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Elisabeth Alfs-Lapraz

Änderung der Verordnungen über Integration und Erwerbstätigkeit (VintA und VZAE)

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AIS begrüsst wichtige Fortschritte, fordert aber klare Umsetzungsbedingungen

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hat Arbeitsintegration Schweiz zu den vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Stellung genommen. Aus Sicht des Dachverbands geht die Vorlage in die richtige Richtung: Sie kann dazu beitragen, die soziale und berufliche Integration für Personengruppen, die besonders darauf angewiesen sind, früher, gezielter und nachhaltiger zu stärken.

Das Wichtigste in Kürze

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst insbesondere:
• die Ausweitung der Integrationsförderung auf Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung und Personen mit Schutzstatus S;
• die Möglichkeit, Asylsuchende im erweiterten Verfahren früher mit geeigneten Integrationsmassnahmen zu unterstützen;
• die Verstetigung der Integrationsvorlehre (INVOL) als Bundesprogramm;
• den verbesserten Zugang von Schutzbedürftigen zum Arbeitsmarkt bereits während laufender Verfahren;
• die verbesserte Rechtssicherheit für Opfer sowie Zeug:innen von Menschenhandel.

Gleichzeitig weist Arbeitsintegration Schweiz darauf hin, dass zusätzliche Aufgaben in der Integrationsförderung nur dann wirksam umgesetzt werden können, wenn die Finanzierung ausreichend und verlässlich gesichert ist. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Unterstützung neuer Zielgruppen auf Kosten bereits anspruchsberechtigter Personen erfolgt.

Zugang zu Integrationsmassnahmen und Integrationsvorlehre (INVOL)

Ein zentrales Element, das Arbeitsintegration Schweiz begrüsst, ist der vorgesehene frühere Zugang zu Integrationsmassnahmen. Je früher Potenziale geklärt, Sprachkompetenzen aufgebaut und Bildungs- oder Erwerbswege vorbereitet werden können, desto grösser sind die Chancen auf eine nachhaltige Integration. Diese Logik ist besonders wichtig für Personen mit Schutzstatus S sowie für Asylsuchende im erweiterten Verfahren.

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst zudem die Überführung der Integrationsvorlehre (INVOL) in ein dauerhaftes Bundesprogramm. Dieses Instrument hat sich bewährt, um Jugendliche und junge Erwachsene Geflüchtete auf die berufliche Grundbildung und eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration vorzubereiten.

Aus Sicht des Verbands ist jedoch zentral, dass dieses Programm weiterhin auch Personen erreicht, die noch nicht alle Voraussetzungen für einen direkten Einstieg in eine Lehre erfüllen. Dafür braucht es vorgelagerte Massnahmen wie Potenzialabklärung, Coaching, Grundkompetenzförderung oder Unterstützung bei psychosozialen oder familiären Belastungen.

Bedarf an klareren Umsetzungsbedingungen

Auch wenn Arbeitsintegration Schweiz die Vorlage insgesamt unterstützt, weist sie auf mehrere Lücken hin. Im Zentrum steht dabei die Finanzierung. Die Ausweitung der Integrationsmassnahmen auf neue Zielgruppen kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn die dafür notwendigen Mittel ausreichend und verlässlich gesichert sind. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Kantone zwischen den betroffenen Zielgruppen priorisieren müssen oder dass die Unterstützung neuer Kategorien zulasten bereits anspruchsberechtigter Personen geht.

Über die finanziellen Mittel hinaus betont Arbeitsintegration Schweiz auch die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten, nachvollziehbarer Zuweisungskriterien und praxistauglicher Umsetzungsmodalitäten. Damit die neuen Bestimmungen in der Praxis wirksam sind, braucht es verständliche Regeln, die kohärent angewendet werden und auf eine nachhaltige Integration ausgerichtet sind.

Mit dieser Stellungnahme erinnert AIS daran, dass gelingende Integration nicht allein von einem rascheren Zugang zum Arbeitsmarkt abhängt, sondern ebenso von einer passenden, schrittweisen und realistischen Begleitung. Der Verband unterstützt die vorgeschlagenen Fortschritte daher, fordert aber zugleich tragfähige Grundlagen, damit die Reform ihre Wirkung voll entfalten kann.

Stellungnahme

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SEMO der Zukunft

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Perspektiven für eine wirksame Begleitung Jugendlicher

Am 18. Juni kamen in Solothurn rund 100 Fachpersonen zusammen, um sich mit den Anforderungen an die SEMO der Zukunft auseinanderzusetzen. Zwischen den Realitäten des Arbeitsmarkts, Jugendlichen mit Mehrfachproblematiken, der Berufsorientierung und der technologischen Entwicklungen spielen die SEMO eine zentrale Rolle. Sie unterstützen und begleiten Jugendliche in einer von zahlreichen Herausforderungen geprägten Übergangsphase.

In der Eröffnungsrede erinnerte Sepala Megert, Geschäftsführer von AIS, daran, dass rund 43 % der Jugendlichen zum Zeitpunkt der Ausbildungswahl noch keine klare Anschlusslösung haben – oft, weil sie noch keine Lehrstelle gefunden haben.

«SEMO begleiten Jugendliche in einer Phase, in der Orientierung, Stabilität und praktische Erfahrungen entscheidend sein können. Sie helfen, den nächsten Schritt zu klären. Sie stärken Kompetenzen. Und sie unterstützen Jugendliche dabei, wieder Vertrauen in die eigenen Möglichkeiten zu entwickeln.»

Der Tag bot abwechslungsreiche Inputs zu zentralen Themen der sozialen und beruflichen Integration Jugendlicher. Im Mittelpunkt standen Fragen zu den Kompetenzen der Zukunft, dem Umgang mit psychischen Belastungen in der Berufslehre, aktuellen Entwicklungen im Recruiting sowie den Auswirkungen der Strategie öAV 2030 auf die SEMO. Auch die Rolle der künstlichen Intelligenz für das Bildungswesen und den Arbeitsmarkt wurde aufgegriffen.

Am Nachmittag standen praxisnahe Workshops im Zentrum, die Raum für Erfahrungsaustausch, fachliche Diskussionen und neue Impulse boten. Diskutiert wurden unter anderem organisationale Verantwortung bei Grenzverletzungen, die Bedeutung von Selbstwirksamkeit, die Perspektive von Arbeitgebenden auf die Ausbildung junger Menschen sowie die Frage, wie Jugendliche zu mehr Selbstführung, Motivation und Verantwortung begleitet werden können. Auch unterschiedliche Typen von Lernenden und ihre jeweiligen Entwicklungsfelder wurden thematisiert.

Wir danken der Fachkommission Jugend und SEMO herzlich für die Impulse bei der Programmgestaltung und die Moderation dieses Tages, allen Referierenden für ihre spannenden Beiträge, den Teilnehmenden für den engagierten Austausch sowie dem Alten Spital Solothurn für die grosse Professionalität und Gastfreundschaft sowie  das feine Essen. Sämtliche Präsentationen sind hier verfügbar.

Fotos von der Fachtagung

Im Fokus: Wirkung heisst mehr als Zahlen

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Überlegungen zu Wirkungsnachweisen in der Arbeitsintegration

Die Integration von Menschen mit erschwertem Arbeitsmarktzugang ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe in der Schweiz, steht jedoch vor komplexen Herausforderungen. Bisher fehlen systematische Wirkungsnachweise, obwohl Wirkungsmodelle und realistische Ziele helfen könnten, Wirkungen sichtbar zu machen. Für deren Einführung braucht es eine gemeinsame Verständigung, geeignete Indikatoren und eine schrittweise Umsetzung. So lässt sich Qualität sichern und die Legitimation gegenüber Geldgebern stärken – ein Beitrag zur nachhaltigen Professionalisierung der Arbeitsintegration.

Ausgangslage

Die (Re-)Integration von Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt ist ein zentraler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in der Schweiz. Organisationen der Arbeitsintegration unterstützen Langzeitarbeitslose, Geflüchtete, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Jugendliche ohne Ausbildung beim Zugang zu sinnvoller Beschäftigung und bei der Förderung ihrer Selbstständigkeit. Unterschieden wird zwischen beruflicher Integration (in den ersten Arbeitsmarkt) und sozialer Integration (gesellschaftliche Teilhabe) (vgl. Kanton Zürich 2025).

Arbeitsintegration bewegt sich im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Verantwortung und arbeitsmarktbezogenen Anforderungen. Organisationen müssen individuelle Lebenslagen – etwa gesundheitliche Einschränkungen, Sprachbarrieren oder psychische Belastungen – berücksichtigen und zugleich wirtschaftlichen Erwartungen nach Effizienz und Qualifikation gerecht werden. Öffentliche Auftraggebende fordern zunehmend Wirkungsnachweise, Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit (vgl. Neuenschwander et al. 2022). Der technologische Wandel – insbesondere durch Digitalisierung und künstliche Intelligenz – verändert Arbeitsformen und Qualifikationsprofile und erfordert eine laufende Anpassung der Angebote (vgl. ebd.). Auch die interinstitutionelle Zusammenarbeit, etwa zwischen Sozialhilfe, RAV und IV, verlangt koordinierte Abläufe zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten (vgl. Kanton Zürich 2025).

Was sind Wirkungen in der Arbeitsintegration?

Obwohl es Vorschläge zur Steuerung über Wirkungsindikatoren gibt (vgl. Bieri et al. 2006), wird die Wirkung von Arbeitsintegration bislang nicht systematisch erfasst, um die Effektivität von Massnahmen zu beurteilen. Berufliche Integration zielt auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ab, soziale Integration umfasst auch psychosoziale, gesundheitliche und gesellschaftliche Aspekte.

Wirkung bedeutet in diesem Zusammenhang eine spürbare Veränderung der Lebenssituation durch die Teilnahme an einer Integrationsmassnahme – etwa durch Qualifizierung, Stabilisierung oder Jobcoaching sowie durch die Verbesserung psychosozialer Faktoren wie Selbstvertrauen, Tagesstruktur oder soziale Einbindung. Ein zentrales Ziel ist auch die Reduktion der Sozialhilfeabhängigkeit und die Förderung von Selbstständigkeit und Teilhabe (vgl. Neuenschwander et al. 2022; Kita et al. 2024).

Kaum berücksichtigt wird bislang die Unterscheidung zwischen intendierten und nicht-intendierten Wirkungen. Während die genannten Veränderungen zu den beabsichtigten Wirkungen zählen, können Integrationsmassnahmen auch unbeabsichtigte Effekte wie Einsamkeit, Stigmatisierung oder soziale Ausgrenzung hervorrufen (vgl. Suhling 2020).

In der Literatur finden sich Hinweise auf Wirkfaktoren, die beabsichtigte Wirkungen entweder begünstigen oder hemmen können. Sie bilden ein Zusammenspiel aus Faktoren auf unterschiedlichen Ebenen: Auf der individuellen Ebene etwa spielt die Prozessgestaltung zwischen Fachperson und Klient:in eine Rolle, auf der organisationalen Ebene beispielsweise die Frage, ob der Zugang zu einem Angebot freiwillig oder verpflichtend erfolgt. Einfluss übt zudem die gesellschaftlich-politische Ebene aus, etwa durch den strukturellen Wandel des Arbeitsmarktes oder durch mögliche Stigmatisierungen (vgl. Kita et al. 2022, S. 81–87).

Wie werden Wirkungen sichtbar gemacht?

Der Wirkungsnachweis erfolgt über verschiedene Ansätze und Instrumente. Häufig genutzte Indikatoren beziehen sich primär auf berufliche Integration, etwa die Geschwindigkeit der Wiedereingliederung, die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit, Wiederanmeldungen oder Aussteuerungen (vgl. Bieri et al. 2006, 90).

Darüber hinaus kommen vereinzelt mehrdimensionale Wirkungsmodelle zum Einsatz. Diese strukturieren grafisch, wie und warum Ressourcen und Aktivitäten zu beabsichtigten (oder unbeabsichtigten) Wirkungen führen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024, 97ff.). Sie erfassen verschiedene Dimensionen wie berufliche Situation, Gesundheit, Tagesstruktur, soziale Integration, Kompetenzen und Motivation (vgl. Neuenschwander et al. 2015; Baumgartner und Haunberger 2024; Kita et al. 2022).

Auch Evaluationen leisten einen Beitrag zum Wirkungsnachweis – etwa bei RAV oder Sozialdiensten, wo Beratungsstrategien und deren Effekte analysiert werden (vgl. Bieri et al. 2006). Evaluationen zu Supported Employment zeigen zudem spezifische Erfolgsfaktoren oder Hindernisse für Zielgruppen auf (vgl. Sundermann et al. 2022).

Welche Herausforderungen bestehen?

Trotz bestehender Ansätze bleiben Wirkungsnachweise herausfordernd. Kritisiert wird die einseitige Fokussierung auf ökonomische Kennzahlen wie Vermittlungsquoten, wodurch psychosoziale Fortschritte oft vernachlässigt werden (vgl. Neuenschwander et al. 2022).

Die komplexen Lebenslagen vieler Teilnehmender – etwa psychische Erkrankungen oder Mehrfachbelastungen – lassen sich schwer quantifizieren und werden in Evaluationen häufig unzureichend abgebildet (vgl. Kita et al. 2022). Zudem fehlt es an langfristiger Betrachtung der Nachhaltigkeit beruflicher und sozialer Integration, obwohl gerade diese für fundierte Wirkungsaussagen entscheidend wäre (vgl. Neuenschwander et al. 2022). Nicht zuletzt stellt die Durchführung von Wirkungsevaluationen selbst eine Hürde dar: Sie ist ressourcenintensiv, erfordert methodisches Know-how und bindet Personal – eine Herausforderung besonders für kleinere Organisationen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024; Neuenschwander et al. 2022).

Wie kann mit diesen Herausforderungen umgegangen werden?

In der Arbeitsintegration existieren verschiedene – teils erfolgreiche – Ansätze zum Umgang mit Wirkungsnachweisen. Wirkungsevaluationen erfordern ein schrittweises Vorgehen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024). Der oft zehnstufige Prozess reicht von der Festlegung des Zwecks und gezielter Fragestellungen über Wirkungsziele, Bewertungskriterien und Wirkungsmodelle bis zu Evaluationsdesign, Datenerhebung, Analyse und Nutzung der Ergebnisse.

Wirkungsmodellen kommt dabei zentrale Bedeutung zu. Sie zeigen grafisch, wie Ressourcen und Aktivitäten zu gewünschten (und unerwünschten) Wirkungen führen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024, 97ff.). Je nach Komplexität lassen sich Ressourcen, Leistungen, Wirkungen und deren Wechselwirkungen abbilden und überprüfen. Solche Modelle schaffen Klarheit über Ziele, fördern ein gemeinsames Verständnis, unterstützen Lernprozesse, verbessern die Qualität und stärken die Legitimation (vgl. Neuenschwander et al. 2015; Baumgartner und Haunberger 2024). Neben klassischen Wirkungsmodellen bieten Kontext-Mechanismus-Outcome-Modelle eine realistische Evaluationsmethode. Sie untersuchen nicht nur, ob etwas wirkt, sondern auch wie und unter welchen Bedingungen. So lassen sich spezifische Wirkfaktoren für verschiedene Zielgruppen identifizieren (vgl. Kita et al. 2022). Ein weiterer Beitrag ist die Langzeitbeobachtung. Die Nachverfolgung über Monate oder Jahre erlaubt Aussagen über nachhaltige Integration – etwa durch stabile Arbeitsverhältnisse oder eine dauerhafte Reduktion der Sozialhilfeabhängigkeit (vgl. Bieri et al. 2006).

Fazit

Mit gezielter Unterstützung, klaren Standards und praxisnahen Tools lassen sich Wirkungsnachweise in der Arbeitsintegration gut umsetzen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024). Voraussetzung ist, dass sich zentrale Akteur:innen – inklusive Zielgruppen – auf ein gemeinsames Wirkungsverständnis und den Zweck von Wirkungsnachweisen (z. B. Legitimation, Erkenntnis, Kontrolle, Dialog) verständigen (vgl. Baumgartner und Haunberger 2024). Zudem ist zu klären, welche Wirkungsindikatoren sinnvoll sind und ob genügend Ressourcen für evidenzbasierte Integrationsmassnahmen vorhanden sind (vgl. Neuenschwander et al. 2022). Werden Wirkungsnachweise schrittweise eingeführt und an Organisation, Zielgruppe und Massnahme angepasst, können sie über reine Legitimationsfunktionen hinausgehen. Werden auch Wirkfaktoren berücksichtigt, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Arbeitsintegration.

Bibliografie

  • Bieri, Oliver; Bachmann, Ruth; Bodenmüller, Daniela; Balthasar, Andreas (2006).
  • RAV-Strategien zur Arbeitsmarktintegration und deren Wirksamkeit. Eine qualitativ-quantitativ angelegte Evaluation am Beispiel von jungen, niedrig qualifizierten und älteren, gut qualifizierten Personen. Bern: Staatssekretariat für Wirtschaft: Seco Publikation Arbeitsmarktpolitik No 17 (10. 2006)
  • Baumgartner, Edgar; Haunberger, Sigrid (2024). Wirkungsevaluationen in der Sozialen Arbeit. Ein Orientierungsbuch für die Praxis. Bern: Haupt.
  • Kanton Zürich 2025. Allgemeine Ausführungen zu Fragen der beruflichen und sozialen Integration | Kanton Zürich (abgerufen am 31.07.2025)
  • Kita, Zuzanna; Haunberger, Sigrid; Wirz, Daniela; Gisler, Fiona (2022). Wirkungsannahmen sichtbar machen: Konstruktion eines kontext-mechanismusbasierten Wirkungsmodells in der Arbeitsintegration. Schweizerische Zeitschrift für Soziale Arbeit/Revue suisse de travail social 29, 72-109. https://doi.org/10.33058/szsa.2022.0967
  • Neuenschwander, Peter; Fritschi, Tobias; Sepahniya, Samin (2022). Herausforderungen und Zukunftsperspektiven in der Arbeitsintegration. Abschlussbericht: Berner Fachhochschule.
  • Neuenschwander, Peter; Fritschi, Tobias; Jörg, Reto (2015). Wirken Integrationsprogramme – und wenn ja, wie? Ein Wirkungsmodell als theoretische Grundlage zur Wirksamkeitsüberprüfung von fünf Integrationsprogrammen im Kanton Bern. Sozial Aktuell, 47/3, 32-33.
  • Suhling, Stefan (2020). Zur Erfassung der Wirkungen des Strafvollzugs. In: Meier, BD., Leimbach, K. (Hg.) Gefängnisse im Blickpunkt der Kriminologie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-62072-4_3
  • Sundermann, Larissa; Haunberger, Sigrid; Gisler, Fiona; Kita, Zuzanna (2022). How do supported employment programs work? Answers from a systematic literature review. Int J Educ Vocat Guid 23(3), 659-679.  https://doi.org/10.1007/s10775-022-09533-3
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→ Sigrid Haunberger (trad. Elisabeth Alfs-Lapraz), «Insertion: l’impact ne se résume pas aux chiffres», REISO, Revue d’information sociale, publié le 11 mai 2026
Erfolgreiche Fachtagung 2025: Wirkungsevaluation im Fokus
AIS Fachtagung – Fotosgalerie
AIS Fachtagung – Programm und Päsentationen

Wirkung in der Arbeitsintegration

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Im Anschluss an die Überlegungen rund um die nationale Fachtagung von Arbeitsintegration Schweiz laden wir Sie ein, drei Fachartikel und ein Interview zur Wirkungsevaluation in der sozialen und beruflichen Integration zu entdecken.

Die Beiträge zeigen einen zentralen Punkt: Wirkung lässt sich nicht auf Zahlen reduzieren. Integrationsquoten, Übertritte in den Arbeitsmarkt oder quantitative Indikatoren sind wichtig. Sie reichen jedoch nicht aus, um der Komplexität individueller Verläufe gerecht zu werden.

In der Arbeitsintegration entstehen Wirkungen oft schrittweise:

  • eine persönliche Situation stabilisieren
  • einen regelmässigen Lebensrhythmus wiederfinden
  • das Selbstvertrauen stärken
  • das eigene Netzwerk erweitern
  • Den Weg in Ausbildung oder Beruf einschlagen

Diese Zwischenschritte sind manchmal wenig sichtbar, aber oft entscheidend.

Auf REISO lesen:

Ein neues Wiedereingliederungsprogramm wird vom Nationalrat angenommen

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Am Montag, 27. April, verteidigte Giorgio Fonio, Nationalrat der Mitte und Präsident von Arbeitsintegration Schweiz, im Nationalrat die Motion 24.3639 zugunsten eines nationalen Programms «Supported Re-Entry». Mit 108 Ja-Stimmen und 85 Nein-Stimmen ist die Annahme dieses Vorhabens ein starkes politisches Signal zugunsten von Menschen, die nach einer mehrjährigen Unterbrechung wieder eine Stelle finden möchten.

Eine Antwort auf einen konkreten Bedarf

Mit dieser Motion brachte Giorgio Fonio eine in der Praxis weit verbreitete Realität ins Parlament: Viele Arbeitssuchende, insbesondere nach einer Unterbrechung aufgrund familiärer Verpflichtungen, haben Mühe, Zugang zu einer geeigneten Begleitung zu erhalten. Heute ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt für diese Personen oft schwieriger, insbesondere wenn sie keine Arbeitslosenunterstützung beziehen.

Das Programm «Supported Re-Entry» bietet eine konkrete Antwort auf diese Situation. Inspiriert vom Modell «Supported Employment» für Menschen über 50 zielt es darauf ab, über mehrere Monate hinweg eine individuelle Begleitung in Form von Coaching sowie einen besseren Zugang zur Finanzierung von Weiterbildungen anzubieten. Das Projekt richtet sich auch an Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, die oft von den bestehenden Massnahmen ausgeschlossen bleiben.

„Das neue Programm «Supported Re-Entry » muss niederschwellig, kostenlos oder gegen einen symbolischen Beitrag sein und auch Personen offenstehen, die keine Arbeitslosenunterstützung erhalten. Diese Personen müssen wie alle anderen, die erst kürzlich arbeitslos geworden sind, behandelt werden, denn ihr berufliches Potenzial ist durchaus real“, betont Giorgio Fonio.

Eine Lücke im System schliessen

Für Arbeitsintegration Schweiz hat diese Motion den Verdienst, ein Problem klar zu benennen, das von der Politik noch nicht ausreichend berücksichtigt wird. Sie erinnert daran, dass die derzeitigen Instrumente nicht immer den Bedürfnissen von Personen entsprechen, die nach mehrjähriger Abwesenheit wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten.

Sie steht zudem im Einklang mit den Zielen der Strategie der öffentlichen Arbeitsvermittlung 2030, die insbesondere Wert auf eine individuellere Betreuung von Arbeitssuchenden legt.

Ein positives politisches Signal

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst die Annahme dieser Motion durch den Nationalrat. Dieser Entscheid sendet ein wichtiges Signal zugunsten einer inklusiveren Vision der beruflichen Eingliederung, die den Lebensläufen, den familiären Gegebenheiten und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes Rechnung trägt. Nur dank engagierter und kontinuierlicher politischer Arbeit sind Fortschritte im Bereich der sozialen und beruflichen Eingliederung möglich.

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Sepala Megert
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Verankerung Aus- und Weiterbildung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)

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Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit durch Förderung von Aus- und Weiterbildungsmassnahmen verringern.

Gemäss der Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat diese am 1. April 2026 der parlamentarischen Initiative Roduit 24.456 zur expliziten Verankerung von Aus- und Weiterbildung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Die Schwesterkommission des Nationalrats (SGK-N) hatte der Initiative bereits am 11. April 2025 mit 13 zu 12 Stimmen Folge gegeben. Die Ausarbeitung des Revisionsentwurfs obliegt damit nun der SGK-N. Arbeitsintegration Schweiz begrüsst diesen Entscheid.

Erweiterung des Zweckartikels im AVIG

Der geltende Zweckartikel des AVIG hält fest, dass das Gesetz «drohende Arbeitslosigkeit verhüten, bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen und die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern» will. Die parlamentarische Initiative 24.456 verlangt, diesen Zweck ausdrücklich zu ergänzen: Künftig sollen auch Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit durch geeignete Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung verhindert werden.

Warum diese Ergänzung nötig ist

Der Handlungsbedarf ist klar: 2025 verfügten 14,7 % der Erwerbsbevölkerung in der Schweiz nur über einen Abschluss auf Sekundarstufe I. Unter den registrierten Arbeitslosen lag dieser Anteil im Dezember 2025 bei 24,0 %. In der Sozialhilfe verfügten zuletzt rund 49,5 % der unterstützten Personen lediglich über einen obligatorischen Schulabschluss.

Gleichzeitig ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen deutlich gestiegen – von 11’177 im Dezember 2023 auf 20’510 im Dezember 2025. Das zeigt, dass bestehende Instrumente stärker auf nachhaltige Qualifizierung ausgerichtet werden müssen.

Die Arbeitslosenversicherung kennt bereits heute Ausbildungszuschüsse für Personen ab 30 Jahren ohne genügende berufliche Qualifikation. Auch das SECO hält in der Strategie öAV 2030 fest, dass Aus- und Weiterbildung in der öffentlichen Arbeitsvermittlung bisher nur eine untergeordnete Rolle spielen und markant gestärkt werden sollen. Die Ergänzung des Zweckartikels im AVIG ist deshalb folgerichtig: Sie stärkt das inländische Arbeitskräftepotenzial und verbessert die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.

Delegiertenversammlung Frühling 2026

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Fokus auf die Themen «Jugend» und «Fondssocial»

Die Delegierten der regionalen Vertretungen trafen sich am 1. April 2026 in Bern und tauschten sich über die Situation junger Menschen in der Schweiz aus, insbesondere über die Verschlechterung ihrer psychischen Gesundheit und die Schwierigkeiten beim Einstieg in die Arbeitswelt. Das Treffen bot zudem Gelegenheit, verschiedene aktuelle nationale politische Themen anzusprechen und die geplanten Änderungen im Rahmen der Revision des Fondssocial für die Berufsbildung zu beleuchten. 

Rund 25 Vertreter:innen aus den Regionen Zürich, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Genf, Wallis, Bern, Tessin und der Ostschweiz trafen sich für die Delegiertenversammlung am 1. April 2026. Wir freuten uns zudem, zwei Gäste aus der Zentralschweiz begrüssen zu dürfen, wo es bisher noch keine regionale Vertretung gab.  Dieses Treffen hat erneut gezeigt, wie wichtig ein Raum für Austausch auf nationaler Ebene ist, um Informationen weiterzugeben, regionale Anliegen zu teilen und der Branche mehr Gehör zu verschaffen.

In seiner Begrüssungsrede wies Giorgio Fonio, Präsident von Arbeitsintegration Schweiz und Nationalrat der Mitte, auf die zentrale Rolle der Delegiertenversammlung bei der Vernetzung der Akteure in der sozialen und beruflichen Integration und bei der Vertretung der Anliegen der Branche auf nationaler Ebene hin.

Politische Aktualitäten

Unmittelbar nach dieser Einleitung wurden mehrere nationale politische Themen vorgestellt. Die Delegierten erhielten insbesondere Informationen zu Bundesangelegenheiten, die die soziale und berufliche Eingliederung unmittelbar betreffen. Dazu gehört das Engagement von Arbeitsintegration Schweiz gegen das Entlastungspaket, das im Rahmen der Allianz für Weiterbildung erfolgreich vorangetrieben wurde.

Auch die parlamentarische Initiative von Benjamin Roduit (24.456) wurde angesprochen. Diese zielt darauf ab, die Aus- und Weiterbildung im AVIG klarer zu verankern. Für Arbeitsintegration Schweiz geht diese Entwicklung in die richtige Richtung, da sie die Möglichkeiten stärkt, Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit durch geeignete Aus- und Weiterbildungsmassnahmen zu verhindern.

Sorge um die Jugend

Die Situation der Jugendlichen nahm im Austausch einen zentralen Platz ein. Es kristallisierte sich eine weitgehende Übereinstimmung heraus: Die psychische Gesundheit vieler Jugendlicher verschlechtert sich, was konkrete Auswirkungen auf ihren Einstieg in die Arbeitswelt hat. Diese Tatsache bereitet den anwesenden Organisationen grosse Sorge, da sie vor Ort einen wachsenden Bedarf an Begleitung, Koordination und Sensibilisierung feststellen.

In den Diskussionen wurde auch die Notwendigkeit eines besseren Erfahrungsaustauschs zwischen den Regionen hervorgehoben. Die Herausforderungen machen nicht an den Kantonsgrenzen Halt. Bewährte Praxis, Ansätze und Rahmenbedingungen sollten daher aus einer interkantonalen Perspektive diskutiert werden.

Überlegungen zur Bildung einer SEMO-Kommission in der Romandie

Im Zusammenhang mit dem Thema Jugend wird derzeit die Möglichkeit geprüft, eine SEMO-Kommission in der Romandie zu bilden. Nach dem Vorbild der bestehenden Kommission in der Deutschschweiz könnte ein solches Gremium die Koordination, den Austausch bewährter Praxis und die Organisation von Treffen fördern, die der beruflichen Eingliederung junger Menschen gewidmet sind.

ASAL und seine Folgen

Ein weiteres wichtiges Thema: die Auswirkungen der ASAL-Aktualisierung auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes. Mehrere Delegierte berichteten von besorgniserregenden Situationen im Zusammenhang mit der Nichtauszahlung von Leistungen an zahlreiche Versicherte. In der Praxis erschweren diese Verzögerungen die Eingliederungsarbeit erheblich. Wenn die Teilnehmenden mit ihren finanziellen Schwierigkeiten und der Anhäufung von Zahlungsrückständen beschäftigt sind, wird es schwieriger, den Fokus auf ihren beruflichen Prozess zu richten.

Eine Erläuterung zum FONDSOCIAL

Die Versammlung empfing zudem Fränzi Zimmerli und Olivia Thoenen von SAVOIRSOCIAL, die die Überarbeitung des FONDSOCIAL für die Berufsbildung in sozialen Berufen vorstellten. Dieser Fonds finanziert die Entwicklung der Berufsbildung im Sozialbereich. Er umfasste bisher insbesondere die Berufe der Sozialpädagogin bzw. des Sozialpädagogen, der Erzieherin bzw. des Erziehers sowie der Fachkraft für berufliche Eingliederung.

Mit der laufenden Revision werden neue Bereiche integriert, insbesondere die Bereiche Migration und Asyl, prekäre Lebensverhältnisse, Sucht sowie Strafvollzug. Langfristig soll diese Entwicklung zu mehr Gerechtigkeit führen, damit alle Organisationen, die vom Fonds profitieren, auch zu dessen Finanzierung beitragen und beitragspflichtig sind.

Arbeitsintegration Schweiz bedankt sich herzlich bei allen Delegierten für ihre Anwesenheit, ihr Engagement und den bereichernden Austausch.

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Frühling 2026 – unter der Kuppel

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In der Frühjahrssession beschäftigte uns vor allem das vom Bundesrat vorgesehene Entlastungspaket (25.063). Mehrere der verabschiedeten Massnahmen werden sich auf die Rahmenbedingungen für die Arbeitsintegration auswirken:

Dieses Treffen bot auch die Gelegenheit, Caroline Morel herzlich für ihr Engagement im Vorstand von Arbeitsintegration Schweiz zu danken. Mit ihren fundierten Überlegungen hat sie massgeblich zur Entwicklung des Vereins beigetragen. Wir wünschen ihr viel Erfolg in ihrer neuen Funktion als Leiterin des Dachverbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz.

  • Weiterbildung: 80 % der Bundesmittel für die Weiterbildung bleiben erhalten. Sie sinken von 19 auf 15 Millionen Franken. Trotz dieser Kürzung ist dies ein Erfolg für den Weiterbildungssektor. Arbeitsintegration Schweiz hat sich im Parlament gemeinsam mit ihren Partnern der Allianz sehr aktiv dafür eingesetzt, die ursprünglich vom Bundesrat geplante vollständige Streichung der Finanzierung der Grundkompetenzen zu verhindern.
  • Asyl und Integration: Die Dauer der Kostenübernahme die Globalpauschale wird von 7 auf 5 Jahre verkürzt. Ursprünglich wollte sie der Bundesrat auf 4 Jahre begrenzen. Wie die SFH und die KID bedauert auch Arbeitsintegration Schweiz unrealistische Fristen für die Integration in den Arbeitsmarkt.
  • Ausserschulische Kinder- und Jugendförderung: Es wird keine Kürzung der Bundesmittel geben, wie sie im Sparpaket des Bundesrats vorgesehen war. Das sind sehr gute Nachrichten für die Jugend.
  • Anpassung des Subventionsgesetzes: Die geplante Änderung des Subventionsgesetzes, wonach sich die Finanzhilfen des Bundes grundsätzlich auf höchstens 50 % der Gesamtkosten einer geförderten Aufgabe beschränken sollten, wurde vom Bundesrat selbst gestrichen. AIS begrüsst diesen Entscheid, den sie in ihrer Stellungnahme unterstützt hatte.

Folgende Bundesvorlagen haben ebenfalls unsere Aufmerksamkeit erregt:

24.456, Explizite Verankerung des Bereichs Aus- und Weiterbildung im AVIG, parlamentarische Initiative von Roduit Benjamin (Die Mitte)
Beide Kommissionen der Räte haben die Initiative angenommen. Die SGK-N ist nun damit beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zur Gesetzesrevision auszuarbeiten. Arbeitsintegration Schweiz begrüsst diese Initiative, die die Instrumente zur Prävention von Langzeitarbeitslosigkeit und struktureller Arbeitslosigkeit stärkt.

25.026, «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)». Volksinitiative
Der Bundesrat und das Parlament haben die Initiative abgelehnt. Das Volk wird am 14. Juni 2026 über dieses Thema abstimmen. Arbeitsintegration Schweiz empfiehlt, diese Initiative abzulehnen, da sie den Wohlstand der Schweiz gefährdet und das Asylrecht in Frage stellt.

25.4685, Fehlanreize in der Sozialhilfe im Asylbereich beseitigen, Motion von Schwander Pirmin (SVP)
25.3302, Fehlanreize in der Sozialhilfe im Asylbereich beseitigen, Motion von Steinemann Barbara (SVP)
Beide Anträge wurden abgelehnt, und es wird keine weiteren Schritte geben.

25.4557, Klare Integrationspflichten gegen häusliche Gewalt im Asyl-, Ausländer- und Bürgerrecht, Motion von Z’Graggen Heidi (Die Mitte)
Der Bundesrat empfiehlt, die Motion anzunehmen. Der Ständerat hat dem Vorlagenentwurf zugestimmt; nun muss der Nationalrat darüber entscheiden.

25.3129, Verbindlichkeit von Integrationsmassnahmen für Geflüchtete erhöhen, Postulat von Z’Graggen Heidi (Die Mitte)
Der Bundesrat empfiehlt, das Postulat anzunehmen. Der Ständerat hat dem Antrag zugestimmt; als nächster Schritt wird nun ein Bericht erstellt.

25.4761, Berufliche Integration. Finanzierung der Sprachförderung im Asylwesen sichern, Motion von Marti Samira (SP)
Der Bundesrat schlägt vor, diesen Vorschlag in die kantonalen Integrationsprogramme aufzunehmen. AIS begrüsst diese Initiative und hofft, dass die verschobenen Gespräche zu einem positiven Ergebnis führen werden.

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Mitgliederversammlung 2026

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Statutarischer Teil, Mikro-Zertifizierung und interkultureller Dialog

Als Höhepunkt des Jahres trafen sich die Mitglieder von AIS am 1. April in Bern zur Mitgliederversammlung. Im statutarischen Teil wurden die Jahresrechnung, der Jahresbericht sowie das Budget 2026 genehmigt und die Wiederwahl des Vorstands vorgenommen.

Dieses Treffen bot auch die Gelegenheit, Caroline Morel herzlich für ihr Engagement im Vorstand von Arbeitsintegration Schweiz zu danken. Mit ihren fundierten Überlegungen hat sie massgeblich zur Entwicklung des Vereins beigetragen. Wir wünschen ihr viel Erfolg in ihrer neuen Funktion als Leiterin des Dachverbands Wohnbaugenossenschaften Schweiz.

Im Anschluss an die Versammlung stellten Noëmi Rui und Marc Arpagaus das Pilotprojekt HGT «Step out – Start in» vor, das unter der Schirmherrschaft von AIS Bern in Zusammenarbeit mit GastroBern lanciert wurde.

Dieses modulare Mikro-Zertifizierungsprogramm richtet sich an Sozialhilfeempfänger sowie an Personen aus dem Asylbereich. Es verbindet Theorie und Praxis und bietet verschiedene Fachrichtungen an (Küche, Service, Etage, Hauswirtschaft, Kundeninformation). Die positiven Ergebnisse – sowohl hinsichtlich der Kompetenzsteigerung als auch der beruflichen Eingliederung und der Motivation – belegen die Relevanz dieses Formats, das sowohl den Bedürfnissen der Teilnehmenden als auch denen der Wirtschaft gerecht wird. Die Entwicklung bewährter Praktiken im Bereich der Mikro-Zertifizierungen auf regionaler Ebene eröffnet zudem die Debatte über die Notwendigkeit eines nationalen Rahmens, um die Koordination von Projekten zu unterstützen, an denen Akteure mit unterschiedlichen Arbeitsweisen beteiligt sind, was auch Adrian Gerber, Beauftragter Schutzstatus S an der Mitgliederversammlung bekräftigte.

Der Tag wurde mit einem Besuch im Haus der Religionen fortgesetzt, einem bemerkenswerten Beispiel für interkulturellen Dialog. Dieser einzigartige Ort vereint rund zehn Religionen, die sich denselben Raum für Gottesdienst und Austausch teilen. Dieses Zusammenleben fordert sie ständig dazu auf, über das Gleichgewicht zwischen Kompromissen und der Achtung ihrer religiösen Praktiken nachzudenken. Dieser kontinuierliche Dialog fördert Toleranz, die Achtung von Unterschieden und ein besseres gegenseitiges Verständnis.

Ein geselliger Aperitif bildete den Abschluss dieses Tages, der reich an Reflexionen, Begegnungen und Austausch war. Wir freuen uns schon jetzt auf die nächste Mitgliederversammlung.

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