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Frohe Festtage!

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Arbeitsintegration Schweiz
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Tel: +41 31 552 30 50
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Das Sekretariat von Arbeitsintegration Schweiz wird ab dem 23. Dezember 2024 geschlossen und am 06. Januar 2025 wieder eröffnet.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und die festliche Weihnachtszeit bringt Licht und Begegnungen in die kühleren Tage. 2024 war für unseren Verband ein Jahr des Wandels und der Erneuerung. Mit diesem frischen Schwung blicken wir voller Zuversicht auf die Herausforderungen, die vor uns liegen, und freuen uns, gemeinsam mit Ihnen die Zukunft der sozialen und beruflichen Integration weiter zu gestalten.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen erfolgreichen Start ins neue Jahr 2025. Möge es Ihnen beruflich wie privat zahlreiche erfüllende Momente bescheren.

Auch im kommenden Jahr freuen wir uns darauf, an Ihrer Seite zu arbeiten und Sie mit aktuellen Neuigkeiten und Entwicklungen aus unserer Branche zu inspirieren.

Bitte beachten Sie, dass unsere Geschäftsstelle über die Feiertage von Montag, 23. Dezember, bis Freitag, 3. Januar, geschlossen bleibt.

Mit den besten Wünschen,
Ihre Geschäftsstelle von Arbeitsintegration Schweiz
Sepala Megert, Charlotte Miani, Elisabeth Alfs-Lapraz und Lena Affolter

Im Fokus: CRIEC-Tagung 2024

Artikel Im Fokus

Arbeitsmarktnahe Eingliederung: Win-Win-Situation bei der Zusammenarbeit zwischen dem ersten und dem zweiten Arbeitsmarkt?

Mehr als hundert Teilnehmer*innen aus der ganzen Westschweiz kamen in den Räumlichkeiten des SAH Wallis in Sitten zu einem Tag zusammen, der dem Austausch und der Reflexion über die Praktiken der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des ersten Arbeitsmarktes und denen der arbeitsmarktnahen Eingliederung gewidmet war.Die Veranstaltung wurde von der Commission romande d’insertion par l’économique (CRIEC) von AIS organisiert, die sich Fragen im Bereich des sozialen Unternehmertums in der Arbeitsintegration widmet. Sie zeichnete sich sowohl durch reichhaltige Diskussionen als auch durch die Qualität der Vorträge aus. Dieser Artikel bietet eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen, die an diesem Tag besprochen wurden, und stellt diese gleichzeitig in einen Kontext. Der Erfolg der Veranstaltung war auch dem herzlichen Empfang und dem Engagement der Mitarbeiter*innen des SAH Wallis zu verdanken, die einen wesentlichen Beitrag zu deren Gelingen geleistet haben.

Der Sektor der arbeitsmarktnahen Eingliederung hat sich in der Schweiz seit Anfang der 2000er Jahre stark entwickelt. Zertifizierende Ausbildungen, Praktika oder auch integrierte Werkstätten – die Eingliederung hat sehr unterschiedliche Formen angenommen, die jedes Mal eine andere Beziehung zum Arbeitsmarkt voraussetzen. Die Zusammenarbeit mit den Unternehmen ist jedoch nach wie vor experimentell, sehr lokal oder sogar fallbezogen.

Im Gegensatz zu Frankreich, die mit der zentralen Einführung der Sozialklausel zur Eingliederung in den 1990er Jahren die Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, dazu verpflichtet, Eingliederungsstunden zu „kaufen“, scheint die Schweiz im Bereich der arbeitsmarktnahen Eingliederung sehr wenig institutionalisiert zu sein. Dies lässt einerseits Raum für Innovationen, wirft aber andererseits eine Reihe von übergreifenden Herausforderungen auf, die klare institutionelle Antworten erfordern.

Welche Modelle der Zusammenarbeit zwischen dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt und den Vermittlungsstellen sind also möglich? Welches sind die zentralen Herausforderungen dieser Erfahrungen, die heute in der Schweiz spürbar sind?

Die Galaxie der Modelle der arbeitsmarktnahen Eingliederung

Am Ende dieses Tages können wir feststellen, dass die Galaxie der Massnahmen zur Förderung der beruflichen (Wieder-) Eingliederung heute von den Einrichtungen des zweiten Arbeitsmarktes ausgeht und sich in einem Kontinuum bis in den Kern des ersten Arbeitsmarktes erstreckt.

Personen ausserhalb des Arbeitsmarktes frühzeitig vorbereiten

Das erste Modell ist das der Sozialunternehmen, das darauf abzielt, den Erwerb und die Entwicklung der auf dem Arbeitsmarkt geforderten Kompetenzen zu fördern, allerdings in einem separaten Rahmen, der als „zweiter Arbeitsmarkt“ bezeichnet wird. Daher müssen Sozialunternehmen die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit ständig an die fachlichen Erwartungen der Branchen, die sie vertreten, anpassen. Sie stehen auch im Zentrum zahlreicher, manchmal widersprüchlicher Anforderungen, wie Luis Vaudan-Bellaro von SAH Wallis aufzeigen konnte:

„Kontinuierliche Produktion von Gütern und Dienstleistungen, wobei die im Sozialunternehmen beschäftigten Personen so schnell wie möglich in relativ kurzer Zeit in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen; Gewährleistung einer sehr regelmässigen Aktualisierung der Produktionsanlagen, um mit begrenzten finanziellen Ressourcen auf die Herausforderungen reagieren zu können; qualifizierte Führungskräfte zu finden, die sowohl über die technischen als auch sozialen Kompetenzen verfügen, usw.“.

Aus derselben Perspektive schlägt COREM Siders, vertreten durch Céline Splivalo, vor, dieKlient*innen in mehreren Etappen auf eine Zertifizierung im Pflegebereich vorzubereiten. Dies ist insbesondere für Migrant*innen ein idealer Weg, indem sie durch Französischkurse in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz und den Pflegeheimen auf den Eintritt in eine Ausbildung vorbereitet werden. Ein ähnliches Modell, das in Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Wallis, insbesondere dem Amt für Asyl und der Hotel & Gastro Ausbildung eingeführt wurde, fördert die „Institutionelle Anerkennung der Berufspraxis“. RI-PP auf Französisch ist zwar kein sehr glückliches Akronym, wie Stève Delasoie, Präsident von Hotel & Gastroausbildung Wallis, einräumte, aber es bezeichnet eine massgeschneiderte Zertifizierung im Service und in der Küche, um die Integration prekärer Bevölkerungsgruppen, die auf Arbeitssuche sind, zu erleichtern.

Interventionen auf der Angebotsseite

Die zweite grosse Form der arbeitsmarktnahen Eingliederung besteht darin, durch die Einführung flexibler und zielgerichteter Massnahmen, an denen häufig Eingliederungsorganisationen, Unternehmen und der Staat beteiligt sind, in das Arbeitsangebot einzugreifen.

Dies ist der Fall bei dem von Evelyne Imbalzano und Dominique Wohlhauser vorgestellten Programm «Praktikant*innen in Übergangsphasen», das 2009 von der COOP ins Leben gerufen wurde und sich an Jugendliche richtet, die Schwierigkeiten in der Schule und/oder beim Einstieg in den Arbeitsmarkt haben. Dieses Programm bietet im Rahmen von 10 Monaten bezahlter Praktika einen umgekehrten Weg zur Ausbildung. Am Ende dieser Berufserfahrung ist es das Ziel, dass die Jugendlichen eine Lehrstelle erhalten, die von COOP garantiert wird, wenn die Person das Praktikum erfolgreich abschliesst. Job Service koordiniert diese Massnahme im Kanton Neuenburg und arbeitet mit dem Kanton und den Berufszentren zusammen, um Vorbereitungskurse für den Eintritt in eine Berufslehre einzurichten.

Um dem Personalmangel im medizinischen Verwaltungsbereich vorzubeugen, stellte Christelle Krieg die CEAA-Massnahmen des CHUV in Zusammenarbeit mit dem Kanton Waadt vor. Letzterer finanziert die zehnmonatige duale Ausbildung von Personen, die Sozialhilfe beziehen, mit einem im Krankenhaussystem anerkannten internen Ausbildungszertifikat und einer anschliessenden Anstellung.

Prolog-emploi schliesslich ist als Eingliederungsorganisation im Sozial- und Gesundheitsbereich des Kantons Waadt tätig und bietet zehnmonatige befristete Verträge (CDD) für Sozialhilfeempfänger*innen an. Der Staat finanziert die Begleitung und Einstellung der von der Eingliederungsmassnahme betroffenen Personen im Vorfeld, und ein von den Organisationen der Branche gespeister Fonds finanziert die Löhne.

In allen drei Beispielen ist die Steuerung der Systeme gemischt und berücksichtigt die Vorgaben der verschiedenen Netzwerkpartner.

Erweiterung des HR-Bereichs

Die Sorge um die Eingliederung, sei es bei der Einstellung neuer Mitarbeiter*innen oder bei der Frage der Weiterbeschäftigung (z.B. bei gesundheitlichen Problemen), ist in den Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes immer wichtiger. Dieses Anliegen führt zu Eingliederungsprojekten, die häufig in Form einer Ausweitung der HR-Abteilung auf die Frage der Eingliederung ausgestaltet sind. Je nach Bedarf werden Kooperationen mit staatlichen oder halbstaatlichen Einrichtungen geknüpft.

Dies ist der Fall bei einer zweiten Initiative des CHUV, die von Christelle Krieg vorgestellt wurde. Die sogenannte Wiedereingliederungseinrichtung interveniert rasch bei gesundheitlichen Problemen von Mitarbeiter*innen, die sich insbesondere durch eine längere Abwesenheit von der Arbeit bemerkbar machen. Dieser Ansatz versucht, die Bedingungen für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu schaffen, indem je nach Situation ein Netzwerk von Partnern mobilisiert wird (AI, Pensionskasse, Arbeitsmedizin, Ergonomie, Arbeitspsychologie, Mediation usw.).

In die gleiche Richtung geht die Präsentation von Simon Ammann von MIGROS, der ebenfalls aufzeigt, wie das Unternehmen die fehlende IT-Kompetenzen seiner Angestellten durch Weiterbildungen bekämpfen kann, um deren Disqualifizierung und den Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt zu verhindern.

Das von Philippe Curty vorgestellte Modell der Herstellung von elektrischen Schalttafeln durch Gruppe E und die Einrichtung einer internen Abteilung für Menschen mit psychischen Behinderungen als Zulieferer ist das letzte Modell zur Ausweitung der Rekrutierung. Das CISP von Freiburg, vertreten durch seine Direktorin Elisabeth Mauron-Hemmer, stellt dem Unternehmen einen Arbeitsagogen zur Verfügung. Hier werden die Menschen mit Unterstützungsbedarf als Teil des Herzstücks der Produktionsstätte integriert, die zu diesem Zweck komplett umgestaltet wurde.

All diese spezifischen Modelle versuchen, lokal sowohl auf den Arbeitskräftemangel in bestimmten Sektoren als auch auf die geringe (oder fehlende) Inklusivität eines heute sehr selektiven Arbeitsmarktes zu reagieren, wie Thomas Jammet, Forscher an der HETS-Freiburg, in der Einleitung des Tages feststellte.

Die Herausforderungen der arbeitsmarktnahen Eingliederung

Die Diskussionen über diese verschiedenen Modelle der arbeitsmarktnahen Eingliederung ermöglichten es, auf eine Reihe von aktuellen Herausforderungen hinzuweisen, die sowohl die prekären Zielgruppen als auch die Beziehungen zu den Partnerunternehmen und die Art und Weise betreffen, wie diese verschiedenen Initiativen in der institutionellen Landschaft der Westschweiz anerkannt werden.

Für die Zielgruppen der Arbeitsintegration: von Klient*innen zu Arbeitnehmer*innen

Für die Zielgruppen der verschiedenen Modelle der arbeitsmarktnahen Eingliederung, die an der Tagung vorgestellt wurden, geht es vor allem um materielle und symbolische Anerkennung. Diese besteht darin, als Arbeitnehmer*in mit Rechten anerkannt zu werden.

„Ein Gehalt zu haben und entlohnt zu werden, auch wenn man sich „in der Eingliederung“ befindet, bleibt ein wichtiges Thema für die Mobilisierung am Arbeitsplatz. Die Anerkennung erfolgt auch über das Gefühl, einer Gemeinschaft anzugehören, die in der Arbeitswelt von Wert ist.“

 

Das Tragen der Kleidung und der „Farben“ eines Unternehmens ist im Übrigen oft gleichbedeutend mit Stolz. Der Erwerb eines Zertifikats ist nicht nur die Bestätigung von Kompetenzen, die von den Arbeitgebern gesucht wird, sondern auch die Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer Berufsidentität. Schliesslich erscheint die Arbeitsplatzgarantie am Ende des Eingliederungsprozesses angesichts der Präsentationen an diesem Tag wie ein Sinnstifter für die Klient*innen dieser Massnahmen, indem es ihnen eine Perspektive ermöglicht, in die sie investieren können. Der zentrale Aspekt der Investition in die Zukunft der Klient*innen wurde von Paola Riva Gapagny, SP-Abgeordnete im Grossen Rat Wallis, in der Diskussionsrunde am Morgen besonders hervorgehoben.

Für Eingliederungsorganisationen

Als Vermittler des Zugangs zur Arbeitswelt sind die Eingliederungsorganisationen zu vollwertigen Partnern der Dachverbände und der Unternehmen geworden, insbesondere im Bereich der Personalrekrutierung.

Eine der Herausforderungen, die sich aus der Rolle als Vermittler ergeben, besteht darin, dass sie sich nicht auf die Rolle einer Schleuse zur Eingliederung beschränken dürfen, indem sie die gleichen Auswahlkriterien wie die Unternehmen identisch nachspielen.

Um dies zu erreichen, benötigt der Sektor eine stabile Unterstützung für die Entfaltung seiner Aktivitäten. Dies gilt für die Finanzierung, die an die Aktivierung der Personen gebunden ist und nicht an die Entwicklung von Eingliederungslösungen (mehrere Diskussionen haben in diesem Sinne gezeigt, dass es sinnvoll ist, die Eingliederung als soziale Investition zu betrachten). Die Organisation eines Kontinuums von Massnahmen auf regionaler Ebene, die in der Lage sind, die nicht linearen Wege der Begünstigten abzudecken; und schließlich die Erst- und Weiterbildung von Eingliederungsfachpersonen.

Auf der Seite der Beziehungen zu Unternehmen

Wir haben auch festgestellt, dass der erste Arbeitsmarkt derzeit eine ganze Reihe von Möglichkeiten bietet, die sowohl mit dem Arbeitskräftemangel in bestimmten Sektoren als auch mit der Ungewissheit über die Berufe der Zukunft zusammenhängen. Dieser besondere Kontext, in dem der Ruf nach hohen Qualifikationen ein ständiges Mantra ist, schafft andererseits Mangel, um auf Tätigkeiten zu reagieren, deren Qualifikation unterhalb des EFZ liegt. Die Begleitung der Zielgruppen zu diesen Beschäftigungsmöglichkeiten bedeutet auch, die Verantwortung dafür zu tragen, dass sie durch bereichsübergreifende Kompetenzen, welche an die sich schneller ändernden Anforderungen der Arbeitswelt angepasst werden können, dauerhaft bestehen können.

Die Herausforderung der Berufe der Zukunft, die noch nicht eindeutig definiert sind, aber potenziell kommen werden, stellt auch hier eine Chance für Innovationen im sinnstiftenden Bereich der Eingliederung dar.

Diese beiden Herausforderungen sind in den Unternehmen gleichermassen präsent und ermutigen sie, externe Partner zu suchen, um sie zu bewältigen. Der Anstieg der sozialen Verantwortung der Unternehmen ist ein Indikator für das Bedürfnis, auch unter „sozialen“ Gesichtspunkten zu existieren.

Experimentieren versus Institutionalisieren

Die Präsentation der französischen Eingliederungsklausel von Roberta Incandela vom Comité Bassin Emploi du Seignanx (FR) wirft für die Schweiz die Frage auf, welcher Institutionalisierungsgrad für das soziale Unternehmertum in der Arbeitsintegration erstrebenswert ist. Das zentralisierte französische Modell schafft einen weitreichenden Anreizeffekt, indem es Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, zum Kauf von Eingliederungsstunden verpflichtet. Dieses standardisierte Programm lässt jedoch im Gegenzug wenig lokale Initiativen zu. Im Gegensatz dazu zeigt das Panorama der Massnahmen des sozialen Unternehmertums in der Schweiz eine ganze Reihe von Formen der lokalen Entwicklungen, die staatliche Standardfinanzierung, Wirtschaftskreise und halbstaatliche Eingliederungsorganisationen miteinander verbinden, die mit einer ganzen Reihe von Zwängen und wechselnden Möglichkeiten jonglieren. Ihr Grad der Institutionalisierung ist gering und die Programme und Organisationen sind eher prekär.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Fachtagung die zentrale Rolle der Eingliederungsorganisationen hervorgehoben hat, die als wesentliche Vermittler zwischen dem ersten Arbeitsmarkt und Personen in der (Wieder-)Eingliederung fungieren. Ihre Originalität liegt nicht nur in der Begleitung der Zielgruppen in ihrer ganzen Vielfalt, sondern auch in der Unterstützung, die sie den Unternehmen bieten, indem sie ihnen helfen, sich an die aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen, insbesondere im Bereich der Personalbeschaffung.

In diesem Sinne haben die Eingliederungsorganisationen eine entscheidende Doppelrolle zu behaupten: Während sie die Arbeitsmarktfähigkeit der von ihnen betreuten Personengruppen unterstützen, tragen sie gleichzeitig aktiv dazu bei, die Arbeitgeberfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Diese Unterstützungsleistungen haben ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial, insbesondere für Unternehmen, die noch nicht mit den Eingliederungsakteuren zusammenarbeiten. Allerdings stehen die Eingliederungsorganisationen vor mehreren Herausforderungen, wie z. B. die Sicherung ihres Fortbestands (was insbesondere durch die Gewährleistung einer stabilen Finanzierung erreicht werden kann) und eine bessere institutionelle Anerkennung. Die Weiterbildung der Fachkräfte des Sektors ist ebenfalls entscheidend, um ihre Praxis an die raschen Veränderungen des Marktes anzupassen.

Die Westschweizer Kommission für die arbeitsmarktnahe Eingliederung (CRIEC)

Die CRIEC vertritt und vereint die sozialen Unternehmen der Westschweiz, die in Programmen der Arbeitsintegration tätig sind. Ihr Ziel ist es, einen Raum für den Austausch über gute Praxis und innovative Projekte zu schaffen. Durch die Organisation von Fachtagungen und Treffen, die die Fachleute der sozialen Unternehmen in der Arbeitsintegration zusammenbringen, fördert die Fachkommission deren Professionalisierung und ermutigt zur Innovation. Diese Austauschplattform bringt Anliegen an die Öffentlichkeit und stärkt den Wissenstransfer zwischen den Akteur*innen vor Ort. Sie berät Arbeitsintegration Schweiz zu Themen im Zusammenhang mit der arbeitsmarktnahen Eingliederung und entwickelt Kooperationen mit akademischen Kreisen, um die Forschung in diesem Bereich voranzutreiben. Schliesslich ermöglicht sie die Vertretung ihrer Interessen gegenüber den Akteur*innen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Bisher existiert in der Deutschschweiz keine spezielle Fachkommission für Themen des sozialen Unternehmertums in der Arbeitsintegration. Organisationen, die daran interessiert sind, ein derartiges Projekt zu initiieren, sind eingeladen, sich mit Arbeitsintegration Schweiz in Verbindung zu setzten.

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CRIEC
↓ Journée CRIEC 2024 Présentations (PDF, 5297 KB)

Im Fokus: Sepala Megert

Artikel Im Fokus

«Die gute Zusammenarbeit der Akteure ist der Schlüssel zum Integrationserfolg»

Seit dem 1. September 2024 ist Sepala Megert Geschäftsleiter von Arbeitsintegration Schweiz. Mit seiner Erfahrung in den Bereichen Behinderung, soziale und berufliche Eingliederung möchte er die Zusammenarbeit und Koordination aller Akteure stärken. Eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren ist ein Schlüsselfaktor für eine erfolgreiche Integration. Im Interview spricht er über die aktuellen Herausforderungen der Branche und seine Vision für die Zukunft.

Kannst du dich bitte so vorstellen, wie du es möchtest?

Seit September 2024 bin ich der neue Direktor von Arbeitsintegration Schweiz. Ich bin in Sri Lanka geboren und von einer Schweizer Familie adoptiert worden. Später bin ich in Bern, in den USA und in Freiburg aufgewachsen, wo ich heute lebe. Ich bin verheiratet und Vater von zwei Kindern.

Was möchtest du den Mitgliedern von Arbeitsintegration Schweiz beitragen?

Ich möchte meine Erfahrungen in den Bereichen Behinderung, Sozialarbeit und soziale und berufliche Integration nutzen, um die Herausforderungen anzugehen, mit denen die Mitglieder der AIS konfrontiert sind. Die Kombination von Fachwissen in diesen drei Bereichen ist ein Vorteil, um die Bedürfnisse im Bereich der Integration in der Schweiz zu verstehen und auf nationaler Ebene weiterzugeben.

Warum liegt dir der Bereich der Arbeitsintegration am Herzen?

Dieser Bereich liegt Mir am Herzen, weil vom Terrain komme und viel Erfahrungen mit Menschen gemacht habe. Ich habe zum Beispiel eine Person ein ganzes Jahr lang in einem Eingliederungsprogramm begleitet, und in der letzten Woche hat sie eine Arbeit gefunden. Dabei wurde mir klar, dass dieser Erfolg nicht nur von ihrer Motivation und ihren eigenen Ressourcen abhing, sondern auch von der Unterstützung der Fachleute für soziale und berufliche Eingliederung und den Möglichkeiten, die der Arbeitsmarkt bietet. Die Kombination all dieser Elemente war entscheidend für ihre Integration.

Gibt es ein Thema rund um die soziale und berufliche Eingliederung, das dich im Laufe deiner Karriere persönlich berührt hat?

Was mich immer berührt hat, ist die enge Koordination und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen und Strukturen, die notwendig sind, damit eine soziale oder berufliche Integration überhaupt gelingen kann. Genau dieses Engagement, diese Investition und die Förderung der Zusammenarbeit liegen mir besonders am Herzen.

Welche 3 Adjektive charakterisieren dich am besten?

Extrovertiert, lösungsorientiert und ein bisschen komisch.

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Weniger Arbeitslose, aber mehr komplexe Fälle: Rückblick auf die Delegiertenversammlung

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Weniger Arbeitslose, aber mehr komplexe Fälle: Rückblick auf die Delegiertenversammlung

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Die Regionen Bern, Freiburg, Genf, Waadt sowie die Ostschweiz, die Nordwestschweiz, das Wallis und Zürich trafen sich letzte Woche, um sich über aktuelle Themen im Bereich der Arbeitsintegration auszutauschen.

Trotz des allgemeinen Rückgangs der Arbeitslosigkeit stellen die Organisationen der beruflichen Integration keinen Rückgang der Anzahl Klient*innen fest. Im Gegenteil, sie sehen sich mit einer Zunahme komplexer Fälle konfrontiert, während die Tarife für Plätze in Eingliederungsmassnahmen je nach Kanton eher stagnieren oder sogar sinken.

Wir danken Christoph Jäger von Kellerhals Carrard, der den Nachmittag mit einer Darstellung der gesetzlichen Vorgaben und der kantonal unterschiedlichen Umsetzung des öffentlichen Beschaffungsrechts in der Schweiz abgeschlossen hat.

Die Geschäftsstelle Arbeitsintegration Schweiz zieht um!

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Ab dem 10. Oktober 2024, werden Sie von unserem Team an der neuen Adresse begrüsst:  Seilerstrasse 22, 3011 Bern.

Wir verlassen die Lorrainestrasse 52 für die neuen Räumlichkeiten noch näher am Bahnhof Bern zu sein.

🔄 Neue Telefonnummern:

Unsere Telefonie hat sich modernisiert, damit wir erreichbarer werden. Hier unsere neuen Telefonnummern:

Hier finden Sie unsere neuen Telefonnummern:

  • Zentrale: +41 31 552 30 50
  • Sepala Megert: +41315523051
  • Charlotte Mani: +41315523052
  • Elisabeth Alfs: +41315523053
  • Lena Affolter: +41315523054

📧 Die E-mail Adressen bleiben dieselben wie vorher, damit der Austausch gewährleistet werden kann.

Wir freuen uns auf das neue Kapitel und bleiben für weitere Fragen zu ihrer Verfügung. Bis bald an der Seilerstrasse !

Massnahmenpaket zur Stärkung der Höheren Berufsbildung

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Massnahmenpaket zur Stärkung der Höheren Berufsbildung

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AIS hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Stärkung der Höheren Berufsbildung Stellung genommen.

Der nationale Dachverband der sozialen und beruflichen Integration begrüsst generell die Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBG) sowie der Berufsbildungsverordnung (BBV).

Die AIS begrüsst mit Vorbehalten die Initiative zur Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots der höheren Fachschulen (Nachdiplomstudien NDS HF). Die Vorbehalte beziehen sich auf das Regelwerk, um die Qualität und Gerechtigkeit des Bildungssystems zu gewährleisten. Es wurden Empfehlungen formuliert, um die festgestellten Probleme zu lösen.

Zur Stellungnahme

Keine Sparmassnahmen bei der Eingliederung

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Keine Sparmassnahmen bei der Eingliederung

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Der Bundesrat diskutiert Sparmassnahmen, basierend auf dem Bericht der Expertengruppe unter der Leitung von S. Gaillard.

Der Bereich der beruflichen Eingliederung ist vor allem in zwei Punkten betroffen: Die Verkürzung der Abgeltungspflicht für Integrationspolitik auf 4 Jahre und die Kürzungen im Weiterbildungsbereich.

  • Begrenzung der in der Integrationsagenda definierten Entschädigungspflicht für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen auf vier statt fünf oder sieben Jahre1. Die zeitliche Verkürzung dieser Eingliederungsmassnahmen wäre mit zusätzlichen Kosten für die Kantone und Gemeinden verbunden. Es gibt keine Garantie, dass diese Erhöhungen auf kantonaler und kommunaler Ebene kompensiert werden können.

Wir befürchten, dass diese Sparmassnahme mit einer verkürzten Arbeitsintegration auf drei Jahre eine kurzfristige Sicht der beruflichen Eingliederung fördert, ohne die mittel- und langfristige Wirkung eines soliden beruflichen Projekts, eben so wenig wie die Realität von Organisationen der Arbeitsintegration, in Betracht zieht.

  • Abschaffung der Förderartikel des Weiterbildungsgesetz (WeBiG), die derzeit die Grundkompetenzen finanziert. Der Erwerb von Grundkompetenzen ist eine grundlegende Voraussetzung für die berufliche Eingliederung und die Weiterbeschäftigung von Personen. In diesem Bereich zu sparen bedeutet, die Eingliederung einer bereits geschwächten Zielgruppe in den Arbeitsmarkt weiter zu erschweren und ihr die Chance auf soziale Mobilität zu nehmen.

Angesichts des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften findet es Arbeitsintegration Schweiz zutiefst bedauerlich, dass der Bundesrat mit diesem Sparpaket beschliesst, bei der Weiterbildung und damit bei der Zukunft eines Teils der Bevölkerung zu kürzen.

Das Vernehmlassungsverfahren zu den Sparmassnahmen wird im Januar 2025 beginnen.

 

1Die Abgeltungspflicht für Flüchtlinge beträgt fünf Jahre (Art. 88 Abs. 3 Asylgesetz, AsylG), jene für vorläufig Aufgenommene sieben Jahre (Art. 87 Abs. 3 Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG).