsintegration Schweiz aktiv engagiert hat.

Grundkompetenzen – ein wesentlicher Hebel für die Arbeitsmarktfähigkeit

Die Bundesfinanzierung der Weiterbildung unterstützt die Entwicklung von Angeboten für Erwachsene mit Defiziten bei den Grundkompetenzen. Diese Kompetenzen sind ein entscheidender Faktor für den Erhalt des Arbeitsplatzes und die soziale und berufliche Integration.

Die im Dezember 2024 veröffentlichte PIAAC-Studie zeigt, dass 1,6 Millionen Erwachsene in der Schweiz über unzureichende Kompetenzen in den Bereichen Lesen, alltägliche Mathematik und Problemlösen verfügen. Diese Defizite gehen mit einer geringeren Arbeitsmarktbeteiligung und eingeschränkten beruflichen Perspektiven einher.

Schwächung der Angebotsstrukturen

Die Kürzung der Bundesmittel um 20 % schwächt jedoch die bestehenden Angebotsstrukturen. Die Kantone könnten möglicherweise nicht in der Lage sein, den Rückzug des Bundes auszugleichen, was zu einem Rückgang der Angebote, für die am stärksten benachteiligten Personen auf dem Arbeitsmarkt führen würde.

Auch wenn das radikalste Szenario vermieden wurde, läutet dieser Entscheid eine Phase der Unsicherheit für die Akteure im Bereich der Ausbildung und der Integration ein.

Integration von Geflüchteten: unrealistische Fristen

Im Asylbereich sieht das Sparprogramm zudem vor, die maximale Dauer der Bundesbeiträge an die Kantone in Form von Globalpauschalen auf fünf Jahre zu begrenzen. Arbeitsintegration Schweiz bedauert diese Massnahme. Anstatt echte Einsparungen zu erzielen, droht dieser Entscheid eine Ausgabenverschiebung auf die Kantone und Gemeinden, die diese zusätzlichen Kosten nicht immer auffangen können.

Wie die Schweizerische Konferenz der Integrationsdelegierten (KID) betont, steht diese Ausrichtung im Widerspruch zur Politik im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz. Diese basiert auf dem Erlernen der Sprache, der Qualifizierung und einer nachhaltigen beruflichen Eingliederung. Eine dauerhafte Integration erfordert jedoch Zeit, Kompetenzen und eine angemessene Begleitung. Ein Ansatz, der in erster Linie auf die Verkürzung der Abgeltungsdauer der Globalpauschalen abzielt, gefährdet diese Ziele.

Eine besorgniserregende Entwicklung

Arbeitsintegration Schweiz ist der Ansicht, dass diese Massnahmen die Massnahmen zur Qualifizierung, Integration und Teilhabe am Arbeitsmarkt schwächen könnten. Die unmittelbaren Einsparungen könnten somit mittel- und langfristig zu höheren sozialen und wirtschaftlichen Kosten führen. AIS wird sich gemeinsam mit seinen Partnern weiterhin für solide Rahmenbedingungen für die soziale und berufliche Eingliederung einsetzen.

Arbeitsintegration und IV-Reform

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Am 11. Februar 2026 hat der Bundesrat die Leitlinien der nächsten IV-Reform (Integrationsreform) festgelegt. Im Zentrum steht das Ziel, Menschen möglichst im Arbeitsmarkt zu halten und – wenn nötig – eine rasche und wirksame (Re-)Integration zu stärken.

Drei Schwerpunkte mit direkter Relevanz für die Arbeitsintegration

Für Akteur:innen der Arbeitsintegration sind insbesondere drei Punkte zentral. Erstens ist eine neue Integrationsleistung für junge Erwachsene (18–25 Jahre) vorgesehen, die gezielter und früher ansetzen soll. Zweitens soll der Zugang zu von der IV finanzierten Aus- und Weiterbildungen verbessert werden, um Bildungs- und Qualifizierungswege stärker auf nachhaltige Integration auszurichten. Drittens betont der Bundesrat die Notwendigkeit, die nachhaltige Finanzierung sicherzustellen; dabei steht auch eine mögliche Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte im Raum.

Warum das für die Arbeitsintegration besonders relevant ist?

Die Leitlinien reagieren auf Entwicklungen, die für die Praxis der Arbeitsintegration besonders bedeutsam sind. Bei den 18–24-Jährigen ist die Zahl der Neurenten in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen – von 290 auf 430 pro 100’000 Einwohner:innen. Gleichzeitig zeigt die IV-Statistik, dass 48,76% der Neurenten im Jahr 2024 auf psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen sind. Zusätzlich verweist der Kontext der Arbeitswelt auf eine erhöhte Belastung: 42,4% der Arbeitnehmenden geben an, oft oder sehr oft durch ihre Arbeit gestresst zu sein. Diese drei Befunde unterstreichen, weshalb die Integrationsreform für die berufliche Integration – insbesondere bei jungen Erwachsenen und im Bereich psychischer Beeinträchtigungen – so zentral ist.

Was für AIS entscheidend sein wird?

Für AIS wird entscheidend sein, dass die Reform in der Umsetzung praxistauglich bleibt und echte Wirkung entfalten kann. Konkret bedeutet das: die neue Integrationsleistung praxistauglich auszuformen, mit klaren Zielen und tragfähigen Übergängen in Ausbildung und Arbeit; Integration zu stärken, ohne verdeckte Zugangshürden zu schaffen; und Prävention sowie Arbeitsbedingungen als Teil der Reformlogik mitzudenken, damit der Verbleib im Arbeitsmarkt langfristig unterstützt wird.

Nächster Schritt: Vernehmlassung bis Ende 2026

Als nächster Schritt wird das EDI dem Bundesrat bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf zur Integrationsreform vorlegen. AIS wird zusammen mit seinen Partnern Stellung beziehen, um optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Integration und den Verbleib von Menschen im Arbeitsmarkt zu sichern.

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Zentrale Erkenntnisse der nationalen Fachtagung von AIS

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Zu finden in der Fachzeitschrift «Sozialhilfe»

Die Fachzeitschrift Die Sozialhilfe (SKOS) veröffentlicht einen ausführlichen Artikel zu den wichtigsten Erkenntnissen unserer nationalen Fachtagung 2025 zur Wirkungsevaluation in der sozialen und beruflichen Integration.

Über 250 Fachpersonen diskutierten dabei unterschiedliche Ansätze, Herausforderungen und Chancen einer wirksamen Evaluation.

Der Artikel zeigt, dass Wirkung weit über die Platzierung im ersten Arbeitsmarkt hinausgeht. Ebenso wichtig sind langfristige Entwicklungen wie die Stabilisierung der Lebenssituation, der Aufbau von Tagesstrukturen, die Stärkung des Selbstvertrauens oder Veränderungen im Gesundheitszustand. Das Artikel betont zudem, wie zentral es ist, Wirkungsmechanismen sichtbar zu machen und Angebote «von der Wirkung her» zu denken.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Rahmenbedingungen gelingender Evaluationen: enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, transparente Kommunikation, ausreichende Ressourcen und eine offene Evaluationskultur.

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Wirkungsevaluation in der sozialen und beruflichen Integration

Anfang September widmet Arbeitsintegration Schweiz sein Kolloquium 2025 den Herausforderungen einer systematischen Wirkungsbewertung von Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration. Interview mit Sepala Megert, Geschäftsleiter des Dachverbands.

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Klicken Sie hier, um den Originalartikel in der Zeitschrift Reiso auf Französisch zu entdecken.

(REISO) Das diesjährige Kolloquium von Insertion Suisse widmet sich der Wirkungsbewertung im Bereich der sozialen und beruflichen Integration. Warum ist dieses Thema aktuell?

(Sepala Megert) Die Wirkungsanalyse steht heute im Mittelpunkt der Debatten über die Wirksamkeit der öffentlichen Massnahmen und die optimale Nutzung von Ressourcen. Die soziale und berufliche Integration situiert sich im interinstitutionellen Bereich – Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe, Migration, Bildung – und betrifft Menschen mit sehr unterschiedlichen Lebensverläufen.

Für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger geht es darum, zu wissen, welche Maßnahmen einen klaren Nutzen für die Gesellschaft und die Wirtschaft haben. Für unsere Mitglieder und Partnerinnen und Partner besteht die Herausforderung darin, über gemeinsame, zuverlässige und nützliche Instrumente zu verfügen, um ihre Wirksamkeit nachzuweisen und ihre Programme und Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern. Für Fachleute vor Ort ist dies eine Gelegenheit, ihre oft unsichtbare, aber für den Erfolg der Integration unverzichtbare tägliche Arbeit anzuerkennen. Und für die betreuten Personen bietet sich die Möglichkeit, alle Schritte auf dem Weg zur Erwerbsarbeit oder sozialen Teilhabe sichtbar zu machen – auch wenn das Endziel nicht sofort erreicht wird.

Eine erfolgreiche Integration muss sowohl schnell erfolgen, um eine Entfernung vom Arbeitsmarkt zu vermeiden, als auch nachhaltig sein, um langfristige Stabilität zu gewährleisten. Mit der Organisation dieser nationalen Fachtagung nimmt Arbeitsintegration Schweiz seine Rolle als nationaler Dachverband voll und ganz wahr: Zum ersten Mal werden auf dieser Ebene politische, wissenschaftliche und praktische Akteure zusammengebracht, um konkrete und bewährte Methoden zu diskutieren.

In der Präsentation der nationale Fachtagung sprechen Sie von der Komplexität der Bewertung von Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration. Gibt es im Vergleich zu anderen Bereichen besondere Herausforderungen?

Ja, denn Integrationsprozesse verlaufen weder linear noch vorhersehbar. Gesundheit, Ausbildung, wirtschaftliches Umfeld, persönliche Motivation, soziales Netzwerk: All diese Faktoren beeinflussen sich gegenseitig und entziehen sich oft der direkten Kontrolle der Akteure und Akteurinnen der Integration. Die Auswirkungen einer Massnahme können erst mehrere Monate oder sogar Jahre nach ihrem Abschluss sichtbar werden und betreffen häufig mehrere Institutionen.

Für die Politik erschwert dies die eindeutige Zuordnung der Ergebnisse. Für die Organisationen erfordert dies spezifische Ressourcen und Kompetenzen, um diese komplexen Verläufe zu verfolgen und zu analysieren. Für die Fachleute ist dies eine methodische Herausforderung, die eine Kombination aus genauer Beobachtung, zuverlässigen Daten und qualitativem Feedback erfordert. Für die betreuten Personen schließlich spiegelt diese Komplexität einfach die Realität ihres Lebens wider: Fortschritte sind nicht immer in Zahlen sichtbar, auch wenn sie sehr real sind.

«Die Wirkungsevaluation ist ein strategisches Instrument. Richtig durchgeführt, stärkt sie die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Massnahmen, optimiert die in Integrationsorganisationen eingesetzten Mittel, wertet die Arbeit der Fachleute auf und gibt den betroffenen Personen die Anerkennung, die sie verdienen.»

Wie kann diese Komplexität überwunden werden?

Zunächst einmal muss geklärt werden, was gemessen werden soll: Rückkehr in den Arbeitsmarkt, Erwerb von Kompetenzen, Verbesserung der Gesundheit, Stabilität im Alltag oder anderes. Anschließend müssen mehrere Ansätze kombiniert werden: quantifizierte Indikatoren, Umfragen, Längsschnittanalysen, Fallstudien. Diese Kombination ist unerlässlich, um der Politik solide Daten, den Organisationen wirksame Steuerungsinstrumente und den Fachkräften konkretes Feedback zu ihren Maßnahmen zu liefern. Schließlich muss zusammengearbeitet werden: Geldgeber, Forscher, Praktiker und Betroffene müssen gemeinsam die Erfolgskriterien definieren. Dieser gemeinsame Prozess stärkt die Relevanz der Ergebnisse und fördert kontinuierliche Verbesserungen in der Praxis.

Es muss auch anerkannt werden, dass die Wirkung nicht nur anhand der Integrationsquote in den ersten Arbeitsmarkt gemessen werden kann. Zwischenfortschritte – die Rückkehr zu einem regelmäßigen Lebensrhythmus, die Erweiterung des Netzwerks, die Stärkung des Selbstvertrauens – sind oft unverzichtbare Voraussetzungen für eine schnelle und dauerhafte Integration.

Bewährte Praktiken

In Bezug auf die Wirkungsbewertung bei der sozialen und beruflichen Eingliederung bestätigen sich drei Trends, die mit der internationalen Forschung im Einklang stehen.

  • 360°-Messungen: Einbeziehung von Indikatoren für Beschäftigung, Gesundheit, Ausbildung, Lebensstabilität und soziale Teilhabe unter Berücksichtigung der beruflichen und sozialen Dimensionen der Integration.
  • Sichere digitale Tools: Nutzung von Verwaltungs- und Follow-up-Daten zur Bewertung des Fortschritts in Echtzeit unter Gewährleistung des Datenschutzes und der Validität der Indikatoren.
  • Partizipative Bewertungen: Einbeziehung der Begünstigten und Interessengruppen in die Festlegung der Erfolgskriterien, damit die Indikatoren tatsächlich das messen, was für ihren Werdegang wichtig ist.

Diese Ansätze werden durch die Verwendung klarer Veränderungsmodelle, die Kombination quantitativer und qualitativer Methoden und die Integration der Ergebnisse in das strategische Management der Organisationen ergänzt.

Konkrete Beispiele

Mehrere auf dem Kolloquium vorgestellte Initiativen veranschaulichen die Vielfalt der Ansätze.

  • Die Längsschnittuntersuchung von Form’Avenir (VS): Begleitung junger Menschen bis zu einem Jahr nach ihrer Ausbildung mit Fragebögen, Interviews und der gemeinsamen Erarbeitung von Indikatoren, die berufliche, schulische, persönliche und soziale Aspekte abdecken.
  • Der Ansatz von reframes.ch: Verknüpfung konkreter Indikatoren mit einem klaren Wirkungsmodell, wobei die erwarteten Effekte realistisch bleiben.
  • Das ZEWO Impact Tool: Automatisierter Prozess zur Formulierung messbarer Ziele, zur Planung der Datenerhebung und zur Visualisierung der Wirkungskette auf einfache und teilbare Weise.

Die nationale Fachtagung ist ausgebucht. Haben Sie eine wichtige Botschaft für diejenigen, die an einer Teilnahme interessiert gewesen wären?

Die Wirkungsbewertung ist keine administrative Kontrolle, sondern ein strategisches Instrument. Richtig durchgeführt, stärkt sie die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Massnahmen, optimiert die in Integrationsorganisationen eingesetzten Mittel, wertet die Arbeit der Fachleute auf und gibt den betroffenen Personen die Anerkennung, die sie verdienen.

Unser Ziel ist es, dass diese nationale Fachtagung ein Ort des Austauschs und der gemeinsamen Gestaltung ist, an dem alle Akteure – politische Entscheidungsträger, Organisationsleiter und Praktiker – konkrete Methoden mitnehmen, die auf ihre Realität und ihre Ziele zugeschnitten sind. Auf diese Weise trägt Arbeitsintegration als nationale Plattform dazu bei, die Qualität, Sichtbarkeit und Anerkennung der Integrationsarbeit im ganzen Land zu stärken.

Videobotschaft von Bundesrat Beat Jans

An die Branche der sozialen und Arbeitsintegration

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«Sie bauen Brücken, um sprachliche und soziale Barrieren zu überwinden. Und Sie unterstützen Menschen, die traumatische Erfahrungen gemacht haben. Dank Ihnen finden viele von ihnen ihren Platz in unserer Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt. Ich danke Ihnen von ganzem Herzen für Ihr Engagement!»

Mit diesen Worten wandte sich Bundesrat Beat Jans in seiner Videobotschaft anlässlich der Delegiertenversammlung 2025 an die regionalen Vertretungen von Arbeitsintegration Schweiz. Damit unterstreicht er die Bedeutung und den Wert der Arbeit unserer Branche.

Die Zusammenarbeit von Arbeitsintegration Schweiz mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) ermöglicht es, das ganze Jahr über Weiterbildungen zu organisieren und uns über Best-Practices zur Verbesserung der Arbeitsintegration von Migrantinnen und Migranten auszutauschen.

Der Bericht der Delegiertenversammlung ist hier zu finden.

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Gegenentwurf zur Inklusions-Initiative

Ein Schritt in die richtige Richtung – aber die berufliche Integration darf nicht vergessen werden

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Arbeitsintegration Schweiz unterstützt die Ziele der Inklusions-Initiative und des indirekten Gegenentwurfs des Bundesrats. Die Inklusivität einer Gesellschaft lässt sich jedoch nicht allein durch den Zugang zu Wohnraum, Unterstützung und Hilfsmitteln erreichen. Arbeit und Bildung sind unerlässlich, damit Menschen mit Behinderungen ihr Potenzial entfalten, selbstständig leben und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Bildung und Arbeit: unverzichtbare Voraussetzungen für Selbstständigkeit

Wenn das Ziel darin besteht, optimale Bedingungen für die Selbstständigkeit des Einzelnen zu gewährleisten, ist der Zugang zu Bildung und Arbeit von entscheidender Bedeutung. Diese beiden Hebel fördern die wirtschaftliche Unabhängigkeit, die soziale Anerkennung und die uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Analyse von Arbeitsintegration Schweiz zeigt jedoch, dass die Bereiche Arbeit und Bildung im indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats nicht verankert sind.

Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung in der Verfassung verankern

Arbeitsintegration Schweiz unterstützt ausdrücklich den Gedanken der Inklusion, betont jedoch, dass dieser ohne berufliche Eingliederung unvollständig bleibt. AIS fordert, dass der Arbeitsmarkt wirklich für alle zugänglich ist, und verlangt:

  • klare rechtliche Grundlagen, die den Zugang zu Bildung und Arbeit garantieren;
  • gezielte Unterstützungsmassnahmen für Menschen mit Behinderung, um Hindernisse für ihren Eintritt oder Verbleib auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen;
  • strukturelle Anpassungen bei Arbeitgebern und Bildungseinrichtungen, damit die Bildungswege inklusiv gestaltet werden;
  • die Intensivierung der beruflichen Eingliederung und der begleiteten Beschäftigung – zwei bewährte Brücken für eine erfolgreiche Eingliederung;
  • eine grössere Durchlässigkeit zwischen dem regulären Arbeitsmarkt und dem ergänzenden Arbeitsmarkt mit der Möglichkeit der Rückkehr und flexibler Begleitung;
  • eine koordinierte Finanzierung der Unterstützungsleistungen, klare Mindeststandards und eine aktive Rolle des Bundes bei der interkantonalen Koordination;
  • Qualitätssicherung bei allen Anbietern – mit dem Label IN-Qualis von Arbeitsintegration Schweiz als Referenzgrundlage.

Kurz gesagt

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst, dass die Inklusions-Initiative und ihr indirekter Gegenvorschlag die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der politischen Debatte stärker in den Vordergrund rücken. Aus Sicht der sozialen und beruflichen Integration ist es jedoch unerlässlich, dass die rechtlichen Grundlagen auch auf eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben ausgerichtet sind.

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Delegiertenversammlung im Bundeshaus

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Am letzten Tag der Herbstsession trafen sich de Delegierten von Arbeitsintegration Schweiz auf Einladung von Präsident und Nationalrat Giorgio Fonio unter der Bundeshauskuppel in Bern. Die Regionen Genf, Bern, Waadt, Neuenburg und Ostschweiz waren vertreten, was die nationale Verankerung unseres Netzwerks unterstreicht.

Eine Botschaft der Unterstützung von Bundesrat Beat Jans

Obwohl er nicht anwesend sein konnte, richtete Bundesrat Beat Jans eine Videobotschaft an die Vertreterinnen und Vertreter der Integration:

«Die Herausforderungen sind gross, aber Ihr Know-how ist noch grösser. Verschaffen Sie sich Gehör, teilen Sie Ihre Ideen und knüpfen Sie Netzwerke über Ihr Generalsekretariat der AIS, mit dem das SEM in regelmässigem Kontakt steht. »

Diese Worte sollen an die Unterstützung des Bundesrats erinnern und die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit innerhalb der Branche aufzeigen, um eine erfolgreiche und nachhaltige Integration von Asylsuchenden zu gewährleisten.

Die diskutierten Themen:

Die Sitzung bot Gelegenheit, eine Momentaufnahme der aktuellen Entwicklungen wiederzugeben, welche die soziale und berufliche Integration direkt betreffen:

  • Die laufenden politischen Projekte auf Bundesebene, insbesondere die Revisionen der Invalidenversicherung, die Projekte zur Arbeitslosenversicherung, die Budgetkürzungen und die Inklusionsinitiative
  • Die Indexierung der Finanzierung der MMT an die Teuerung, deren Entwurf derzeit beim SECO ausgearbeitet wird. Die Regionen diskutierten auch das derzeitige Finanzierungssystem, das die Kantone dazu veranlasst, nicht 100 % der vom SECO zur Verfügung gestellten Obergrenze auszuschöpfen.
  • Es ist eine zunehmende Tendenz der Kantone erkennbar, Organisationen der Arbeitsintegration dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu unterstellen, obschon diese grundsätzlich als Ausnahme vorgesehen sind. Dies führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für die Akteure der Arbeitsintegration wie auch für die kantonale Verwaltung, zu einem Risiko des Ausschlusses von gemeinnützigen Strukturen und zu einer Gefährdung der Angebotsvielfalt. Die Regionen wiesen darauf hin, dass die Vielfalt und Spezifität der Massnahmen unerlässlich sind, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Zielgruppen gerecht zu werden.

Die Diskussionen haben gezeigt, dass es notwendig ist, die Regionen zu mobilisieren, damit die Branche mit einer Stimme sprechen kann, interkantonale Koordinationsräume zu nutzen und unsere Kommunikation zu verstärken, indem wir die wirtschaftlichen Auswirkungen der durch Ausschreibungen verursachten Destabilisierung auf die Strukturen, ihre Mitarbeitenden und die Begünstigten beziffern.

Forschungsergebnisse

Der zweite Teil der Versammlung war dem Vortrag von Michael Marti über die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Integration von Migrantinnen und Migranten. Michael Marti betonte die Bedeutung eines systematischen und gezielten Ansatzes für Migrantinnen, der Kinderbetreuung, eine angemessene Beratung und die Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Bedürfnisse umfasst. Die Diskussionen im Anschluss an seinen Vortrag beleuchteten die Erfahrungen aus der Praxis, die zeigen, dass die Schaffung von Räumen, die Frauen vorbehalten sind, das Sprachenlernen, die Ausbildung und den Aufbau von Unterstützungsnetzwerken fördert. Leider werden diese Programme oft als niedrigschwellige Massnahmen betrachtet und sind daher häufig unterfinanziert.

Eine Versammlung im Herzen der Demokratie

Über die Diskussionen hinaus hatten die Vertreterinnen und Vertreter der Regionen das Privileg auf eine Führung durch das Bundesparlament durch Giorgio Fonio, gespickt mit Anekdoten über diesen bedeutenden Ort der Schweizer Demokratie.

Rückblick in Bildern:

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asile.ch I Arbeitsintegration: Der Austausch über bewährte Ansätze ist zentral

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«Man zwingt sie zu arbeiten, verweigert ihnen aber den Zugang zum Arbeitsmarkt.» Dieser Satz beschreibt das Paradoxon der Arbeitsintegration von Asylsuchenden, mit dem alle daran Beteiligten konfrontiert sind. Am 6. Mai 2025 nahmen rund zwanzig Jobcoaches aus der Westschweiz am Workshop «Réfugié·es & emploi: au-delà des idées reçues» teil, der von asyl.ch auf Einladung von Arbeitsintegration Schweiz organisiert wurde. Eine Gelegenheit, sich über Hindernisse und mögliche Lösungen bei der Anstellung von Asylsuchenden in der Schweiz auszutauschen.

Obwohl das Thema Asyl in den Nachrichten allgegenwärtig ist, bleiben seine Regeln und die verschiedenen Stati komplex und werden oft missverstanden. Das kann zu Vorurteilen führen, die den Zugang der betroffenen Personen zum Arbeitsmarkt erschweren können.

Wie kann man diesen rechtlichen Rahmen entmystifizieren und die Rechte und Kompetenzen von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen aufzeigen? Im Rahmen dieses Workshops haben Fachpersonen der Arbeitsintegration ihr Verständnis vertieft, Erfahrungen ausgetauscht, Vorurteile abgebaut und konkrete Ansätze entwickelt. Ziel war es, den Dialog mit Arbeitgebenden zu stärken und Bewerber:innen besser zu begleiten. In kleinen Gruppen versuchten sie, mögliche Lösungen und bewährte kantonale Praktiken zu identifizieren.

ZWISCHEN THEORIE UND PRAXIS

Die Rahmenbedingungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit einem Asylhintergrund sind selbst für Fachpersonen der Arbeitsintegration komplex. Und das aus gutem Grund: Je nach Ausweis bestehen unterschiedliche Rechte und Vorgehensweisen.

Auf die Frage «Wer darf in der Schweiz arbeiten?» waren viele überrascht zu erfahren, dass Personen mit einer N-Bewilligung bereits nach dem Verlassen der Bundesasylzentren (BAZ) einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Diese Unkenntnis liegt wahrscheinlich daran, dass ihre berufliche Integration kaum gefördert wird.

Der Workshop hat auch die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis aufgezeigt, insbesondere hinsichtlich der Dauerhaftigkeit der verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen. Dies gilt beispielsweise für die F-Bewilligung, die als «vorläufige Aufnahme» bezeichnet wird. Diese Bezeichnung ist jedoch irreführend, da der Schutzbedarf der Inhaberinnen und Inhaber anerkannt wird. In der Regel beruht dieser auf einer Kriegssituation oder einem bewaffneten Konflikt. Zudem ist ihre Rückführung de facto nicht durchsetzbar oder unzulässig. Die meisten dieser Personen werden daher dauerhaft in der Schweiz bleiben, da die Lage in ihren Herkunftsländern keine Besserung verspricht. «Aus einer vorübergehenden in eine langfristige Situation», bemerkt ein Teilnehmer mit einem Lächeln.

FÜR JEDE HERAUSFORDERUNG DIE PASSENDE LÖSUNG

Die mit der F-Bewilligung, die jedes Jahr erneuert werden muss, verbundene Unsicherheit wird von Unternehmen regelmässig als Hindernis für die Einstellung von Bewerber:innen angeführt. Angesichts der hohen Fluktuation auf dem Schweizer Arbeitsmarkt – auch unter «einheimischen» Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – lässt sich die Befürchtung, dass die Person «nicht bleibt» jedoch mit einigen einfachen Argumenten ausräumen. Zunächst einmal muss man sich vor Augen führen, was ein Arbeitsplatz für eine Person mit F-Bewilligung bedeutet. Denn genau darum geht es: Der Arbeitsplatz wirkt als Stabilisierungsfaktor, der es ermöglicht, sich aus der Sozialhilfe zu befreien. Die Unabhängigkeit von der Sozialhilfe ist eine Voraussetzung für den Erhalt einer B-Bewilligung oder anderer, manchmal grundlegender Rechte. Arbeit ist somit ein Garant für Anerkennung und langfristiges Engagement.

Zusätzlich spielt der befürchtete Verwaltungsaufwand für die Arbeitgebenden eine zentrale Rolle. Zwar ist der rechtliche Rahmen für Asylbewerber:innen komplex, doch die Formalitäten für eine Einstellung sind relativ einfach. Genau hier ist die Unterstützung durch Fachleute für Arbeitsintegration von entscheidender Bedeutung: Indem sie einen Teil der Formalitäten übernehmen, Fristen – die bei befristeten Verträgen manchmal sehr knapp sind – vorwegnehmen und den Austausch erleichtern, tragen sie dazu bei, die Prozesse zu vereinfachen und die Unternehmen zu beruhigen.

Fachkräfte spielen auch eine wichtige Rolle beim Abbau von Sprachbarrieren. Wenn eine Bewerberin über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen verfügt, aber sprachliche Schwierigkeiten hat, gibt es mehrere Möglichkeiten, ihre Einstellung zu erleichtern: gezielte Sprachkurse, Praktika oder staatliche Beihilfen zum vorübergehenden Lohnausgleich. Regelmässige Fortschrittsberichte – die oft sehr geschätzt werden – tragen ebenfalls dazu bei, einen konstruktiven Dialog mit den Unternehmen aufrechtzuerhalten. Denn die Erfahrung vor Ort zeigt: Das Eintauchen in die Praxis beschleunigt den Lernprozess erheblich, vorausgesetzt, den Bewerber:innen wird die Möglichkeit und die Zeit gegeben, sich zu beweisen.

Da Sozialhilfeempfänger:innen kein eigenes Fahrzeug besitzen dürfen, kann die eingeschränkte Mobilität ein echtes Hindernis für den Antritt einer Arbeitsstelle bedeuten, wenn diese weit vom Wohnort entfernt oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erreichbar ist. Hier können Jobcoaches sich für Übergangslösungen wie Fahrgemeinschaften oder flexible Arbeitszeiten einsetzen, bis die Arbeitnehmer:innen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Die Erleichterung des Führerscheinerwerbs ist ebenfalls eine Massnahme zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere in Branchen, in denen die Mobilität unerlässlich ist. All dies sind konkrete Ansätze, von denen man sich inspirieren lassen kann.

INFORMIEREN UND BEGLEITEN

Die Fachpersonen der Arbeitsintegration sind wichtige Vermittler:innen zwischen den Bewerber:innen und den Unternehmen. Mit ihrer Begleitung sensibilisieren, informieren und beruhigen sie. Die aus der ganzen Westschweiz stammenden Jobcoaches betonten alle, wie wichtig es sei, sich über Strategien und lokalen Vorgehensweisen auszutauschen, um voneinander lernen zu können. Dieses Treffen war mehr als nur ein einfacher Austausch, denn es hat eine gemeinsame Vision hervorgebracht: Der Zugang zum Arbeitsmarkt hängt nicht nur von den individuellen Kompetenzen der Asylsuchenden, sondern auch von der kollektiven Fähigkeit ab, die Hindernisse zu beseitigen, die ihrer Integration im Wege stehen. Diese können administrativer, struktureller oder symbolischer Natur sein.

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Im Fokus: Treffen auf höchster Ebene mit Bundesrat Guy Parmelin

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Am Rande der nationalen Fachtagung vom 3. September wurde eine Delegation von Arbeitsintegration Schweiz von Bundesrat Guy Parmelin zu einem konstruktiven Austausch über die aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes und die strategische Rolle der sozialen und beruflichen Integration empfangen.

Dieses Treffen verfolgte drei Ziele: Stärkung der institutionellen Beziehungen, Bekanntmachung der Fachkompetenz des Dachverbands und Sensibilisierung für die konkreten Beiträge der Branche im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel.

Die Vertreter:innen von Arbeitsintegration Schweiz – Giorgio Fonio (Präsident), Stéphane Manco (Vizepräsident) und Caroline Morel (Vorstandsmitglied) sowie Sepala Megert (Geschäftsleiter) – verwiesen auf die Fähigkeit des Netzwerks, innovative Lösungen zu mobilisieren, die in der Praxis verankert sind. Sie betonten ihre Bereitschaft, aktiv zur Umsetzung der Strategie öAV 2030 beizutragen, insbesondere durch eine stärkere Einbindung in den Austausch zwischen Bund und Kantonen.

Der Bundesrat lobte die guten Beziehungen zwischen dem SECO und Arbeitsintegration Schweiz und bekräftigte, dass die berufliche Integration neben der Robotisierung und der gezielten Einwanderung eine wesentliche Säule darstellt, um den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen.

Angesichts einer sich rasch wandelnden Gesellschaft und fast 400’000 Arbeitskräften, die in zehn Jahren fehlen werden, ist es unerlässlich, dass die Branche der beruflichen Integration, die politischen Behörden und die Akteure des ersten Arbeitsmarktes eng zusammenarbeiten, um wirksame Lösungen zu finden.

Konkrete Lösungen gegen den Arbeitskräftemangel

Ein von der Delegation hervorgehobenes Beispiel veranschaulicht das Potenzial der Branche: Im Kanton Waadt arbeiten Organisationen der sozialen und beruflichen Integration mit Berufsverbänden und kantonalen Arbeitsämtern zusammen, um kurze und praxisorientierte Ausbildungen zu entwickeln. Im Bereich der Energiewende wurden so Programme geschaffen, um Arbeitssuchende schnell auf Stellen im Bereich der erneuerbaren Energien vorzubereiten. Solche Modelle könnten in anderen Branchen mit Arbeitskräftemangel übernommen werden.

«Der Bund und die Kantone sollten solche Initiativen aktiv unterstützen. Sie ermöglichen es, Menschen schnell wieder in Arbeit zu bringen und gleichzeitig die Unternehmen zu entlasten», betont Stéphane Manco, Vizepräsident von Arbeitsintegration Schweiz und Direktor von Démarche.

Dieses Treffen ist ein wichtiger Schritt für die Anerkennung der Relevanz der Branche durch den Bund. Arbeitsintegration Schweiz freut sich darauf, den Dialog in naher Zukunft fortzusetzen.